Wer einen Profi mit der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, tut das am besten mit einem Maklervertrag in Schriftform. Lesen Sie hier, welche Arten von Maklerverträgen es gibt und worauf Sie achten sollten.

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    Das Wichtigste in Kürze
    • Bis auf den Anspruch der Vergütung im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen für die Zusammenarbeit mit Makler:in.  

    • Rechte und Pflichten sowie alle Aspekte rund um die Zahlung der Maklerprovision sollten möglichst genau im Maklervertrag definiert werden.

    • Als die Person, die den Auftrag erteilt, können Sie zwischen verschiedenen Vertragsarten wählen: Einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag.

    • Seriöse Makler:innen arbeiten immer mit einer Vereinbarung, in der die Ziele beider Vertragsparteien schriftlich festgehalten sind. Wir empfehlen Ihnen Makler:innen aus Ihrer Region.

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    Was ist ein Maklervertrag?

    Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der zwischen Auftraggeber:inen und Immobilienmakler:innen geschlossen wird.

    Auftragger:in kann dabei jemand sein, der:die eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte. Genauso kann aber auch jemand, der:die nach einer Immobilie sucht, Makler:innen beauftragen. Die jeweils abgeschlossenen Maklerverträge können dabei sehr unterschiedlich ausfallen, da die Leistungen von Makler:innen nicht gesetzlich geregelt sind.

    Nur die die Makler-Vergütung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 652 BGB, Absatz 1 (BGB) verankert. Grundsätzlich gilt nach diesem Gesetz: Sobald ein:e Makler:in einen Kaufvertrags- oder Mietvertragsabschluss als Ergebnis eigener Anstrengungen nachweisen kann, darf er:sie eine Vergütung in Form der vereinbarten Maklerprovision verlangen

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    Maklerleistungen vertraglich fixieren lassen

    Die Maklerleistungen sind individuell zu vereinbaren und nicht gesetzlich vorgegeben. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit Makler:inen genau abzusprechen, welche Leistungen Sie benötigen und erwarten. Diese Leistungen sollten auch Bestandteil des Maklervertrags sein. Auf der Grundlage der Maklerleistungen sollten Sie die Höhe der Maklerprovision vor Vertragsabschluss individuell im Rahmen der ortsüblichen Provisionen verhandeln. 

    Wann und wie kommt ein Maklervertrag zustande?

    Für jeden rechtsgültigen Maklervertrag ist die Text- oder Schriftform zwingend erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag als Mail, Fax oder in Papierform zustande kommt. 

    Vor dem 23.12.2020 war ein mündlicher Maklervertrag möglich und rechtswirksam genauso wie konkludentes, also schlüssiges Verhalten, aus dem man auf einen Rechtsbindungswillen schließen konnte. Mit der Gesetzesänderung ist die Textform vorgeschrieben und auch empfehlenswert, weil damit Maklerleistungen und besondere Bedingungen individuell vereinbart und fixiert werden können. 

    Die Textform ist bei der Vermietung bereits seit 2015 durch das Wohnungsvermittlungsgesetz § 2 Absatz 1 vorgeschrieben. 

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    Haus verkaufen mit Makler

    Wenn Sie ein Haus mit Makler:in verkaufen wollen, gibt es neben dem Maklervertrag einiges zu beachten. Ob Maklerleistungen, Maklervereinbarungen, Maklerprovision – in unserem Ratgeber zum Thema Haus verkaufen mit Makler erfahren Sie mehr. 

    Arten von Maklerverträgen beim Immobilienverkauf

    Schließen Sie mit Immobilienmakler:innen einen Vertrag ab, besteht grundsätzlich die Wahl zwischen drei verschiedenen Arten des Maklervertrags:

    Alle Varianten bieten Ihnen gewisse Vorteile und Nachteile, die Sie im Vorfeld bedenken sollten.

    Einfacher Maklerauftrag

    Bei einem einfachen Maklerauftrag liegt der Vorteil für den:die Auftraggeber:in darin, dass keinerlei Verpflichtungen oder Bindungen an den Immobilienprofi bestehen. Dieser Vertrag lässt Ihnen den Spielraum, die Immobilie selbst anzubieten oder auch weitere Makler:innen zu beauftragen. Gelingt Ihnen der Verkauf, zahlen Sie keine Provision an ein Maklerbüro. 

