Studium ohne reiche Eltern

Studienplatz bekommen! Jetzt heißt es: Bye, bye, Hotel Mama und rein in die erste eigene Studentenwohnung. Wie teuer das erste eigene zu Hause wird, verrät ein Klick in die Mietpreiskarte.

Angegeben sind die durchschnittliche Warmmieten (mit * gekennzeichnet) für WG-Zimmer und Wohnungen. Besonders praktisch: Wohin sich der Umzug für Studenten dank Begrüßungsgeld oder andere Willkommensboni lohnt, geben die  orangefarbenen Markierungen an. Die  blauen Punkte veranschaulichen, wo keine Zuschüsse zu erwarten sind.

Deutschland Karte

Studium ohne reiche Eltern

Finanzierungstipps für Studenten

Den Studienplatz in der Tasche, raus aus dem Elternhaus – und zum ersten Mal alleine klar kommen. Zur größten Herausforderung neben dem Stundenplan wird für viele Studenten die Finanzierung des Studiums: Miete, Möbel, ein neuer Computer, Unterlagen und Materialien für die Uni und dann soll ja auch das Vergnügen nicht ganz zu kurz kommen. Da kommt einiges zusammen – und dazu kommt, dass gerade die gestrafften Studiengänge keine umfangreicheren Nebenjobs mehr für Studenten zulassen.

Studenten müssen mit wenig Geld auskommen

Doch woher soll das Geld dann kommen? Studenten gehören schon fast traditionell zu den ärmsten Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf monatliche Unterhaltszahlungen durch die Eltern, aber nicht alle Eltern sind in der Lage, diese auch leisten zu können.
Wer sein Studium also ohne Eltern finanzieren muss, kann aber zum Glück auf andere Finanzierungshilfen zurückgreifen.

Neu und herzlich willkommen: Begrüßungsgeld

Das Begrüßungsgeld – auch Umzugshilfe oder Willkommenszuschuss genannt – ist ein Bonus, den viele Städte seit ein paar Jahren anbieten. Er ist gedacht für Studenten, die an einer Hochschule oder Fachhochschule der jeweiligen Stadt ihr Erst- oder Zweitstudium beginnen und sich hier mit ihrem Erstwohnsitz anmelden. Eine Rechnung, die für beide Seiten aufgeht, denn je mehr Einwohner eine Stadt hat, desto mehr Geld erhält sie vom Bund.

Erfindungsreich: Begrüßungsgeld in unterschiedlicher Form

Das Begrüßungsgeld unterscheidet sich von Studienort zu Studienort. Überwiegend wird ein einmaliger Betrag zwischen 50 Euro und etwa 250 Euro an die Studenten ausgezahlt. Andere Städte übernehmen die Kosten für das Semesterticket oder für eine gewisse Anzahl an Semestern die Semesterbeiträge.
In vielen Orten warten auf die Studenten Gutscheinhefte mit Vergünstigungen für kulturelle Veranstaltungen und Museen, aber auch für Kinobesuche, Kneipen, Restaurants und zum Shoppen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Begrüßungsgeld zu bekommen?

  • Die wichtigste Voraussetzung ist die Meldebescheinigung, die bestätigt, dass der Student in der Stadt seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Hierfür muss auch die Meldefrist eingehalten werden.
  • Ebenso wichtig ist die Immatrikulationsbescheinigung einer örtlichen Universität oder Fachhochschule.
  • Außerdem muss der Personalausweis vorgelegt werden.
  • In manchen Städten muss der Hauptwohnsitz für mindestens 12 Monate beibehalten werden, erst dann wird das Begrüßungsgeld vollständig ausgezahlt.

Wo erhält man das Begrüßungsgeld?

In der Regel muss ein Antrag gestellt und an das Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgeramt geschickt werden, immer zusammen mit den jeweils erforderlichen Nachweisen. Die Formulare gibt es teils bei den Studentenwerken, teils in den Bürgerämtern, Rathäusern oder Einwohnermeldeämtern bzw. auf den entsprechenden Webseiten zum Download. In manchen Städten müssen die Studenten persönlich erscheinen, um ihr Begrüßungsgeld in Empfang zu nehmen.
Die Zahlungsmodalitäten variieren ebenfalls – von einer sofortigen Zahlung über eine Zahlung nach Ablauf des ersten Jahres am Studienort bis hin zu gestaffelten Ratenzahlungen.

Ob ein Studienort überhaupt Begrüßungsgeld für Studenten bietet und in welcher Form, zeigt die interaktive Karte im Überblick.

Die Klassiker der Studiumsfinanzierung: Bafög, Kindergeld, Kredite, Stipendien & Co.

Bafög

Die wohl bekannteste und am häufigsten in Anspruch genommene Unterstützung ist das Bafög für Studenten. Das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt dabei genau, wer Anspruch auf diese Förderung hat, in welchem Umfang sie ausgezahlt wird und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Der Höchstsatz liegt aktuell bei 670 Euro. Üblicherweise wird Bafög für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt.
Da es sich zu 50% um ein zinsloses Darlehen und zu 50% um einen Zuschuss handelt, muss nach Abschluss des Studiums die Hälfte des Bafögs wieder zurückgezahlt werden, maximal allerdings 10.000 Euro.

