Wer als Fach- oder Führungskraft den Wohn- und Einsatzort wechselt, steht vor einem Berg von Fragen und Problemen – dabei hilft ein Relocation Service.

Für viele Fach- und Führungskräfte ist es heute selbstverständlich, aus beruflichen Gründen den Wohnort zu wechseln. Leitende Mitarbeiter und Experten vor allem größerer Unternehmen ziehen dann vorübergehend in eine andere Stadt oder ein anderes Land, um die Geschäfte und Kunden ihres Arbeitgebers vor Ort zu betreuen. Nicht nur Banken, Versicherungen, Industriekonzerne und Consultingfirmen schicken ihre Top-Mitarbeiter häufig um den ganzen Globus.

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  • Relocation Service: damit der Ortswechsel gelingt

    Dieser Umzug, auf Englisch relocation, verlangt eine hohes Maß an Mobilität und Anpassungsfähigkeit von den betroffenen Mitarbeitern. Damit der Wechsel an einen anderen Ort und unter Umständen in eine völlig fremde Kultur gelingt, lassen viele Firmen ihre Mitarbeiter speziell betreuen – von Dienstleistern, die einen Relocation Service anbieten. Die wertvollen Arbeitskräfte sollen ihre Zeit schließlich nicht mit der Suche nach einer Wohnung oder mit behördlichen Formalitäten vergeuden, sondern möglichst schnell am neuen Einsatzort ihre Arbeit aufnehmen. Hinter der Location steckt noch mehr: Eine erfolgreiche Integration von Mitarbeiter und Familie in das fremde Umfeld wirkt sich auch positiv auf den beruflichen Erfolg am neuen Arbeitsort aus.

    Rundum-Betreuung auf Wunsch

    Häufig zieht auch die ganze Familie mit – das erfordert Mehraufwand: vom Möbelpacken bis zur Aufenthaltsgenehmigung oder der Suche nach einer geeigneten Schule fürs Kind gibt es dabei eine Menge zu organisieren. Bei diesen Aufgaben und Problemen hilft ein Relocation Service. Der Dienstleister arbeitet im Auftrag des Arbeitgebers und regelt für den umziehenden Mitarbeiter alle möglichen Angelegenheiten. Er kümmert sich um die Haus- oder Wohnungssuche, koordiniert den Umzug und bereitet die behördlichen Formalitäten am Einsatzort vor, wie etwa Ummeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder die Eröffnung eines Bankkontos. Auf Wunsch bemüht sich der Relocation Service auch um eine Haushaltshilfe oder eine Nanny für die Familie, einen Kindergarten- oder Schulplatz. Falls erforderlich, regelt er auch steuerliche Angelegenheiten, oder kümmert sich um einen eventuell erforderlichen Sprachunterricht.




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    Den berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen

    Wird kein Relocation Service in Anspruch genommen und findet ein berufsbedingter Umzug innerhalb von Deutschland statt, können die Kosten für diesen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Umzug nicht übernimmt, sondern der Umziehende selbst dafür aufkommen muss. Gründe für einen beruflichen Umzug liegen vor, wenn sich die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz pro Tag um mindestens eine Stunde verringern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Umzug verlangt oder dieser freiwillig vollzogen wird. Muss der Arbeitnehmer den Wohnort aus dienstlichen Gründen wechseln, weil er sich beispielsweise im Bereitschaftsdienst befindet oder vom Arbeitgeber eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt, dann können auch diese Kosten geltend gemacht werden. Weitere Gründe liegen außerdem vor, wenn der Tätige eine Arbeitsstelle bei einem neuen Arbeitgeber annimmt oder sich der Lebensmittelpunkt an den Ort der Beschäftigung verschiebt, sodass eine doppelte Haushaltsführung aufgelöst werden kann.

    Welche Werbekosten können von der Steuer abgesetzt werden?

    Wenn ein Umzug aus den genannten beruflichen Gründen stattfindet, können die anfallenden Kosten als Werbekosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber keinen Relocation Service in Anspruch genommen hat. Darunter fallen unter anderem die Kosten für ein Umzugsunternehmen und die Reisekosten der Umziehenden. Wird ein Transporter gemietet oder muss eine Transportversicherung abgeschlossen werden, können sowohl diese auch als die anfallenden Kosten für Kraftstoff geltend gemacht werden. Muss ein Makler für die Suche einer neuen Wohnung eingesetzt werden, fallen diese Kosten ebenfalls unter die Werbekosten, wenn sie nicht die ortsübliche Höhe überschreiten. Anschaffungskosten für einen Kochherd und Öfen können ebenso geltend gemacht werden wie die Unterrichtkosten oder Nachhilfe für Kinder.

    Was ist die Umzugskostenpauschale?

    Jeder Umziehende darf einmal pro Umzug die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung nutzen. Zusätzliche Aufwendungen, welche während des Umzugs erbracht wurden, können damit abgegolten werden. Welche Pauschalen für Paare oder allein lebende Personen gelten, kann im Finanzamt erfragt oder im Internet recherchiert werden.

    Unter die Umzugskostenpauschale fallen beispielsweise Trinkgelder für die Umzugshelfer oder der fachgerechte An- und Abbau von Elektrogeräte, Küchen, Lampen oder das Anbringen und Ändern von Halterungen für Gardinen, Rollos und ähnliches. Außerdem sind die Gebühren für die Ummeldung des Fahrzeuges oder die Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen der alten Wohnung in der Pauschale inbegriffen.

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