Bei einem Realkredit handelt es sich um einen Immobilienkredit, der insbesondere durch ein besonderes Grundpfandrecht gesichert ist. In der Praxis bedeutet dies entweder die Eintragung einer Grundschuld oder die Verbriefung einer Hypothek. 

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Grundsätzlich funktioniert der Fremdwährungskredit wie ein normales Hypothekendarlehen – allerdings mit dem Unterschied, dass das Darlehen nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung geführt wird.
  • Zum Einsatz kommen üblicherweise Währungen, bei denen das Zinsniveau besonders niedrig ist, wie bspw. bei Schweizer Franken und dem japanischen Yen.
  • Fremdwährungskredite sind nur für Darlehensnehmer geeignet, die sowohl über die notwendige Liquidität als auch über Erfahrung an den internationalen Kapitalmärkten sowie mit dem Kapitalmarktrecht verfügen.

Die Finanzierung mit einer fremden Währung

Im Vergleich zu den klassischen Bauspar-, Hypotheken- und Versicherungsdarlehen sind Fremdwährungsdarlehen eine eher selten anzutreffende Finanzierungsvariante, die meist von kleineren Banken oder spezialisierten Finanzierungsvermittlern angeboten wird. Bauherren sollten dabei nicht nur auf die günstigen Zinsen achten, sondern auch auf die Risiken, die sich durch Schwankungen bei Wechselkurs und Marktzins ergeben.


Franken- und Yen-Darlehen sind besonders beliebt


Immobiliendarlehen müssen nicht in der heimischen Währung aufgenommen werden.

Grundsätzlich funktioniert der Fremdwährungskredit wie ein normales Hypothekendarlehen – allerdings mit dem Unterschied, dass das Darlehen nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung geführt wird. Zum Einsatz kommen üblicherweise Währungen, bei denen das Zinsniveau besonders niedrig ist. In erster Linie sind dies der Schweizer Franken und der japanische Yen. Damit Kreditnehmer bei der Rückzahlung und gegebenenfalls einer Umschuldung flexibel sind, gibt es oft keine feste Zinsbindung. Der Zinssatz ist dann entweder variabel oder auf wenige Monate festgeschrieben und wird je nach Marktlage an die aktuelle Zinsentwicklung angepasst.

Wechselkurs- und Zinsschwankungen bergen Risiken


Darlehensnehmer sollten die Entwicklung von Zinsen und Wechselkursen im Auge behalten.

Allerdings bringt das Fremdwährungsdarlehen auch ein besonderes Risiko mit sich, das ebenfalls in den Schwankungen des Wechselkurses begründet ist. Wenn die Währung gegenüber dem Euro aufgewertet wird, steigen sowohl die Zinsrate als auch der Schuldenstand des Darlehensnehmers an. So macht eine zehnprozentige Devisenkurserhöhung aus einem Darlehenssaldo von ursprünglich 100.000 Euro einen Stand von 110.000 Euro. Wenn Kreditnehmer in solchen Situationen nicht bereits bei den ersten Anzeichen eines Anstiegs den Fremdwährungskredit in einen Euro-Immobilienkredit umschulden, können die Zusatzkosten aufgrund der Kursveränderung die Einsparungen durch den niedrigeren Zins schnell zunichte machen.

Aufgrund der variablen Verzinsung sind die Kosten beim Fremdwährungskredit im Vergleich zu einem klassischen Euro-Bankdarlehen mit fünf oder zehn Jahren Zinsbindung unkalkulierbar. Weil der Darlehenszins an die Marktzinsen beispielsweise in Japan oder der Schweiz gekoppelt ist, erhöht sich die Zinsbelastung des Darlehensnehmers, wenn die dortige Zentralbank eine Zinserhöhung beschließt.

