Wer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigt, leistet sich eine doppelte Haushaltsführung – und kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

Sie wollen sich beruflich verändern, und für eine Weile in einer anderen Stadt oder im Ausland arbeiten, aber Ihre Wohnung nicht aufgeben? Ihr Arbeitgeber versetzt Sie, und Ihr neuer Einsatzort ist weit entfernt von Ihrer Familie? Das ist zunächst einmal mit Kosten verbunden – so aufregend ein neuer Job oder eine neue Umgebung auch sein kann, wer sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung zulegt, muss dafür in die Tasche greifen. Umzugskosten, Miete und Heimfahrten gehen ins Geld.

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  • Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

    Der Fiskus entlastet Arbeitnehmer, die aus beruflichem Anlass eine zweite Wohnung nutzen – dann liegt nämlich eine doppelte Haushaltsführung vor. Die notwendigen Mehraufwendungen für den Zweitwohnsitz können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Voraussetzung dafür ist, dass der eigene, bereits bestehende Hausstand weiterhin den familiären oder privaten Lebensmittelpunkt darstellt und die Zweitwohnung am Arbeitsort aus rein beruflichen Gründen bezogen wurde. Dieser Zweitwohnsitz kann eine Miet-, eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer oder sogar ein Hotelzimmer sein.




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    Welche Koste erkennt das Finanzamt an?

    Haushaltsführung - doppelt

    Was für Kosten darf der Arbeitnehmer bei einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen? Bislang galt, dass die tatsächlichen Mietkosten (Bruttomiete) absetzungsfähig sind, allerdings nur bis maximal in der Höhe der ortsüblichen Miete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung. Ab 2014 werden nur noch Unterkunftskosten von höchstens 1000 Euro monatlich anerkannt. Absetzbar sind außerdem Fahrtkosten für eine Heimfahrt pro Woche in Höhe von 30 Cent je Kilometer. Bei der Heimreise mit dem Flugzeug sind die tatsächlichen Kosten abzugsfähig, also der Ticketpreis.

    Als Werbungskosten im Sinne einer doppelten Haushaltsführung gelten außerdem die Umzugskosten und Kosten für die Einrichtung, soweit die angeschafften Möbel und Geräte für einen geordneten Haushalt notwendig sind. Für die ersten drei Monate des Einsatzes am neuen Arbeitsort lässt sich außerdem ein sogenannter Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen, und zwar bis zu maximal 24 Euro pro Tag.

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