    Nachteile: Der:die Makler:in hat nur eine geringe Chance, die Immobilie zu verkaufen und damit eine Provision zu erlangen. Entsprechend wenig Motivation und Leistungen können Sie erwarten. Oft nachteilig für den Verkaufserfolg ist es auch, wenn mehrere Makler:innen dieselbe Immobilie anbieten und Interessent:innen damit verunsichern.

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    Einfachen Maklerauftrag kündigen

    Dieser Vertrag wird unbefristet geschlossen, ist aber jederzeit kündbar. Haben Sie keinen Erfolg mit diesem Vertrag, können Sie ihn jederzeit und ohne Begründung beenden. 

    Einfacher Alleinauftrag

    Wer nur eine:n Makler:in beauftragen und dennoch die Möglichkeit erhalten möchte, die Immobilie selbst zu verkaufen, liegt mit dieser Variante richtig. Es handelt sich hier um einen exklusiven Maklerauftrag mit der Option Ihrer Mitwirkung. Bei Verkauf in Eigenregie wird zudem keine Maklerprovision fällig. Gleichzeitig hält der Vertrag fest, dass der:die Makler:in zum Erreichen des Auftragszwecks tätig werden muss, ohne dass für Sie eine Verkaufsverpflichtung damit verbunden ist.

    Für Makler:innen ist ein einfacher Makleralleinauftrag nicht besonders attraktiv, weil am Ende ihrer Bemühungen nicht zwangsläufig eine Maklerprovision ausgezahlt wird. Dementsprechend wird auch das Engagement ausfallen oder die Bereitwilligkeit für Anzeigen, Energieauswese etc. in Vorkasse zu gehen, wie es oft gehandhabt wird.

    Maklerin zeigt Interessenten eine Immobilie
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    Maklerauftrag auf sechs Monate befristen

    Es empfiehlt sich, den Vertrag von vornherein auf sechs Monate zu befristen. Zum einen sind Sie nicht über längere Zeiträume an eine:n Makler:in gebunden und können bei Bedarf wechseln. Zum anderen schafft die zeitliche Befristung klare Vorgaben, bis wann Sie mit einer Vermittlung rechnen und dementsprechend auch eine Maklerprovision in Rechnung gestellt werden kann. 

    Qualifizierter Alleinauftrag

    Bei einem qualifizierten Alleinauftrag ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Eigentümer:innen selbst die Immobilie verkaufen. Sollten Sie es dennoch tun, haben beauftragte Makler:innen Anspruch auf Schadensersatz. Generell sind Makler:innen bei dieser Vertragsart durch die Aussicht auf die Provision besonders motiviert im Hinblick auf eine erfolgreiche möglichst zügige Vermittlung und einen guten Verkaufspreis. 

    Alle Maßnahmen der Vermarktung, die den Verkaufenden wichtig sind, sollten bei einem qualifizierten Alleinauftrag detailliert im Vertrag aufgeschlüsselt werden.

    Sollte der:die Immobilienmakler:in sich nicht vertragsgerecht verhalten – indem etwa keine Werbung für das Objekt gemacht wird – können Sie als Verkäufer:in den Maklervertrag vorzeitig beenden und andere Makler:innen beauftragen, um passende Käufer:innen für die Immobilie zu finden.

      Wer sucht Interessierte? Reservierung möglich? Maklermotivation
    Einfacher Alleinauftrag Mehrere Makler:innen sowie Verkäufer:in Nein Gering
    Einfacher Alleinauftrag Makler:in und Verkäufer:in Nein Mittel
    Qualifizierter Alleinauftrag Makler:in Ja Hoch

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    Wie hoch darf die Provision laut Maklervertrag sein?

    Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 652 BGB) dürfen Makler:innen von den Auftraggeber:innen eine Vergütung verlangen, sofern sie eine erfolgreiche Vermittlung mit Vertragsabschluss nachweisen können.

