Für die Müllentsorgung muss jeder Haushalt zahlen – aber die Höhe der Müllgebühren hängt vom Wohnort ab. Es handelt sich laut Gesetz um umlagefähige Betriebsnebenkosten. Doch es gibt Grenzen für diese Kosten. Wie die Müllgebühren berechnet werden, ist im Mietvertrag geregelt.

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Das Wichtigste in Kürze
  • In der Betriebskostenverordnung ist geregelt, dass Müllgebühren als Betriebskosten auf Mieter: innen umgelegt werden können.

  • Als Mieter:in musst du für diese Gebühren bezahlen. Das geschieht über die monatlichen Nebenkosten.

  • Zwar kannst du die Kosten für die Abfallbeseitigung nicht von der Steuer absetzen. Dennoch gibt es einige Optionen, wie du bei den Müllgebühren Geld einsparen kannst.

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  • Muss ich Müllgebühren zahlen?

    Ob du zur Miete wohnst oder Hausbesitzer:in in deinen eigenen vier Wänden bist: Um die Gebühren für die Abfallentsorgung kommst du nicht herum. Wer eine Immobilie besitzt, ist verpflichtet, Tonnen für den Biomüll, für den Restmüll und für Kunststoffe aufzustellen. Wenn du Mieter:in bist, dann werden die Müllgebühren als Neben- bzw. Betriebskosten auf alle Mietparteien im Haus umgelegt. So ist es in der Betriebskostenverordnung geregelt. Für die in deinem Mietvertrag erwähnten Leistungen musst du monatlich Nebenkosten bezahlen – und die Müllgebühren zählen mit dazu.

    Folgende Kosten, die im Zusammenhang mit Abfällen stehen, sind dabei in der Regel inkludiert:

    • die Müllentsorgung selbst durch die kommunalen Betriebe
    • nicht-öffentliche Maßnahmen zur Müllbeseitigung
    • der Betrieb von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen und Müllmengenerfassungsanlagen
    • die Kosten für Berechnung und Aufteilung
    • die Entsorgung von Gartenabfällen
    • die Reinigung der Tonnen



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    Wie werden Müllgebühren berechnet?

    Die Höhe der Müllgebühren, die du bezahlen musst, ist in deinem Mietvertrag festgelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, nach denen die Höhe der Gebühren für dich berechnet werden:

    • Umlage nach Wohnfläche
    • Umlage nach Personenzahl im Haushalt
    • Umlage nach Anzahl der Mülltonnen
    • Umlage nach verursachtem Abfall, etwa über Müllerfassungsanlagen

    Wenn in deinem Mietvertrag explizit nichts Anderes erwähnt ist, dann wird der Anteil der Betriebskosten über die Wohnfläche umgelegt, wie in § 556a, Abs. 1, des BGB geregelt. Alle anderen Varianten sind natürlich ebenfalls erlaubt – unter der Voraussetzung, dass keine der Mietparteien durch die jeweilige Verrechnungsart einen Nachteil erfährt. Vermieter:innen sind verpflichtet, eine Form zu wählen, bei der alle Mietparteien gleichmäßig belastet werden.

    Abfallentsorgung ist Sache der Kommunen

    Zuständig für die Abfallentsorgung sind üblicherweise die Kommunen bzw. die kommunalen Behörden. Sie erledigen den Job entweder in Eigenregie, also mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen, oder sie beauftragen Spezialunternehmen damit. Für dich als Verbraucher:in spielt das zunächst keine Rolle: Du bezahlst deine Müllgebühren mit der Miete. Auswählen, wer deinen Müll abholt, kannst du also nicht. Aber das heißt noch lange nicht, dass die Müllentsorgung überall im Land den gleichen Service zum gleichen Preis bietet.

    Einige Städte und Gemeinden betreiben eine intensive Mülltrennung – und stellen nicht nur eine Tonne für den Restmüll vors Haus, sondern weitere Container für Biomüll, Altpapier, Altglas und Verpackungsmüll. Mancherorts werden die Tonnen einmal in der Woche oder im 14-Tage-Rhythmus geleert, in einigen Gemeinden sogar nur alle vier Wochen.

    Sperrmüll wird in einigen Kommunen ohne Aufpreis abgeholt. Es gibt Städte, die den Sperrmüll bei Eigenanlieferung zwar kostenlos annehmen, diesen aber nur gegen eine Extragebühr abholen. Diese sehr unterschiedliche Servicestruktur der kommunalen Entsorgungsunternehmen führt, neben Kompetenz- und Effizienzunterschieden sowie den besonderen Bedingungen des jeweiligen Standorts, zu ortsweise deutlich voneinander abweichenden Müllgebühren.

