Aktuelle Urteile

Nichtzahlung der Kaution als Kündigungsgrund

Während der Vermieter von Wohnraum bei Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Sicherheit (Kaution) durch den Mieter, nicht zum Ausspruch der fristlosen Kündigung berechtigt ist, kann der Vermieter beigewerblichen Mietverhältnissen nach einem Urteil des BFG nicht generell darauf verwiesen werden, er müsse statt zu kündigen auf Leistung der Kaution klagen. Bei gewerblichen Mietverhältnissen rechtfertigt die Nichtzahlung der Kaution jedenfalls dann eine fristlose Kündigung, wenn die Zahlung mehrfach erfolglos angemahnt wurde und sich der Vermieter seinerseits vertragstreu verhält (BGH, XII ZR 36/05 und XII ZR 255/04)

 

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