Aktuelle Urteile

Betriebsübergang und Übernahme von Arbeitnehmer bei Mieterwechsel

Was ist ein Betriebsübergang?
Wird ein Miet- oder Pachtverhältnis beendet und kommt es im Anschluss daran zu einer Neuvermietung nebst tatsächlicher Nutzung des Objekts in gleicher, bzw. ähnlicher Weise wie beim Vormieter, so kann dies einen Betriebsübergang gem. § 613 a BGB darstellen, mit der Folge, dass der Nachfolgemieter unter Umständen die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer des ausscheidenden Mieters übernimmt, d.h. als neuer Arbeitgeber in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse anstelle des bisherigen Arbeitgebers eintritt.
Ob ein Betriebsübergang vorliegt bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Mit mitvertraglichen Regelungen kann der zwingende gesetzliche Tatbestand des Betriebübergangs nicht abbedungen werden. Zwar kann der ausscheidende Mieter den Nachfolgemieter von Verpflichtungen freihalten. Dies bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung.

Autor: Dr. Florian Kappes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

 

Powered by: Logo Rechtsanwaelte Rechtsanwaelte