Die Ablesung der Verbrauchsmessgeräte durch den Wärmemessdienst erfolgt in der Regel alle 12 Monate. Bei Ablesungen zum Jahresende können sich durch Ferien und Feiertage aber kleinere Verschiebungen ergeben.


Ablesung

Verdunstungsheizkostenverteiler sollten in Augenhöhe abgelesen werden, weil sich bei schräger Draufsicht Verzerrungen ergeben können. Welche Stelle des Flüssigkeitsstandes verwendet wird, unterscheidet sich bei den Messdienstunternehmen. So kann es die Unterkante des Flüssigkeitsspiegels, die Oberkante, aber auch der Mittelwert sein. Meistens ist das auf der Rückseite des Ablesebelegs erläutert. Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte über ein LCD-Display bzw. über ein Rollenzählwerk an.

Abrechnungszeitraum

Der Zeitraum für eine Heizkostenabrechnung beträgt in der Regel 12 Monate. Die Abrechnung muss aber nicht kalenderjährlich erfolgen, sondern kann durchaus auch in einem Sommermonat beginnen und enden. Festgelegt wird das vom Hausbesitzer oder der Eigentümergemeinschaft. Der Abrechnungszeitraum kann aus organisatorischen Gründen um einige Tage vom Ablesezeitraum abweichen.


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Anmeldung zur Ablesung

Für die Anmeldung zur Ablesung gibt es bei den Messdienstunternehmen verschiedene Methoden. Meistens erfolgt sie an den Hausbesitzer/-verwalter, der daraufhin die Mieter oder Wohnungseigentümer informiert. Bei größeren Objekten oder bei gesondertem Auftrag hängt der Ableseservice oder der Hausmeister auch Plakate mit den Ableseterminen aus. Gelegentlich wird gegen Aufpreis von den Messdienstunternehmen auch eine individuelle Anmeldung bei jedem Bewohner per Postkarte angeboten.

Auskünfte zur Abrechnung

Das Ablesepersonal kann nur bedingt Auskünfte erteilen. Insbesondere zum Zeitpunkt der Ablesung können noch keine Angaben über die Höhe der zu erwartenden Heizkostenabrechnung erteilt werden. Für die umfassende Heiz- und Wasserkostenabrechnung sind technische Unterlagen, die Auswertung der gesamten Gebäudeablesungen und die Rechnungen der angefallenen Brennstoff- und Nebenkosten erforderlich, die ein Ablesemitarbeiter nicht besitzt. Bei Rückfragen sollte man Sie sich deshalb besser an die Hausverwaltung wenden.



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