    Maklerprovision im Maklervertrag

    Für die Berechnung der Maklerprovision gelten bei Vermietung und Verkauf unterschiedliche Regeln: 

    • Vermietung: Für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages können Makler:innen maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Nach dem Bestellerprinzip bezahlt die Person, die den:die Makler:in auch bestellt hat. Mieter:innen zahlen dabei den Regelsatz, während Vermieter:innen die Höhe des tatsächlich fälligen Honorars verhandeln können.  
    • Kauf und Verkauf: Durch die gesetzliche Neuregelung der Maklerprovision bei Immobilienkäufen müssen Eigentümer:innen seit Dezember 2020 mindestens 50 Prozent dieser Provision zahlen, den Rest übernehmen die Käufer:innen. Vereinbaren Makler:in und Verkäufer:in eine Provision von drei Prozent des Kaufpreises, muss der:die Käufer:in auch maximal drei Prozent zahlen. Die Provision kann im Rahmen der marktüblichen Werte grundsätzlich frei verhandelt werden

    Beachten Sie, dass der verhandelte Provisionssatz auch im Vertrag schriftlich fixiert werden muss, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Ohnehin ist die Schriftform des Maklervertrags seit Dezember 2020 gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer:in und Käufer:in. 

    Dabei lässt der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum bei der genauen Ausgestaltung der Provisionsregelung: 

    • Doppelprovision
      Der:die Makler:in schließt sowohl mit Käufer:in als auch mit Verkäufer:in einen Vertrag für dieselbe Immobilie ab. Dementsprechend ist er:sie Auftragnehmer:in für beide Parteien und erhält von beiden Parteien einen Anteil der Provision. In der Regel wird die Maklerprovision hälftig aufgeteilt. Beträgt sie 7,14 Prozent, so zahlen beide Parteien jeweils 3,57 Prozent. 
    • Abwälzung:
      In diesem Fall ist sind Verkäufer:innen alleinige Vertragspartner:innen. Über den Vertragsabschluss verpflichten sie sich den Makler:innen gegenüber zur vollen Provisionsübernahme, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie sich einen Anteil der Provision von der Käuferpartei nach § 656d BGB zurückholen können. Dazu verpflichten sich die Käufer:innen über den Kaufvertrag zur anteiligen Übernahme der Provision, die nach gesetzlichen Vorgaben höchstens 50 Prozent betragen darf. Die Verkäufer:innen könnten dementsprechend auch mehr als 50 Prozent übernehmen. 
    • Einseitige Interessenvertretung von Verkäufer:in oder Käufer:in:
      Neben der Doppelprovision und nachträglichen Abwälzung ist es auch möglich, dass nur eine der beiden Vertragsparteien die Provision bezahlt:
      • Innenprovision: Wenn allein der:die Verkäufer:in die Provision übernimmt, spricht man von einer Innenprovision. Diese muss von Makler:in und Verkäufer:in vertraglich vereinbart werden. In der Regel beläuft sich die gesamte Maklerprovision auf 7,14 Prozent plus Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde eine niedrigere Provision ausgehandelt. 
      • Außenprovision: So wird das Gegenstück zur Innenprovision bezeichnet. In diesem Fall erteilt der:die Käufer:in einen provisionspflichtigen Suchauftrag und zahlt die Maklerprovision vollumfänglich. Da Käufer:innen nach dem Gesetz maximal zu 50 Prozent an der Maklerprovision beteiligt werden dürfen, gilt diese Regelung nur, wenn das Kaufobjekt zum Zeitpunkt der Vertragszeichnung noch nicht akquiriert war.

    Provisionsrechner Verkauf


    Was steht in einem Maklervertrag?

    Ein schriftlicher Maklervertrag ist die Basis für die Auslagerung der Immobilienvermarktung an einen externen Profi. Seit 2020 ist die Schriftform für Maklerverträge verpflichtend.

