Die größten Mietirrtümer

Das solltest du wissen

„Das weiß doch jeder.“ „Das ist Gesetz.“ „Das war schon immer so.“ Oder: „Das ist doch längst Gewohnheitsrecht.“ Mit solchen allgemeinen Sätzen werden scheinbar altbekannte, aber dennoch irrtümliche Annahmen verbreitet und halten sich hartnäckig, obwohl die Realität anders aussieht.

Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

ca.

Entfernung

ca. km

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

7 Personen

8 Personen

9 Personen

10 Personen

1 Zimmer

2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

5 Zimmer

6 Zimmer

7 Zimmer

8 Zimmer

9 Zimmer

10 Zimmer

Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

ImmoScout24 hat mit der Reihe "Immobilienscout-Mitarbeiter:innen stellen die größten Mietirrtümer nach!" auf Facebook einige der größten Mietirrtümer szenisch dargestellt.

Irrtum 1: Schuldner:innen im Mietvertrag

mietvertrag-schuldner

Wenn die Ehefrau eine Immobilie anmietet, ist der Ehemann automatisch auch Schuldner.

Richtig ist:

Es haftet grundsätzlich nur derjenige, mit dem der Mietvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Auch Ehepartner:innen sind nur Vertragspartei, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Irrtum 2: Schönheitsreparaturen

wohnung-schoenheitsreparaturen

Mietende müssen keine Schönheitsreparaturen, wie z.B. Wände weißen, durchführen.

 

Richtig ist:

Hier geht das Gesetz davon aus, dass Schönheitsreparaturen generell von dem Vermieter oder der Vermieterin auszuführen sind. Allerdings kann dieser vertraglich festlegen, dass gewisse Schönheitsreparaturen von Mietenden durchzuführen sind. Also: Achtet auf diese Passagen im Mietvertrag.

 

 

Irrtum 3: Kaution ODER Bürgschaft

unterschied-kaution-buergschaft

Vermietende dürfen Kaution und Bürgschaft gleichzeitig verlangen.

 

Richtig ist:

Vermieter:innen dürfen mehrere Mietsicherheiten verlangen, allerdings dürfen diese insgesamt nicht mehr als 3 Monatsmieten übersteigen. Heißt, wer 3 Monatsmieten als Kaution bezahlt braucht keinen Bürgen mehr stellen!

 

Irrtum 4: Rückgabe Kaution

rueckgabe-kaution

Bei Rückgabe der Mietwohnung ist die Kaution von Vermietenden auszuhändigen.

Richtig ist:

Der:Die Vermieter:in hat nach der Räumung und Rückgabe der Wohnung angemessen Zeit die Kaution abzurechnen und auszubezahlen. Vermietende müssen erst mal feststellen können, ob und in welchem Umfang ihnen aus dem Mietverhältnisse noch Ansprüche zustehen. Wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Irrtum 5: Mietvertrag - schriftlich vs. mündlich

muendlicher-mietvertrag

Ein Mietverhältnis kann nur mit schriftlichem Mietvertrag wirksam abgeschlossen werden.

Richtig ist:

Der Abschluss eines Mietvertrags über Wohnraum kann auch mündlich erfolgen – sofern die Laufzeit nicht länger als ein Jahr ist. Ein schriftlicher Mietvertrag ist aber generell zu empfehlen.

Irrtum 6: Ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag

nachmieter-stellen

Wenn Mietende insgesamt drei Nachmieter:innen stellt, können sie jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag.

Richtig ist:

Einige Vermieter:innen lassen sich darauf ein; rechtlich gesehen müssen Mietende bei einer Kündigung aber immer die gesetzlich vorgegebene dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Dies gilt auch, wenn Mietende z.B. ins Ausland ziehen oder ins Pflegeheim kommen.

Kündigungsschreiben kostenlos als Download

Irrtum 7: Abwohnen der Kaution in den letzten drei Monaten

kaution-abwohnen

Die letzten drei Monate kann die Kaution abgewohnt werden und es muss keine Miete gezahlt werden.

Richtig ist:

Ein Abwohnen oder Aufrechnen der Kaution ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig. Die Miete muss bis zum letzten Monat, also bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden. Die Kaution sichert Ansprüche der Vermietenden aus der gesamten Mietzeit, inklusive Ersatzansprüchen wegen möglicher Schäden beim Auszug oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die erst noch nach Monaten kommen. Deshalb wird der Anspruch des Mieters oder der Mieterin auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig.

Irrtum 8: Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin

untervermietung

Mietende können ohne Erlaubnis der Vermietenden eine:n Untermieter:in einziehen lassen.

Richtig ist:

Die Untermiete bedarf der Genehmigung des Vermieters, denn nur in seltenen Fällen ist die Erlaubnis schon im Mietvertrag erteilt. Eine Untervermietung ohne ausdrückliche Einwilligung seitens des Vermieters oder der Vermieterin ist eine Vertragsverletzung und kann rechtliche Konsequenzen für den:die Mieter:in bedeuten.

Viele weitere interessante Themen rund ums Wohnen findest du auf der Facebook-Seite von ImmoScout24.

Du möchtest günstig umziehen?
Mit diesen Services triffst du die besten Entscheidungen:
  • Was kostet dein Umzug? Jetzt kostenlos berechnen!
  • Angebote von Umzugsunternehmen anfordern!
  • Jetzt Geld sparen – Bürgschaft statt Kaution
  • Wohnung kündigen mit der kostenlosen Vorlage
  • Mit der Umzugs-Checkliste alles auf einen Blick

Nutze unsere kostenlosen und seriösen Services rund um deinen Umzug.