Unternehmensgründung: so gehen Sie vor
Um die richtige Rechtsform zu finden, hilft es, folgende Fragen zu beantworten:
- Wollen Sie Ihr Unternehmen allein oder mit Partnern gründen?
- Wie weit wollen Sie Ihre Haftung beschränken?
- Was darf es kosten?
- Wie viele Formalitäten sind Sie bereit, auf sich zu nehmen?
- Ist ein Registereintrag notwendig oder sinnvoll?
- Passt die Rechtsform zu Ihrer Branche?
Diese Fragen sollten Sie sich vor der Unternehmensgründung stellen
Unternehmensgründung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, legen Sie mit der Wahl der Rechtsform fest, wer das Unternehmen führt. Um die richtige Rechtsform zu finden, ist es empfehlenswert, folgende Fragen zu beantworten:
Das ist die Ausgangsfrage für die Wahl Ihrer Rechtsform, denn einige Rechtsformen sind für Einzelpersonen ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit Geschäftspartner:innen Ihr Unternehmen gründen, ist es sinnvoll, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen und auch über Haftungsfragen nachzudenken.
Dies ist eine ganz entscheidende Frage bei der Wahl der Rechtsform: Den Vorteil der Kapitalgesellschaften macht die beschränkte Haftung aus. Bei Personengesellschaften haften Sie in der Regel unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Kosten fallen nicht nur durch mögliches Mindestkapital an. Auch ein Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss, kostet, ebenso eine mögliche Rechtsberatung oder die Eintragung im Handels- oder Partnerschaftsregister. Manche Anwält:innen bieten Gründerpakete an, die eine Pauschale für das Abfassen des Gesellschaftsvertrags inklusive Beratung beinhalten.
Je nach Rechtsform ist der bürokratische Aufwand sehr unterschiedlich. Manches können Ihnen Steuerberater:innen abnehmen; bei komplexeren Rechtsformen sind die Formalitäten jedoch nicht auf die Gründung beschränkt: Das Einberufen und Dokumentieren von Gesellschafterversammlungen oder die Bekanntmachung von Satzungen sind Aufgaben, die der oder die Unternehmer:in allein zu bewältigen hat – zumindest am Anfang, wenn kein oder nur wenig Personal vorhanden ist. Auch der Aufwand für die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist wesentlich geringer als für eine komplizierte Buchführung, die in aller Regel nicht nur für Sie mehr Arbeit bedeutet, sondern auch höhere Steuerberatungskosten nach sich zieht.
Ein kaufmännisches Unternehmen wird immer ins Handelsregister eingetragen – und muss dann nach den Regeln des Handelsgesetzbuches geführt werden. Über den Eintrag im Handels- oder Partnerschaftsregister können sich alle am Unternehmen Interessierten informieren. Der Vorteil: Das Unternehmen wirkt seriös und professionell.
Bestimmte Rechtsformen gehören in manchen Branchen zum guten Ton; auch hier spielt natürlich die Frage der Haftung eine wichtige Rolle. So kann für Vermögensberater:innen die GmbH eine gute Wahl sein; für das Architektenbüro kommt eher die Partnerschaftsgesellschaft in Frage.
Einzelunternehmen: Allein, aber einfach
Unternehmensgründung
Viele Selbstständige starten als Einzelunternehmen. Diese Rechtsform entsteht automatisch, wenn einzelne Existenzgründer ihr Geschäft eröffnen.
Geführt wird das Einzelunternehmen vom Inhaber allein. Dieser haftet mit seinem gesamten Vermögen. In der Buchhaltung reicht die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Für das Einzelunternehmen ist kein Mindestkapital erforderlich und es muss auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden; Gewerbetreibende melden sich beim Gewerbeamt an, Freiberufler:innen beim Finanzamt.
