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Pläne, Verträge, Leistungsbeschreibungen: Nur auf das, was Ihnen schriftlich zugesichert wurde, können Sie vertrauen. Wann sie welche Unterlagen für den Hausbau benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in kürze:

  • Für den Hausbau benötigen Bauherren umfangreiche Unterlagen und Dokumente (unter anderem Grundbuchauszug, Baugenehmigung, Architektenvertrag, Baubeschreibung etc.).
  • In der Regel werden die meisten benötigten Berechnungen und Unterlagen vom beauftragten Architekten organisiert.

Welche Unterlagen für den Hausbau wichtig sind

Das Fundament eines Bauvorhabens ist … aus Papier. Zahlreiche Unterlagen von erheblichem Umfang müssen vorliegen und sorgfältig geprüft werden, damit ein Hausbau gelingt. Wir haben alle Dokumente, die Ihnen im Verlauf Ihres Hausbaus vorliegen sollten, für Sie zusammengestellt.

Automatisierte Liegenschaftskarte

Früher hieß sie Flur-, Liegenschafts- oder Katasterkarte. In Bayern lautet ihre aktuelle Bezeichnung „Digitale Flurkarte“. Sie weist die Lage und Abgrenzung des Grundstücks nach, auf dem Ihr Haus gebaut wird. Die Liegenschaftskarte benötigen künftige Bauherren für die Phase der Hausbauplanung.


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Grundbuchauszug

Im Grundbuch, das beim Grundbuchamt geführt wird, sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück nachgewiesen. Im entsprechenden Auszug stehen alle sogenannten Lasten (wenn etwa Nachbarn über Ihr Grundstück gehen oder fahren dürfen, um ihr eigenes zu erreichen).

Im Grundbuchauszug sind außerdem Hypotheken oder eine Grundschuld vermerkt.

Wenn Sie für Ihren Hausbau ein Hypothekendarlehen aufnehmen, wird die Bank dies mit einem Grundbucheintrag absichern.

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Gut zu wissen:

Jede Änderung oder Eintragung im Grundbuch bedarf einer notariellen Beglaubigung.

Bauantrag

Damit beantragen Sie bei der zuständigen Behörde die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Der Antrag muss von einem „bauvorlageberechtigtem Entwurfsverfasser“ erstellt worden sein, das heißt von einem Bauingenieur oder Architekten.

Zum Bauantrag gehören folgende Unterlagen:

  • Liegenschaftskarte

  • Bauzeichnungen

  • Baubeschreibung

  • Berechnungen von Wohn- und Nutzfläche, umbautem Raum, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Baukosten

  • statische Berechnungen

  • Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • Entwässerungsplan

Architektenvertrag

Wenn Sie ein Haus mit einem Architekten bauen, ist die rechtliche Grundlage dafür der Architektenvertrag. Der Leistungsumfang wird individuell verhandelt. So kann der Architekt nur den Entwurf erarbeiten oder das Bauvorhaben bis zur Abnahme begleiten.

Auch das Honorar wird vertraglich festgelegt. Üblicherweise wird das Architektenhonorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) berechnet.

Baubeschreibung

Für sie gibt es keine rechtlich festgelegte Form. Gleichzeitig ist sie für das zu bauende Haus eine der wichtigsten Unterlagen. Was nicht in der Baubeschreibung steht, muss vom Hausanbieter auch nicht gebaut oder geliefert werden. Deswegen sollte sie detailliert und präzise sein. Das schließt beispielsweise auch die Angabe von Sanitärserien und Heizungsmodellen ein.

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Wichtig:

Es ist empfehlenswert, die Baubeschreibung von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen. Er macht mögliche Ungereimtheiten ausfindig und ergänzt fehlende, aber wichtige Aspekte. 

Bauvertrag

Das ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Vertrag, den Bauherren mit einem Bauunternehmen oder Fertighaushersteller über das Haus abschließen, das sie bauen wollen. Wichtige Bestandteile sind:

  • Bau-, Kauf- und Liefervereinbarung mit ausgehandelten Zusatzvereinbarungen (besonders wichtig: der Zahlungsplan)

  • Leistungs- und Baubeschreibung

  • technische Merkblätter

  • allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters
     

Auf Basis des Bauvertrags wird der Bauantrag erstellt. Eine ausführliche Darstellung des Bauvertrages finden Sie hier.

Bauträgervertrag

Dieser Vertrag unterliegt den strengen gesetzlichen Auflagen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Grund: Hiermit kaufen Sie nicht nur ein Haus, sondern auch das Grundstück. Er ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und muss notariell beurkundet werden, da Grundbesitz verkauft wird.

Zum Vertrag gehören also alle Unterlagen, die sowohl das Grundstück als auch die zu erbringenden Bauleistungen betreffen. Achten Sie auch hier auf möglichst detaillierte Beschreibungen.

Wann werden welche Unterlagen benötigt?

Für den Hausbau benötigen Sie zahlreiche Unterlagen und Dokumente. Welche Unterlagen Bauherren vor Vertragsschluss (und damit noch vor dem Baubeginn) und welche sie nach der Bauabnahme benötigen, zeigt folgende Tabelle:

Vor dem Baubeginn Nach der Bauabnahme
  • Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen
  • Baugenehmigung (oder Baufreistellungsunterlagen)
  • statische Berechnungen sowie Positionspläne
  • Bauausführungspläne
  • Wärmebedarfsausweis
  • Wärmeschutznachweis
  • Lüftungskonzept (DIN 1946-6)
  • Berichte und Gutachten zur Statik sowie weitere bautechnische Nachweise
  • Installationspläne der technischen Gebäudeausrüstungen (Wasser, Abwasser, Strom, Heizsystem etc.)
  • Gewährsbescheinigung (Nachweis der fachgerechten und mangelfreien Bauausführung)
  • bauaufsichtlicher Gebrauchsabnahmeschein
  • Abnahmeschein des Schornsteinfegers
  • Garantieurkunden für sämtliche haustechnische Geräte
  • sonstige Bedienungsanleitungen

Übersicht: wichtige Unterlagen zum Hausbau

Was? Woher oder wie erhältlich? Kosten
Liegenschaftskarte Katasteramt 15–60 €
Baulastenverzeichnisauszug Bauamt 20–100 €
Grundbuchauszug Grundbuchamt 20 €
Bauantrag Bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser: Architekt, Bauingenieur etwa 0,5 % der kompletten Bausumme
Baugenehmigung Baubehörde etwa 0,5 % der kompletten Bausumme
Baubeschreibung Architekt, Fertighausanbieter in den Kosten des Architektenhonorars enthalten
Wärmebedarfsausweis Architekt, Bauingenieur in den Kosten des Architektenhonorars enthalten
Wärmeschutznachweis Architekt, Bauingenieur in den Kosten des Architektenhonorars enthalten
Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Fachmann für Lüftungstechnik 500–800 €
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