Fördertöpfe für energetische Sanierung


Viele Menschen mit Immobilie fragen, ob sich eine energetische Sanierung lohnt. Früher gab es jede Menge Fördertöpfe. Wir zeigen, wo es heute noch Zuschüsse gibt.

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Förderung beantragen: So klappt es

Die rasch steigenden Energiekosten sorgen derzeit für reichlich Diskussionsstoff und umso mehr für schnellen Handlungsbedarf. Eigentümer:innen haben zum Glück weitgehend die Möglichkeit, ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Denn eine energetische Sanierung der Immobilie kann zu erheblichen Einsparungen führen.

Wer planvoll vorgeht und sich gründlich informiert, kommt dafür in den Genuss von Fördermitteln der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Als Voraussetzung muss fachkundige Unterstützung von Energie­effizienz-Expert:innen eingeholt werden. Für die Baubegleitung gibt es eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Fachleute, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. 


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Gut zu wissen:

Um Fördermittel zu erhalten, ist es Pflicht, ein Hand­werks­unter­nehmen mit den Arbeiten zu beauf­tragen. Doch zunächst muss der Antrag eingereicht werden. Erst dann dürfen Bau­unter­nehmen und Handwerks­betriebe beauftragt werden.


KfW-Förderprodukte gibt es als direkt ausge­zahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonder­form ist der Kredit mit Tilgungs­zuschuss, bei dem der Kredit­betrag nicht voll­ständig zurückge­zahlt werden muss.

Die BAFA fördert mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" den Heizungstausch, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Einsatz erneuerbarer Energien, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energieberatung für Wohngebäude.

Einige BEG-Förderungen sind mit KfW-Förderungen kombinierbar



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Energieeffizient sanieren – was gehört alles dazu?

Bei jeder Sanierung sollte das Gebäude als Ganzes betrachtet werden. Nur so gelingt Energie­einsparung. Was nutzt eine neue, moderne Heizung, wenn die Wärme durch schlecht gedämmte Wände, undichte Fenster oder andere Schwachstellen ungenutzt entweicht. 

Zu den von der KfW geförderten Maßnahmen für mehr Energieeffizienz gehören:

Zuschuss von der BAFA (BEG-Förderung) gibt es für:

  • Solarthermie
  • Biomasse
  • Wärmepumpen für Heizung oder Warmwasserbereitung
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen
  • Gas-Hybridheizungen
  • Gas-Brennwertheizungen, die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen

Greifen wir uns drei Beispiele heraus.

Heizungsanlagen

Bei vielen Immobilien ist die Heizung in die Jahre gekommen. Ein guter Zeitpunkt, schnellstmöglich zu einer modernen, energiesparenden Heizung wie zum Beispiel einer Wärme­pumpe oder einer modernen Gas-Brennwert­heizung, die ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage mit erneuer­baren Energien genutzt werden kann, zu wechseln.

Insbesondere wer zu einer Heizung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien wechselt, macht sich unab­hängig von steigenden Gas- und Ölpreisen.


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Gut zu wissen:

Wird eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuer­barer Energien ersetzt, gibt es (abhängig von der neuen Heizungs­art) eine höhere Förderung.

Für alle Eigentümer:innen, die ihre Heizung erneuern oder optimieren möchten, kommen die Förder­produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) als Kredit oder Investitionszuschuss in Frage.  



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Photovoltaik

Wer eine ausreichend große Dachfläche besitzt, kann sich durch eine Photovoltaik-Anlage ein gutes Stück weit von steigenden Strompreisen unabhängig machen.

Wegen der stark gesunkenen Einspeise­vergütung rechnet sich der private Betrieb einer Photo­voltaik-Anlage vor allem dann, wenn der Strom größten­teils selbst verbraucht wird. Und hier kommt wieder die Wärmepumpe ins Spiel.


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Gut zu wissen:

Wer im Rahmen der Sanierung zum Effizienz­haus eine Photovoltaik-Anlage einbauen und dafür keine Förderung bzw. Ein­speise­vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nimmt, kann von den Förder­produkten der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit von den (Tilgungs-)zuschüssen profitieren.

 

Für alle, die die maximal förder­fähigen Kosten im Rahmen ihrer Sanierung schon mit anderen Maßnahmen erreichen, kommt der Kredit „Erneuer­bare Energien – Standard (270)“ in Frage.



Fassadendämmung und Sonnenschutz

Allein mit einer Fassadendämmung und einem Sonnenschutz an den Fenstern können bis zu 35 Prozent Energiekosten gespart werden. Da auf diese Weise auch das Klima geschützt wird, können Fördermittel beantragt werden.

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Gut zu wissen:

In den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) ist fest­gelegt, wie effizient die Dämmung von Ein- und Zwei­familien­häusern mindestens sein muss. Die gesetzliche Regelung gilt dann, wenn wenigstens 10 Prozent der Fassaden­fläche saniert werden. 

Nicht bei jedem Gebäude lässt sich eine Außen­dämmung anbringen, zum Beispiel bei einer denkmalgeschützten Fassade. Dann heißt die Lösung, von innen dämmen. Auch dafür gibt es hochwertige Dämmstoffe 

Der Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tages­licht­versorgung gehört ebenfalls zu den energetischen Maßnahmen. Dabei müssen die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommer­lichen Mindest­wärme­schutz eingehalten werden. 

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Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)

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