Mietausfälle wegen Corona


Veröffentlicht am 27. April 2020

Die Befürchtung, dass durch die Corona-Pandemie viele Menschen ihre Miete nicht bezahlen können, scheint sich auf dem Wohnungsmarkt noch nicht zu bestätigen. Bei den Gewerbemieten verzeichnen Eigentümer dagegen immer öfter hohe Ausfälle.

Die wohnungswirtschaftlichen Verbände im Hamburger Bündnis für das Wohnen haben Mitte April eine Umfrage unter 88 Unternehmen und privaten Vermietern erhoben.

Das Ergebnis: Von insgesamt 350.000 privaten Mietverhältnissen wurde nur in 2.490 Fällen die Miete Corona-bedingt im April nicht bezahlt. Das bedeutet weniger als ein Prozent Mietausfall. – Auch eine Umfrage in Mecklenburg-Vorpommern unter Vermietern von rund 130.000 Wohnungen ergab, dass lediglich 0,3 Prozent der Mieter wegen der Krise ihre Miete im April nicht zahlen konnten. Im Durchschnitt liegt der Mietausfall pro Mietverhältnis bei 334 Euro.

Wie lange bleiben die Mieter zahlungsfähig?


Allerdings betrachten die Vertreter der wohnungswirtschaftlichen Verbände die Umfrageergebnisse mit Skepsis und vermuten, aussagekräftige Zahlen wohl erst nach weiteren Befragungen im Mai oder Juni zu erhalten. Zum einen können die verhältnismäßig geringen Mietausfälle darauf zurückzuführen seien, dass die sozialen Sicherungssysteme greifen oder auf Erspartes zurückgegriffen wird. Andererseits werden sich die Einkommenseinbußen der Menschen durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Einnahmeausfälle bei Selbstständigen erst in den kommenden Monaten richtig bemerkbar machen. Dann werde sich zeigen, welche Größenordnung die Mietausfälle annehmen.

Gefordert bleiben daher die Wohngeldstellen bei den Kommunen und die Jobcenter. Sie müssen in der Krise möglichst rasch über Anträge auf Wohngeld oder Grundsicherung entscheiden. Dann würden viele Menschen erst gar nicht in die Lage geraten, ihre Miete nicht mehr bezahlen zu können. 


Was passiert, wenn ich wegen Corona die Gewerbemiete nicht mehr zahlen kann?

Bisher können Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die ganze, einen „nicht unerheblichen“ Teil der Miete nicht zahlt oder Mietschulden in Höhe von zwei Monatsmieten anhäuft.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Mieter - egal ob von Gewerbe- oder Wohnimmobilien Ihre Zahlungen für 3 Monate reduzieren oder einstellen dürfen, insofern „glaubhaft“ nachgewiesen werden kann, dass Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Anders als bei den einmaligen Soforthilfen muss die fällige Miete trotzdem gezahlt werden. Bis Ende Juni 2022 sollen diese Mietschulden beglichen werden. Hierbei können aber Zinsen anfallen. Wir raten zu einer engen und langfristigen Absprache mit dem Vermieter.

Weiter Informationen zum Mietrecht während der Corona-Pandemie finden Sie hier.


Bei Gewerbemieten bereits höhere Ausfälle


Bei den Gewerbemieten sieht es heute schon deutlich anders aus. Hier hat die Corona-Pandemie bereits zu erheblichen Einbußen bei den Mietzahlungen geführt. An der Umfrage in Mecklenburg- Vorpommern beteiligten sich Unternehmen, die für insgesamt 1.372 Gewerbe-Mietverhältnisse stehen. 348 von ihnen sind von Zahlungsschwierigkeiten betroffen.

Damit liegt beim Gewerbe im Durchschnitt der Mietausfall pro Mietverhältnis bei 1067 Euro. Das entspricht ungefähr dem Dreifachen des durchschnittlichen Ausfalls der Wohnraummieten.



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