Nur für erfahrene Kreditnehmer geeignet

Daher sollte ein Fremdwährungsdarlehen nur dann abgeschlossen werden, wenn die eigene Einkommenssituation genügend Reserven für einen kurzfristigen Kostenanstieg vorhält. Darüber hinaus ist es unabdingbar, die Zins- und Wechselkurslage ständig zu beobachten, um schnell und flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Auch sollten sich Interessenten vorab mit dem Kapitalmarktrecht auseinandersetzen, welches die Grundsätze und Normen des Markts regelt. Damit sind Fremdwährungskredite nur für Darlehensnehmer geeignet, die sowohl über die notwendige Liquidität als auch über Erfahrung an den internationalen Kapitalmärkten sowie mit dem Kapitalmarktrecht verfügen.

Wie gestaltet sich ein klassisches Fremdwährungsdarlehen?

Wer ein Fremdwährungskredit abschließt, hat im Regelfall mit einer vergleichsweise langen Darlehenslaufzeit zu rechnen. Üblicherweise werden diese Kredite mit einer Darlehenslaufzeit von bis zu 25 Jahren abgeschlossen. Dabei beginnen die Kreditsummen üblicherweise erst bei rund 50.000 Euro; der Höchstbetrag richtet sich nach dem Wert der entsprechenden Immobilie. Eine Zinsbindung gibt es so gut wie nie.

Darüber hinaus fallen oftmals etliche Zusatzgebühren an – so beispielsweise Kosten für ein Fremdwährungskonto sowie Gebühren für die Umwandlung vom Euro in die gewünschte Währung.



Was haben Bankkunden beim Kreditantrag zu berücksichtigen?

Möchten Bankkunden einen Kreditantrag durchführen, sollten sie ausreichend Zeit einplanen – denn die Beantragung des Darlehens ist aufwändiger als bei einem herkömmlichen Kredit. Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass diese Kredite meist nur bei einer hervorragenden Bonität gewährleistet werden. Der Kreditnehmer muss dem Geldinstitut demnach umfangreiche Sicherheiten anbieten – meist beträgt die Besicherung bis zu 150 Prozent der Darlehenssumme.

Auch müssen, im Gegensatz zum herkömmlichen Kredit, oftmals mehrere Erklärungen unterschrieben werden. So hat der Kreditnehmer beispielsweise zu bestätigen, dass er sich der Risiken bewusst ist.

Rechtstipps zum Fremdwährungsdarlehen

Ebenfalls ist es sinnvoll, sich vorab mit Rechtstipps auseinanderzusetzen, um das Risiko sowie etwaige Fehler beim Fremdwährungskredit möglichst gering zu halten:

Rechtstipp Nr. 1: Regelung zu Werbungskosten

Es kann durchaus passieren, dass bei dieser Darlehensform Währungsverluste entstehen. Selbst wenn die finanzierte Immobilie zur Verpachtung steht, können diese Verluste nicht – wie sonst bei herkömmlichen Krediten – als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Werbungskosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie durch die Verpachtung entstehen. Hierbei handelt es sich jedoch um Verluste bezüglich des privaten Vermögens.

Rechtstipp Nr. 2: Ausländisches Recht

Häufig kann der Fremdwährungskredit nach deutschem Recht abgeschlossen werden – dies ist jedoch nicht immer möglich. Wird das Darlehen nach ausländischem Recht abgeschlossen, müssen rechtliche Auseinandersetzungen dann stets in dem jeweiligen Land durchgeführt werden. Dabei hat der deutsche Darlehensnehmer jedoch meist eine schwächere Rechtsposition.

Rechtstipp Nr. 3: Aufklärungspflichten durch das Kreditinstitut

Kreditnehmer müssen vor Abschluss des Darlehens umfangreich über die Risiken dieser Kreditform aufgeklärt werden. Dabei muss der Bankkunde über die Bedingungen sowie über die Folgen seines Darlehensabschlusses Bescheid wissen. Auch muss der Kunde das Verfahren der Umrechnung verstehen, um die Gesamtkosten seines Darlehens einschätzen zu können. Ratsam ist, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einem Sachverständigen die Aufklärung ebenso wie das Widerrufsrecht des Anbieters genau zu prüfen.

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