Aktuelle Urteile

Die Höhe der Kaution im Gewerberaummietrecht

Mit Beschluß vom 4.9.2006 (3 U 78/06) hatte das OLG Brandenburg über Rechtsfragen zur Kautionsabrede im Gewerberaummietrecht zu entscheiden, da der die Höhe der Kaution gesetzlich bestimmende § 551 BGB lediglich im Wohnraummietrecht gilt.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob für die Vereinbarung von Mietsicherheiten bei Gewerberaum bestimmte Grenzen bestehen.

Das OLG äußerte sich dahingehend, daß eine Nichtigkeit der Abrede wegen Wucher gem. § 138 II BGB oder wucherähnlichen Geschäfts von vornherein ausscheide. Damit seien Mitsicherheiten grundsätzlich unbegrenzt vereinbar, es sei denn, sie werden schikanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt. Als nicht schikanös stufte die Kammer dabei eine Kaution in Höhe von 7 Monatsmieten bei einem längeren Gewerberaummietverhältnis ein.

Auch eine vom Vermieter mietvertraglich verwendete Klausel, in der die Kaution auf über 3 Monatsmieten festgelegt wird, halte einer Kontrolle gem. § 307 BGB stand.

 

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