    Maklervertrag Icon

    Im Maklervertrag sollten folgende Punkte enthalten sein:

    • Vertragsart: einfacher Maklervertrag, Makleralleinauftrag oder qualifizierter Makleralleinauftrag
    • Korrekte Angaben zum Objekt und marktgerechter Angebotspreis
    • Daten Besteller:in, Daten Makler:in
    • Laufzeit des Vertrags (in der Regel 3 bis 6 Monate) sowie Kündigungsfrist. Unter Umständen Klausel zur automatischen Verlängerung des Maklervertrags (Vorsicht!)
    • Höhe der Maklerprovision für Käufer:in oder Verkäufer:in 
    • Vereinbarung, dass eine Provision nur nach Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrages anfällt  
    • Sieht der Vertrag eine Aufwandsentschädigung vor? (Vorsicht!)
    • Ist eine Reservierungsvereinbarung enthalten oder eine Überpreisvereinbarung? (Vorsicht!)
    • Vollmacht für den:die Makler:in für Behördengänge
    • Pflichten der Vertragsparteien (z. B. konkrete Tätigkeiten der Makler:innen oder Bereitstellung von Unterlagen durch Besteller:innen)
    • Maklerzusage, regelmäßig über den Vermarktungsstand zu berichten
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
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    Besonders wichtig

    Ab wann besteht Anspruch auf Provision und wer bezahlt diese in welcher Höhe? Welche Maklerleistungen sind vereinbart? – wichtig als Begründung für außerordentliche Kündigungen! 
    Achten Sie auf eine überschaubare Vertragslaufzeit – wichtig für einen Wechsel bei schlechtem Service. Versuchen Sie, die Klausel für eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Falls vorhanden, darf sie nur die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Laufzeit betragen und ist ungültig, wenn Sie sich lediglich im Anhang der Vertragsunterlagen befindet. 

    Überlegen Sie genau, welche Maklerleistungen Sie erwarten: Verkaufsberatung und marktgerechte Verkehrswertermittlung, Erstellung eines Exposés, Bewerbung der Immobilie, Durchführung von Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen, Erstellung Kaufvertrag etc.

    Manche Verträge sehen eine Aufwandsentschädigung vor. Sollte ein Vertrag platzen, hat der:die Makler:in dennoch Anrecht auf ein gewisses Entgelt. Eine Überpreisvereinbarung sollte vermieden werden. In diesem Fall erhält der:die Makler:in die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem ursprünglich vereinbarten Verkaufspreis. 

    Zum Maklervertrag kann auch eine Reservierungsgebühr gehören, die Interessierte zahlen und die später mit der Maklergebühr verrechnet wird. Vermeiden Sie eine solche Regelung im Maklervertrag. 

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    Maklervertrag Muster zum Download

    Seien Sie vorsichtig bei Maklervertrags-Mustern, die online zum Downloaden angeboten werden. Sie können zwar verwendet werden, aber erst, nachdem sie auf Vollständigkeit und rechtliche Aktualität geprüft wurden. Vergessen nicht, individuelle Inhalte so konkret wie möglich zu ergänzen.  

    Maklervertrag kündigen – geht das?

    Angenommen, Sie möchten die Dienstleistung des:der Makler:in nicht weiter beanspruchen – welche Möglichkeiten haben Sie, aus dem Vertrag herauszukommen?

    Sie können den Vertrag einfach auslaufen lassen und nicht verlängern. Handelte es sich um eine kurze Vertragslaufzeit von drei bis sechs Monaten, die automatisch endet, ist das eine gute Möglichkeit für einen Wechsel des Dienstleisters. Unbefristete Maklerverträge wie der einfache Maklerauftrag können jederzeit gekündigt werden. Häufiger Anlass dafür: Maklervertrag kündigen, wenn man selbst einen Käufer gefunden hat.


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    Achtung: Beendigung des Vertragsverhältnisses entbindet nicht immer von Zahlung

    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses entbindet Sie nicht immer von der Zahlung einer Maklerprovision. Sollte nämlich ein Verkauf zustande kommen an eine Person, die ursprünglich vom: von der Makler:in akquiriert worden ist, kann dennoch eine Provisionszahlung fällig werden. Die Bindungsfrist an den Maklervertrag beträgt in der Regel sechs Monate. Wenn der Verkauf innerhalb dieser Frist nach Ende des Maklervertrags stattfindet, steht dem:der Makler:in die Maklerprovision zu. 

    Wie Sie Ihren Maklervertrag kündigen können, entnehmen Sie dem Vertragsdokument. In der Regel werden zeitlich befristete Verträge fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt. Darüber hinaus ist eine außerordentliche Kündigung immer dann möglich, wenn der:die Makler:in seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die vertraglich vereinbarten Maklerleistungen nicht erfüllt. Finden beispielsweise keine Vermarktungsaktivitäten statt oder werden Interessenten nicht zur Besichtigung eingeladen, ist die Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung erfüllt.