Wer nicht Bafög-berechtigt ist, sein Studium lieber ohne Bafög finanzieren möchte, oder kurzfristig mehr Geld braucht, kann sich für einen Studienkredit entscheiden. Anders als bei anderen Krediten wird das Geld in monatlichen Raten ausgezahlt. Beliebteste Anlaufstelle für diese Art, das Studium zu finanzieren, ist die KfW. Eine Lösung, die allerdings besser eine Notlösung sein sollte, denn Studienkredite bergen die Gefahr, dass sich Studenten schnell verschulden und ihre ersten Berufsgehälter für die Rückzahlung des Kredits verwenden müssen.

Eine gute und finanziell verträglichere Alternative sind Bildungsfonds für Studenten, denn sie kommen ohne Zinsen und Tilgung aus. Das Geld, das der Student erhalten hat, muss er später abhängig vom Einkommen zurückzahlen, zu einem Zinssatz, der zu Beginn festgelegt wurde.

Wohngeld als Alternative

Studenten, die keinen Anspruch auf Bafög haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld, auch wenn sie in einer WG wohnen. Zu den Voraussetzungen gehören, dass sie

  • nicht älter als 30 Jahre alt bzw. als 35 Jahre im Masterstudium sind
  • sich im Erststudium befinden
  • in der Regelstudienzeit liegen
  • Vollzeit studieren
  • keine Begabtenförderung erhalten.

Der Antrag ist bei der Wohngeldstelle des Studienortes zu stellen.

Weiterzahlung des Kindergeldes

Das Kindergeld geht für Studenten in die Verlängerung und wird bis zum Alter von 25 Jahren weiter gezahlt. Es muss von den Eltern beantragt werden und wird auch an sie ausgezahlt.

Finanzspritze Stipendium

Und dann ist da noch das Stipendium, die lukrativste Art der Studienfinanzierung, denn hier bekommen Studenten das Geld geschenkt. Stipendien sind längst nicht mehr an erstklassige Noten gebunden. Heutzutage sind auch sportliche Leistungen, soziales oder politisches Engagement, Kreativität oder ein unkonventioneller Lebenslauf Voraussetzungen für die Bewilligung.
Es gibt mittlerweile richtige Stipendiendatenbanken, in denen zahlreiche auch kleinere Stiftungen ihre Förderungen anbieten. Wichtig sind eine aussagekräftige Bewerbung und ein überzeugendes Motivationsschreiben.

Hauptberuflich Student – im Nebenjob Kellner

Wer doch noch Zeit neben dem Studium finden sollte, der fährt mit einem Nebenjob sehr gut. Beliebt sind Studentenjobs in der Gastronomie, aber auch in der Uni als Studentische Hilfskraft oder als Werkstudent in einem Unternehmen. Aber aufgepasst: Der Job darf nicht mehr als 20 Stunden umfassen, sonst gilt man nicht mehr als Vollzeit-Student. Bewegt sich der Nebenjob in diesem Umfang, wird auch das Kindergeld weitergezahlt.

Sich reich sparen: Extra-Tipps, die sich für Studenten rechnen

Neben den ganzen offiziellen Finanzierungshilfen gibt es noch jede Menge andere Gelegenheiten, bei denen Studenten sparen können. Schon die kleinen Dinge können das studentische Portemonnaie entlasten.

Studentenrabatte bei Abonnements und Verträgen

Als Student kommt man in den Genuss vieler Vergünstigungen bzw. Geschenke. So muss man zum Beispiel nicht auf die Lieblingszeitung verzichten, sondern kann von den vielen kostenlosen Jahresabos profitieren, die etwa 450 Zeitschriften und Zeitungen für Studenten anbieten.
Sparen können Studenten auch bei Einrichtung ihres Kontos. Oft winkt noch eine einmalige Einrichtungsprämie.

Vergünstigte Studententarife gelten auch bei Mobilfunkanbietern. Eine günstige Alternative zu Fitnessstudios mit sind die Sportangebote der Unis oder der örtlichen Sportvereine, bei denen man gegen einen geringen Beitrag trainieren kann.

Genau unter die Lupe nehmen sollten Studenten Versicherungen. Auch hier gibt es besondere Tarife für sie.

Steuertipp: Heimfahrten absetzen

Steuererklärungen lohnen sich ebenfalls, da zum Beispiel Heimfahrten bis zu einem gewissen Teil steuerlich geltend gemacht werden können, ebenso wie Arbeitsmittel für das Studium, also Bücher, Computer und Ähnliches.

Wohngemeinschaft: Gemeinsam ist „die halbe Miete“

Auch beim Wohnen lässt sich sparen. Grundsätzlich gilt: Wer alleine wohnt, zahlt im Verhältnis mehr. Eine WG lohnt sich also nicht nur aus Gründen der Geselligkeit, sondern hilft auch, die Kasse nicht überzustrapazieren. Die passende WG bzw. günstige Wohnungen können Studenten deutschlandweit ganz bequem online finden – ImmobilienScout24 bietet eine umfangreiche Wohnungssuche für alle Studienorte. Nicht länger warten, sondern jetzt die passende Wohnung finden!