Finanzierung von Gewerbeimmobilien
Finanzierung der neuen Gewerberäume
Der Einzug oder Umzug in neue Gewerberäume ist immer mit Kosten verbunden. Sie haben sich dafür einen Finanzierungsrahmen gesetzt. Damit alles im Rahmen bleibt, ist ein waches Auge und Eigeninitiative gefragt.
Als Existenzgründer wird Ihnen Ihr Businessplan vorgeben, wie viel Büro Sie sich leisten dürfen. Wer sein Unternehmen bereits erfolgreich führt, wird eine konkrete Vorstellung davon haben, was die neuen Gewerberäume maximal kosten sollten. Der Finanzierungsrahmen für die Arbeits- oder Produktionsräume ist also abgesteckt. Jetzt kommt es darauf an, ihn einzuhalten.
Gewerbemieten unterliegen in Deutschland keinerlei Beschränkungen. Sie können frei verhandelt werden und richten sich in erster Linie nach Angebot und Nachfrage. Um dennoch Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe zu geben, veröffentlichen einzelne Gemeinden, Industrie- und Handelskammern (IHK) oder spezialisierte Immobilienmakler Gewerbemietspiegel.
Es ist also Eigeninitiative und viel Recherchearbeit gefragt, um einen Überblick über die jeweils angemessene gewerbliche Mietpreisspanne zu erhalten. Natürlich können Sie auch die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit eines Maklers in Anspruch nehmen. Bei provisionspflichtigen Gewerbeimmobilien bezahlen Sie als Mieter die Provision. Bei provisionsfreien Immobilien übernimmt der Eigentümer die Zahlung.
Als Gewerbemieter sind Sie zur Leistung einer Mietkaution nur verpflichtet, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Sieht der Mietvertrag eine Kautionszahlung vor, ist das natürlich ein Kostenfaktor, den Sie einplanen sollten. Da es eine Beschränkung auf drei Monatsmieten – wie bei der Wohnraumvermietung – im Gewerberaummietrecht nicht gibt, kann die Kaution bei gewerblichen Mietverträgen auch höher ausfallen. So kommen schnell Ausgaben im mehrstelligen Euro-Bereich auf Sie zu.
Durch den Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft können Sie die hohen Ausgaben für die Mietkaution sparen. Dieser neue Trend der Mietsicherheit wird von vielen Gewerbemietern gern wahrgenommen. Sie schätzen den Vorteil, über die eingesparte Kautionssumme weiterhin frei verfügen zu können.
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Art Versicherung, sie ist kein Kredit. Daher zahlen Sie mit der Mietkautionsbürgschaft Ihre Kaution auch nicht ab. Vielmehr wird Ihre Gewerbemietkaution damit bei Ihrem Vermieter abgesichert. Für diese Absicherung zahlen Sie jährlich einen Betrag, der sich nach der Höhe der Kaution richtet. Diese Beiträge werden ähnlich wie bei der Hausratversicherung nicht zurückgezahlt.
Ein Umzug bedeutet Produktivitätsausfall, denn zunächst steht alles Kopf. Damit nach dem Umzug die Arbeit sofort wieder aufgenommen werden kann, muss im Vorfeld die Infrastruktur der neuen Gewerbeimmobilie geklärt sein.
Mithilfe einer Checkliste können Sie schon vor dem Anmieten einer Immobilie die für Sie wichtigsten Ausstattungsmerkmale festlegen.
Vorsicht: Beim Einzug ins erste eigene Büro, aber auch wenn Sie in neue Gewerberäume ziehen, herrscht Hochstimmung und auch ein bisschen „Ausgeberlaune“. Setzen Sie sich ein festes Limit, das Sie nicht überschreiten. Besser noch, schalten Sie eine Kontrollperson ein, die alle Ausgaben streng überwacht.
Die neuen Räumlichkeiten wollen präsentiert werden ... Ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden freuen sich über eine Einladung zur Einweihungsfeier. Auf diese Weise können Sie Ihr Unternehmen positiv ins Gespräch bringen und sich zugleich bei allen Helfern bedanken.