    Deutliche Unterschiede bei den Müllgebühren

    Die Kosten, die für die Abholung des Abfalls durch die kommunal beauftragten Unternehmen anfallen, sind tatsächlich von Gemeinde zu Gemeinde völlig unterschiedlich. Die Höhe der Müllgebühren bestimmen nämlich einzig und allein die kommunalen Entsorger.

    In einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft waren 2022 die Entsorgungsunternehmen in Leverkusen, Trier, Bergisch Gladbach und Lünen (allesamt in NRW gelegen) die mit großem Abstand teuersten im bundesweiten Vergleich. Besonders günstig waren hingegen Nürnberg, Flensburg, Wolfsburg, Mainz und Magdeburg. Das Müllgebührenranking des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. besagt, dass der jährliche Preis für die Müllabholung – im 14-tägigen Rhythmus – im Jahr 2022 zum Beispiel in Wolfsburg 128 Euro kostete, in Hamburg 267 Euro und in Freiburg gar 310 Euro.

    Diese Kosten gelten allerdings für alle Müllarten, also Restmüll, Biomüll, Altpapier sowie Sperrmüll, die eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern produziert. Doch Vorsicht: Sobald der Müll wöchentlich abgeholt werden soll, steigen auch die Gebühren. In Hamburg werden dann beispielsweise gleich mehr als 300 Euro fällig.

    tipp
    Deine Müllgebühren sind zu hoch?

    Für die Kosten der Müllentsorgung gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Es sind nur jene Müllkosten auf Mieter:innen umlagefähig, die auch tatsächlich anfallen. Wenn Vermieter:innen diese Kosten nicht nachvollziehbar belegen und berechnen, dann hast du als Mieter:in Anspruch auf die Kürzung der Beträge – oder gegebenenfalls sogar auf die vollständige Streichung aus der Betriebskostenabrechnung.

    Kann ich die Abfallkosten von der Steuer absetzen?

    Nein, als Mieter:in kannst du diese Kosten nicht absetzen. Wenn du dennoch das Gefühl hast, für die Abfallentsorgung zu hohe Müllgebühren zu zahlen, dann gibt es einige Dinge, die du dagegen unternehmen kannst. Zwar gibt es eine Mindestanzahl an Entsorgungen durch die kommunal beauftragten Unternehmen, dementsprechend kannst du nur bis zu einem gewissen Grad einsparen. Mit einem Blick auf die Website deiner Heimatgemeinde oder einem direkten Anruf im Rathaus bzw. beim zuständigen Amt erhältst du schnell Klarheit darüber, wie die Leerung deiner Mülltonnen erfasst werden.

    Wenn du es beispielsweise schaffst, dass der Entsorgungsbetrieb zur Leerung deiner Mülltonnen nicht mehr wöchentlich, sondern nur noch alle 14 Tage anrücken muss, dann kannst du übers Jahr gesehen ziemlich viel Geld einsparen. Übrigens gibt es in einigen Städten bereits Leerungen, die automatisch erfasst werden: Hier wird die Tonne nur geleert, wenn sie zu einem gewissen Grad gefüllt ist. Wenn du selbst schon bemerkt hast, dass deine Tonnen zur Leerung nie voll sind, dann kannst du auf eine kleinere, günstigere Tonnengröße umsteigen.

    FAQ: Häufig gestellte fragen zum Thema Müllgebühren

    Wer ist in der Regel für die Abfallentsorgung zuständig?

    Die Abfallentsorgung fällt normalerweise in den Verantwortungsbereich der kommunalen Behörden. Diese führen die Entsorgung entweder mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen durch oder beauftragen Spezialunternehmen damit.

    Wie finanzieren Verbraucher die Müllentsorgung?

    Verbraucher zahlen in der Regel Müllgebühren, die oft in ihre Mietkosten integriert sind. Die Höhe der Müllgebühren kann jedoch je nach Standort und Service variieren.

    Wie beeinflussen die Unterschiede im Müllentsorgungsservice die Müllgebühren?

    Die unterschiedliche Servicestruktur der kommunalen Entsorgungsunternehmen, zusammen mit Effizienzunterschieden und Standortbedingungen, führt zu erheblichen Unterschieden in den Müllgebühren in verschiedenen Regionen.

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