Unter dem Begriff der Kreditfähigkeit wird im Allgemeinen zusammengefasst, dass eine natürliche Person rechtswirksame Darlehensverträge abschließen kann. Um beispielsweise einen klassischen Ratenkredit abschließen zu können, muss die Person die volle Geschäftsfähigkeit aufweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Höhe des Zinssatzes, die zu stellenden Sicherheiten und die Kreditgewährung überhaupt, ist die Bonität des Kreditnehmers entscheidend.
  • In einem gewissen Alter, bei Selbsständigen oder Alleinverdienern werden Banken skeptisch und verlangen zusätzliche Bürgschaften, höhere Zinsabschläge oder Beleihungen von Kapitalanlagen.


Der Kreditgeber muss also prüfen, ob solche Faktoren wie Volljährigkeit überhaupt zutreffen. Ein Ausschlusskriterium ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Person unter Betreuung steht. Psychisch kranke Menschen oder solche Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sind dann zum Teil entmündigt. Werden dennoch Verträge abgeschlossen, sind diese nichtig und für den Kreditnehmer beispielsweise nicht bindend. Die Kreditfähigkeit muss in jedem Fall von dem Begriff der Kreditwürdigkeit abgegrenzt werden. Zwar ist die Kreditfähigkeit eine Voraussetzung, die tatsächliche Bonität des Kreditnehmers wird aber erst im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung berechnet.

Kreditfähigkeit versus Kreditwürdigkeit – wo liegen die Unterschiede?

Indem Banken an natürlichen Personen Kredite ausgeben, setzen sie auf den guten Glauben der Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Also daran, dass wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden und ein tatsächliche Interesse daran besteht, das Darlehen nebst Zinsen zurückzuzahlen. Kreditfähigkeit bedeutet daher immer auch Rechtsfähigkeit, also die Tatsache, dass überhaupt bindend Verbindlichkeiten eingegangen werden können. Für die Höhe des Zinssatzes, die zu stellenden Sicherheiten und die Kreditgewährung überhaupt, ist dann die Bonität des Kreditnehmers entscheidend. Das sind die Bereitschaft und die Wahrscheinlichkeit, wonach aufgenommene Schulden auch tatsächlich beglichen werden.

Kreditinstitute sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eine Risikoeinstufung vorzunehmen. Der Kunde wiederum steht in der Pflicht, seiner Bank alle geforderten Unterlagen vorzulegen. In der Praxis heißt dies, dass fortlaufend geprüft und Angaben aktualisiert und überprüft werden müssen. Die Bank ist unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen, Kredite zu kündigen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Bei Immobilienfinanzierungen geht es dann beispielsweise darum, Angaben zur Einkommenssituation zu machen oder in regelmäßigen Abständen den Wert der Immobilie nachzuweisen. Da diese ja als Grundschuld einen Teil der Sicherheiten darstellt, kann sich je nach Darlehensart etwa die Beleihungsgrenze ändern. Auch kann sich die Kreditfähigkeit insgesamt ändern.

Die Auswirkungen auf den Zinssatz

Die Bonität, die eine Kreditfähigkeit voraussetzt, bestimmt die Höhe des Zinssatzes. Auch bei der Frage, welche Laufzeiten dem Kunden gewährt werden oder wie hoch der Eigenanteil ausfallen muss, hat sie eine Bedeutung. Mittels Kreditrechner können unterschiedliche Kreditverträge verglichen werden. So kann praktisch über die Höhe des Eigenkapitals der Sollzinssatz verringert werden, ebenso wie die Laufzeit und der Zinsanteil insgesamt. Wer kreditfähig ist, muss dennoch unter gewissen Voraussetzungen weitere Sicherheiten stellen. Gerade ab einem gewissen Alter, bei Selbständigen oder Alleinverdienern zeigen sich Banken skeptisch. Sie verlangen dann Bürgschaften, höhere Zinsabschläge oder Beleihungen von Kapitalanlagen. Über eine Abfrage bei der SCHUFA erhalten sie Einblick in das Zahlungsverhalten insgesamt. Planmäßig bediente Kredite, ebenso wie langjährige Geschäftsbeziehungen und dergleichen, erhöhen das Scoring.


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