Mietpreisbremse
für Gewerberäume?

Wird von bezahlbaren Mieten und begrenzten Mietsteigerungen gesprochen, ist in der Regel Wohnraum gemeint. Doch auch für Gewerberäume steigen die Mieten in Berlin ins Unermessliche. Der Berliner Senat fordert eine Mietpreisbremse für Gewerbeimmobilien in angespannten Märkten.





Nach Auskunft des Immobilienverbands Deutschland (IVD) kletterten in Berlin die Gewerbemieten in sogenannten 1B-Lagen zwischen 2009 und 2018 um 267 Prozent bei großen Ladenflächen und um 200 Prozent bei kleineren Flächen. In den 1A-Lagen gab es eine Steigerung von rund 50 Prozent. Diese Entwicklung sorgte bisher für weit weniger Schlagzeilen als der starke Anstieg von Wohnungsmieten in Großstädten.

Dabei geht es auch hier um Vertreibung und letztlich um Existenzen. Betroffen sind Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, aber auch Kreative, Vereine oder Kindereinrichtungen. Alle lieben die kleinen Kiezläden. Doch stark steigende Gewerbemieten vertreiben sie zuerst aus den Innenstädten und später ganz von der Bildfläche. Ein Strukturwandel zeichnet sich bereits ab.




Gewerbemietpreisbremse für angespannte Gewerberaummärkte


Diesem Negativtrend will der Berliner Senat mit seiner Bundesratsinitiative zum Gewerbemietrecht entgegenwirken. Es ist bereits der zweite Anlauf der rot-rot-grünen Regierung. Ziel ist die Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten. Gemeint sind Regionen, in denen "die besondere Gefahr besteht, dass es kleinen und mittleren Unternehmen nicht mehr möglich ist, einen Gewerbemietvertrag zu angemessenen Bedingungen zu schließen".

Den Bundesländern soll ermöglicht werden, Gebiete mit angespannten Gewerberaummärkten zu bestimmen, in denen die Regelungen über die Mietpreisbremse anzuwenden sind. In erster Linie gehe es dabei um eine Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn für Gewerbeimmobilien – ähnlich der Mietpreisbremse für Wohnraum.


Kritik der Immobilienverbände


Aus der Immobilienbranche kommt bereits Kritik an der geforderten Neuausrichtung des Gewerbemietrechts. Der Tenor: Solange sich Läden zu hohen Mieten vermieten lassen, gibt es keine Notwendigkeit, in den Markt einzugreifen. Die eventuell auftretenden strukturellen Veränderungen seien eine Folge von Angebot und Nachfrage und der Veränderung von Kaufgewohnheiten der Verbraucher. Der Wunsch: Der Staat solle sich aus dem Gewerbemietrecht raushalten. Auf keinen Fall sollten Instrumente aus dem Wohnraummietrecht dem Gewerbemarkt übergestülpt werden, die sich nicht bewährt hätten.



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