Sie heißen Mustervertrag, Standardvertrag oder Einheitsmietvertrag. Doch einen rechtssicheren Standard bieten diese Mietverträge nicht. Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Mieter deshalb professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.




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    Laut Deutschem Mieterbund enthalten 90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge unwirksame Klauseln. Das gelte auch und insbesondere für die Mustervorlagen von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen, so der Mieterbund. Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, sollten sie ihn also genau lesen und sich im Zweifel von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Denn ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.

    Wichtige unwirksame Klauseln

    Muster-Vertrag

    Oft sind die Vertragsklauseln zum Thema "Schönheitsreparaturen" nicht wirksam, etwa wenn Fristen zu starr geregelt sind oder gleichzeitig eine Anfangs- und Endrenovierung festgelegt wird. Ebenfalls unwirksam ist laut Bundesgerichtshof die Klausel "Tierhaltung ist in den Mieträumen nicht gestattet". Der Vermieter kann lediglich das Halten von Hunden und Katzen einschränken. Kritisch sind auch Passagen über die Kosten von Kleinreparaturen, die vom Mieter zu tragen sind. Gerade das kann schnell ins Geld gehen. Eine Hamburger Großvermieterin setzte in ihren Mustermietvertrag eine einmalige "Mietvertragsausfertigungsgebühr" von über 150 Euro. Nicht rechtens, entschied das Landgericht.

    Oft landet der Streit vor Gericht

    Die Theorie klingt gut: Benachteiligt eine Klausel im Mietvertrag den Mieter unangemessen, ist sie unwirksam. Das gilt sogar, wenn sie der Mieter unterschrieben hat. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Die Praxis ist aber komplizierter. Denn ob eine Klausel wirklich unwirksam ist, muss der Mieter beweisen. Und Vermieter stellen sich in einer solchen Situation gern auf die Hinterbeine – ein oft langwieriger Gang vor dem Gericht ist die Folge. Auf den können Sie verzichten, wenn man den Mustervorlagen vor der Unterschrift überprüft oder überprüfen lässt.

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