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    Kündigungsfrist von zwei Wochen beachten

    Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von der Pflichtverletzung erfahren haben, dem:der Makler:in zugegangen sein. Da Ihr Vertrag nach neueren Regelungen in Schriftform vorliegt, müssen Sie auch schriftlich kündigen.  

    Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

    Sie können ein Maklervertrag widerrufen, wenn er als „Fernabsatzvertrag“ gemäß § 312c BGB geschlossen wurde. Damit ist gemeint, dass Sie und der:die Makler:in für die Vertragsverhandlung und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel benutzt haben, also E-Mail, Fax, Telefon, SMS oder Brief. 

    Stimmen die Voraussetzungen, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags widerrufen werden. So hat es der Gesetzgeber mit Einführung der EU-Verbraucherrichtlinie vom 13. Juni 2014 verfügt. Der:die Makler:in hat die Pflicht, den Kaufinteressierten über sein:ihr Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss aufzuklären, um den Anspruch auf Provisionszahlung nicht zu verlieren. Daher hat sich die Praxis etabliert, dass Makler:innen bereits mit dem Versand des Exposés eine Widerrufsaufklärung mitschicken oder auch über vertragliche Regelungen wie Wertersatzklauseln sicherstellen, dass Sie trotz Widerrufs Anrecht auf eine Provisionszahlung behalten. 

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    Vorlage Widerrufsformular

    Beispielmail mit dem Text der Widerrufsbelehrung:

    An [hier ist der Firmenname, Anschrift und ggf. Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    • Name des/der Verbraucher(s)
    • Anschrift des/der Verbraucher(s)
    • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    • Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.

    Hinweis: ImmobilienScout24 leistet keine Rechtsberatung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Vorlage.



    FAQ: Häufige Fragen zum Maklervertrag

    ​Ist ein Maklervertrag notwendig?

    Da es keine gesetzlich bindenden Vorschriften zu Maklerleistungen, Rechten und Pflichten der Vertragsparteien gibt, sollten diese über einen Maklervertrag individuell vereinbart werden. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn eine formlose E-Mail den Ansprüchen genügen würde, ist ein sorgfältig ausgearbeiteter und geprüfter Vertrag vorzuziehen, um späteren Streitpunkten vorzubeugen.  

    Welche Arten von Maklerverträgen gibt es? 

    Man unterscheidet drei Arten von Maklerverträgen: Der qualifizierte Alleinauftrag ist der für Makler:innen der interessanteste. Sie erhalten den Auftrag exklusiv und sind durch die Maklerprovision motiviert. Der Makleralleinauftrag beschränkt die Vermarktung auf ein:e Makler:in und die Eigentümer:innen. Der einfache Maklerauftrag lässt mehrere Makler:innen zur gleichen Zeit sowie die Eigenbemühungen der Auftraggeber:innen zu. Die Motivation der Makler:innen ist hier am geringsten.  

    Worauf muss ich beim Maklervertrag achten? 

    Ein gut aufgesetzter Maklervertrag kann schon bei der Auftragsvergabe für Klarheit sorgen. Sie legen in ihm die Art des Vertrages und die konkreten Maklerleistungen fest, die Vertragslaufzeit und Provisionshöhe. Achten Sie genau darauf, ob eine Befristung im Vertrag enthalten ist. Reservierungsvereinbarungen und Aufwandsentschädigungen sollten Sie auf den Prüfstand stellen. Vermeiden Sie eine Überpreisvereinbarung. 

    Wie komme ich aus einem Maklervertrag wieder raus?

    Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss. Darüber hinaus können Sie fristgerecht innerhalb der im Vertrag genannten Fristen kündigen. Bei einem unbefristeten Vertrag ist eine Kündigung jederzeit ohne Nennung von Gründen möglich. Achten Sie auf die Bindungsfrist an den Vertrag, die in der Regel sechs Monate umfasst. Kommt der:die Makler:in seinen Verpflichtungen nicht nach, ist auch eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich.

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    Expertin für Verkauf & Vermietung

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