Urteil: Haften Verkäufer für irreführende Angaben im Exposé?

Selbst wenn ein Haftungsausschluss vertraglich vereinbart wurde, kann der Verkäufer bei auftretenden Sachmängeln unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden.

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Was, wenn Käufer erst lange nach dem Kauf feststellen, dass der Verkäufer im  Exposé falsche Angaben gemacht hat? Der Käufer eines Bauernhofes zog gegen den Verkäufer vor Gericht, weil er Schimmel im Keller fand.


Schimmel in renovierter „Luxus-Immobilie“



Das Verschweigen von Sachmängeln und ein in die Irre führendes Exposé führten dazu, dass sich Verkäufer und Käufer eines an die 300 Jahre alten Bauernhofes vor Gericht wiedertrafen. Im Internet war der Bauernhof im Exposé als „Luxus-Immobilie“ angepriesen worden, die „nach neuestem Stand renoviert worden“ sei.


Schadensersatzforderung gerechtfertigt?



Bei späteren Umbauarbeiten entdeckte der Käufer Feuchtigkeits- und Schimmelschäden. Der beauftragte Sachverständige führte diese Mängel auf fehlende bzw. nicht ausreichende Horizontalsperren zurück. Die Instandsetzungskosten von rund 80.000 Euro wollte der Käufer als Schadensersatz vom Verkäufer zurückhaben. Der berief sich jedoch auf den im Kaufvertrag vereinbarten Haftungsausschluss und lehnte jegliche Zahlung ab. Daraufhin klagte der Geschädigte vor dem Landgericht Düsseldorf.


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Klage zweimal zurückgewiesen


Sowohl das Landgericht als danach auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Klage auf Schadensersatz ab. Nach Auffassung der Gerichte habe eine Sachmängelhaftung aufgrund des vereinbarten Haftungsausschlusses nicht bestanden. Mit dieser Entscheidung gab sich der Käufer aber nicht zufrieden und legte Revision ein.

 

Urteil: BGH sieht Verkäufer in der Pflicht


Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter verwiesen darauf, dass sich die Immobilie mit ihren Feuchtigkeitsschäden nicht für die gewöhnliche oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eigne. Wenn das Gebäude nicht so, wie vereinbart und im Exposé beschrieben, beschaffen sei, könne sich der Verkäufer nicht auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss berufen.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2018 – V ZR 274/16)


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