Mieter haben bei der Hausordnung meist kein Mitspracherecht. Doch dem Vermieter sind Grenzen gesetzt: Die Hausordnung darf nicht gegen Gesetze verstoßen oder übertriebene Regelungen enthalten.


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Die meisten Mieter nehmen die Hausordnung beim Einzug kaum zur Kenntnis. In den Blickpunkt rückt sie erst dann, wenn es zum Streit kommt. Verstößt ein Mieter wiederholt gegen die Regeln, kann ihn der Vermieter abmahnen und ihm sogar fristlos kündigen.

Hausordnung gilt für alle

Die Hausordnung muss jeder Mieter kennen und befolgen. Wenn sie nicht dem Mietvertrag beiliegt, muss der Vermieter sie beispielsweise im Treppenhaus aushängen. Die Hausordnung ist für alle verpflichtend, es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass kein Mieter etwa aufgrund der Lage seiner Wohnung bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
In der Hausordnung sind Rechte und Pflichten der Mieter verankert. Was in eine Hausordnung gehört, ist Sache des Vermieters. Bei Werkswohnungen oder Wohnungsbaugenossenschaften haben Mieter manchmal ein Mitbestimmungsrecht. Meist legen Vermieter Ruhezeiten und Regelungen für die Treppenhausreinigung fest.

In der Hausordnung sind Rechte und Pflichten der Mieter verankert. Was in eine Hausordnung gehört, ist Sache des Vermieters. Bei Werkswohnungen oder Wohnungsbaugenossenschaften haben Mieter manchmal ein Mitbestimmungsrecht. Meist legen Vermieter Ruhezeiten und Regelungen für die Treppenhausreinigung fest.


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Unwirksame Bestimmungen

In der Hausordnung darf nichts stehen, das gegen Gesetze verstößt. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Mieter generell an Reparaturkosten zu beteiligen oder ihnen ab einer bestimmten Uhrzeit Besuche zu verbieten. 

Eine Hausordnung kann auch nachträglich erlassen und geändert werden. Der Vermieter muss darauf allerdings im Mietvertrag hinweisen.

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