Wer Mietverträge kündigt, muss Fristen einhalten. Das gilt für Mieter und Vermieter. Allerdings können Mieter immer mit einer Dreimonatsfrist kündigen.
Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind, können sie ihr Mietverhältnis vorzeitig beenden. Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages ist aber freiwillig.