GbR: Gemeinsam an den Start
Unternehmensgründung
Wenn mehrere Personen sich zusammentun, um gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Partner:innen unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen. Die GbR heißt im Rechtsdeutsch BGB-Gesellschaft, da für sie das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht das Handelsgesetzbuch gilt. Die GbR ist eine Personengesellschaft und in den formalen Anforderungen mit dem Einzelunternehmen vergleichbar. Das bedeutet: kein Mindestkapital, sämtliche Gesellschafter:innen haften persönlich und unbeschränkt. Einen schriftlichen Vertrag müssen Sie ebenfalls nicht schließen – es ist aber ratsam, wichtige Punkte in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Ins Handelsregister kann die GbR nicht eingetragen werden. Wenn ein solcher Eintrag Ihnen sinnvoll erscheint, sollten Sie in eine OHG umfirmieren.
OHG: Alternative zur GbR
Unternehmensgründung
Die offene Handelsgesellschaft besteht aus zwei oder mehreren Gesellschafter:innen. Die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter:innen werden in der Regel über einen Gesellschafter-Vertrag geregelt.
Bei der OHG wird sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter:innen in vollem Umfang gehaftet. Mindestkapital ist für die Gründung nicht notwendig. Der entscheidende Unterschied zum Einzelunternehmen und zur GbR: Eine OHG kann nur von einem Handelsunternehmen gegründet werden; die OHG wird kaufmännisch geführt und ist in das Handelsregister einzutragen. Wegen der doppelten Haftungsbestimmung wirkt die Rechtsform der OHG nach außen seriös, das kann Ihnen unter Umständen bei Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank helfen.
Partnerschaftsgesellschaft: Wir sind so frei
Unternehmensgründung
Freiberufler:innen können sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen.
Die Gesellschaft haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter:innen selbst haften jedoch nur bei fehlerhaftem Handeln, dann aber mit ihrem Privatvermögen. Besteht für die beteiligten Freiberufler:innen eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, sieht das Gesetz vor, dass eine Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Höchstbetrag zugelassen werden kann. Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist notwendig, außerdem wird die Gesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen.
Kommanditgesellschaft (KG): Gute Mischung
Unternehmensgründung
Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschafter:innen (Komplementären) und mindestens einem oder einer Gesellschafter:in, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage beschränkt ist (Kommanditist).
Die Gesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden. Dabei muss der Eintrag die Haftungssumme des Kommanditisten nennen. Auch bei der KG müssen Sie mit Gründung einen Gesellschaftervertrag abschließen. Vorteile bietet diese Rechtsform für Unternehmer:innen, die zusätzliches Startkapital suchen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen.
GmbH: Haftung beschränkt
Unternehmensgründung
Neben diesen so genannten Personengesellschaften haben Sie noch die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft zu gründen – zum Beispiel eine GmbH.
Die Vorteile der Kapitalgesellschaften liegen vor allem in der Haftungsbeschränkung. Eine persönliche Haftung birgt die Gefahr, dass berufliche Rückschläge gleichzeitig die private Existenz von Unternehmer:innen und der Familie bedrohen.
Die GmbH haftet dagegen gegenüber Geschäftspartner:innen nur bis zur Höhe des Stammkapitals. Die einzelnen Gesellschafter:innen haften dabei mit ihrem jeweiligen Anteil an diesem Stammkapital. Achtung: Das betrifft nicht die Haftung der einzelnen Gesellschafter:innen gegenüber der Bank: Hier haften die Gesellschafter:innen, wenn sie sich beispielsweise Geld geliehen haben, auch mit ihren privaten Sicherheiten. Die Gründung einer GmbH ist allerdings wesentlich aufwändiger: Ein notarieller Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, außerdem muss die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden. Erst durch diesen Eintrag entstehen die Gesellschaft und ihre Haftungsbeschränkung – sie ist dann eine eigene Firma mit eigenen Rechten und Pflichten, also eine juristische Person.
Unternehmergesellschaft: Die kleine Alternative
Unternehmensgründung
Eine Alternative zur normalen GmbH ist die so genannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Sie ist keine neue Rechtsform, sondern eine GmbH mit einem geringeren als dem Mindestkapital, das im GmbH-Gesetz vorgeschrieben ist. Das Stammkapital insgesamt muss mindestens einen Euro betragen. Ab 25. 000 Euro wird keine Unternehmergesellschaft mehr gegründet, sondern eine „normale“ GmbH. Der Gründungsaufwand ist geringer – trotzdem ist es entscheidend, alle Unterlagen für den Handelsregistereintrag korrekt beisammen zu haben.