Auskunfteien verdienen Geld mit dem Verkauf von gespeicherten Informationen und mit der berechneten Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen. Diese Informationen spielen nicht nur bei einer Kreditvergabe innerhalb einer Bank oder anderer Kreditinstitute eine Rolle, sondern auch im gesamten Wirtschaftsverkehr.

Zu den sechs größten Auskunfteien in Deutschland gehören die Schufa, CEG Creditreform, Deltavista, Bürgel Wirtschaftsinformationen, accumio finance service und infoscore Consumer Data.

Das erfährt der Kunde

Die Eigenauskunft, die der Verbraucher einmal im Jahr kostenlos anfordern kann, muss laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) über alle gespeicherten Daten informieren. Dazu zählen: Name, Geburtsdatum und Adresse, frühere Anschriften und die Information, ob Girokonten, Kreditkarten oder Handyverträge vorhanden sind. Der Verbraucher erfährt zudem, welche Unternehmen die jeweiligen Daten der Auskunftei gemeldet haben. Firmen, die die gespeicherten Informationen des Kunden und seinen Scorewert abgerufen haben, werden auch benannt. Natürlich erfährt auch der Verbraucher von der Auskunftei den berechneten Scorewert.

Der Scorewert (score: englisch für Zahlwert) soll eine Prognose etwa über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls von Kunden liefern. Übrigens: Menschen, über die negative Merkmale gespeichert sind, wie zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung oder ein Haftbefehl, haben keinen Score-Wert.

Manchmal zählt schon die Wohnlage

Jede Auskunftei berechnet jeweils ihren eigenen Score nach einem wissenschaftlichen mathematisch-statistischen Verfahren, behaupten die Datenhändler. Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa, gibt an, dass sie für ihr Scoring-Verfahren alle Daten ihres jeweiligen Kunden nutzt: Das sind beispielsweise die Zahl der Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunk-, Kreditverträge sowie Alter des Kunden.

Ausnahme: Adressdaten benutzt die Schufa angeblich nicht. Andere Auskunfteien wie Accumio und Deltavista lassen in den errechneten Score neben den persönlichen Informationen auch Anschriftendaten einfließen. Dabei spielt die Qualität der Wohnlage eine Rolle, ob die Bewohner dort pünktlich ihre Rechnung zahlen und etwa die Arbeitslosenstatistik. Welche Daten wirklich genutzt werden und wie schwer sie ins Gewicht fallen, sagt keine Auskunftei. Bekannt ist, dass für die Bewertung von Privatpersonen ebenfalls Daten wie der Familienstand, Immobilienbesitze oder Beteiligungen wie Pfändungen hinzu gezogen werden. Zur Bewertung von Unternehmen spielen Daten wie die Rechtsform, Beurteilungen der aktuellen Finanzlage der Firma, Bankverbindungen sowie Niederlassungen und Betriebsstätten eine wichtige Rolle.

Nutzen Sie die Selbstkontrolle

Die Praxis zeigt, dass nicht alle gespeicherten Daten vollständig und korrekt sind. Mit der Mieterselbstauskunft können Sie die Richtigkeit der Daten kontrollieren. Die Auskunfteien korrigieren falsche Daten, sobald Sie unter Vorlage schriftlicher Begründungen nachweisen können, dass in Auskunfteien hinterlegte Angaben tatsächlich falsch sind. 

Prüfen Sie die Notwendigkeit der Anfrage

Bevor Sie die Anfrage stellen, denken Sie daran, dass Sie Auskunfteien auf diese Weise wichtige Daten freiwillig zur Verfügung stellen. Immerhin muss Ihre Anfrage die aktuelle Adresse, den Namen und das Geburtsdatum beinhalten. 

Wichtige Datenquellen

Als Datenquellen setzt die Auskunftei Selbstbefragungen halbamtlicher und amtlicher Stellen sowie von Firmen und Personen ein. Zudem verfolgen die Unternehmen Publikationen im Bundesanzeiger oder öffentliche Register wie Vereins- oder Handelsregister. Weitere Quellen wie Telefon- und Adressbücher sowie Veröffentlichungen über Betriebsgründungen und Insolvenzen werden ebenfalls eingesetzt. Befragungen mit Nachbarn, anderen Geschäftspartnern oder Betroffenen vervollkommnen die Angaben. Um die Zahlungsmoral von Privatpersonen und Unternehmen zu bewerten, greifen Auskunfteien auf Datenpool-Netzwerke und die Angaben von Inkassobüros zurück. 

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung durch eine Auskunftei bilden die §§ 28a und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Gemäß diesen Paragraphen dürfen personenbezogene Daten an Auskunfteien weitergeleitet werden. In § 28 BDSG ist geregelt, unter Beachtung welcher Voraussetzungen die Auskunfteien die Daten ermitteln, verarbeiten und an dritte Personen und Unternehmen weiterleiten dürfen. 

Löschung der Daten

Am Ende des dritten Kalenderjahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten sind Auskunfteien verpflichtet zu prüfen, ob eine längere Speicherung notwendig ist. Ist die der Datenspeicherung zugrunde liegende Forderung beglichen, darf der Eintrag gelöscht werden. Ist die Forderung noch nicht getilgt worden, sind Auskunfteien verpflichtet, den Vorgang erneut zu prüfen. 

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