Die Gerichtskosten sind Nebenkosten der Baufinanzierung. Sie fallen beim Immobilienkauf für die Tätigkeiten des Grundbuchamtes an. Sie betragen normalerweise etwa 0,5% des Grundstückspreises bzw. des Kaufpreises der Immobilie.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Gerichtskosten beinhalten auch die Kosten für den Notar. Oft werden Gerichts- und Notarkosten bei der Finanzierungsplanung vergessen, obwohl sie rund 1,5 Prozent des gesamten Kaufpreises einer Immobilie ausmachen.

     

  • Weitere anfallende Kosten beim Immobilienerwerb sind: Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten oder Kosten für die Renovierung/ Modernisierung.

     

  • Seit 2013 sind die Notarkosten gestiegen und je teurer die Immobilie, desto höher sind auch die Notarkosten.

Was sind Gerichtskosten?

Enthalten in den Gerichtskosten sind auch die Kosten für die Leistungen des Notars, wobei Gerichtskosten und Notarkosten immer zusammen abgerechnet werden. Gerichtskosten sind beim Kauf der Immobilie beziehungsweise nach Abschluss des Kaufvertrages zu entrichten. Häufig werden die Gerichts- und Notarkosten bei der Finanzierungsplanung vergessen, sie machen aber rund 1,5 Prozent des gesamten Kaufpreises einer Immobilie aus. Jeder Immobilienerwerb erfordert einen Eintrag im Grundbuch, welches Auskunft über Eigentums- und Belastungsverhältnisse eines erworbenen Grundstückes gibt. Notare sind dafür zuständig, Erklärungen, Dokumente des Grundstückkaufes und Grundschuldbestellungen in das Grundbuch einzutragen. Eine Einsicht in das Grundbuch ist nur unter Angabe von relevanten Gründen möglich. 

Anfallende Kosten bei Immobilienerwerb

Bei Erwerb einer Immobilie fallen neben Kaufpreis und Notar- und Gerichtskosten folgende weitere Kosten an: die Grunderwerbsteuer, die sich je nach Bundesland unterscheidet (von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein), sowie Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für die Kaufpreisfinanzierung). Abhängig vom Alter und vom Zustand der Immobilie können auch zusätzliche Kosten für Renovierung/Modernisierung sowie An- und Umbau anfallen. Die Grunderwerbsteuer entfällt nur auf den Kaufpreis der Immobilie, nicht aber auf das in der Immobilie enthaltene Inventar.

Im Falle eines Kaufes von Eigentum ist es unbedingt notwendig, dass ein Notar anwesend ist, da dieser die Eigentumsübertragung auch rechtlich für gültig erklärt und den Kauf notariell beurkundet. Ein Kaufvertrag alleine ist nicht ausreichend, um alleiniger Eigentümer eines Grundstücks zu werden: Hierfür sind sowohl die Eintragung im Grundbuch als auch die Auflassung im Grundbuch erforderlich.

Auflassung bedeutet, dass Verkäufer und Käufer die Einigung über den Kauf vertraglich festhalten, was wiederum gesondert notariell beurkundet werden muss. Die Kosten für Grundbucheintragung, Löschung und Abtretung (Übertragung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger) unterscheiden sich. Auch für die Löschung aus dem Grundbuch und für eine Abtretung  fallen Notarkosten an. Die Kosten für Abtretungen und Löschungen sind jedoch nicht so hoch wie die Kosten der Eintragung. Seit August 2013 sind die Notarkosten gestiegen, je teurer eine Immobilie ist, desto höher sind auch die Notarkosten.


Beispielrechnung der Kosten

Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro, einer Grundschuldeintragung über 80.000 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen folgende Kosten an:
Abwicklungsgebühr Kauf (Notar) 414 EUR
Beurkundungsgebühr (Notar) 177 EUR
Eintragungsgebühr (GA) 177 EUR
Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel (GA) 207 EUR
Kauf Vollzugsgebühr (Notar) 104 EUR
Notaranderkonto (Notar) 288 EUR
Notarbestätigung (Notar) 44 EUR
Eintragung Vollzugsgebühr (Notar) 44 EUR
Mehrwertsteuer 171 EUR
Gesamtbetrag inkl. MwSt. 1626 EUR

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