Wohngebäudeversicherung

Versicherungen für den Immobilienkauf

Pech ist nicht vorhersehbar. Insbesondere Hausbesitzer brauchen die Gewissheit, dass eine Wohngebäudeversicherung die finanziellen Verluste eines Schadensfalls auffängt. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen sinnvoll und für den Immobilienerwerb Pflicht sind.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer sinnvoll. Für alle, die den Erwerb von Wohneigentum mit einem Darlehen finanzieren, ist sie sogar Pflicht. Denn Banken oder andere Baufinanzierer bestehen zumindest auf den Nachweis einer Feuerversicherung, die Teil der Wohngebäudeversicherung ist. Schließlich dient die Immobilie der Absicherung des gewährten Darlehens.

Blitz, Hochwasser und Rohrbruch

Grundsätzlich lässt sich eine Gebäudefeuerversicherung separat abschließen. Auch Schäden aufgrund einer Explosion, beispielsweise als Folge von Defekten an der Gasleitung, sowie Blitz-Überspannungsschäden sind damit abgedeckt. Letztere jedoch nur, wenn der Blitz das Grundstück direkt trifft. Die separate Feuerversicherung stellt heute jedoch die Ausnahme dar. Üblich ist vielmehr die so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung. Sie schließt zusätzlich zur Feuer- auch eine Leitungswasser- und Sturmversicherung ein. Die Leitungswasserversicherung ersetzt Schäden, die durch Rohrbrüche von Trinkwasserleitungen verursacht wurden. Die Sturmversicherung zahlt bei den Folgen von starkem Wind ab Stärke acht und bei Hagelschäden. Selbstverständlich tritt eine Wohngebäudeversicherung nur dann ein, wenn die Schäden am Haus nicht fahrlässig oder gar absichtlich verursacht wurden.

Neben der Grundabsicherung bieten die Versicherer zahlreiche Varianten. Auf Wunsch decken viele Leitungswasserversicherungen beispielsweise auch Schäden durch defekte Regen- oder Abwasserrohre ab. Wer noch mehr Schutz benötigt, kann eine Versicherung gegen „erweiterte Elementarschäden“ abschließen. Hinter dem Fachbegriff verbergen sich unter anderem Hochwasser, Wolkenbrüche, Erdrutsch, Erdbeben, Schneelast auf dem Dach und sogar Lawinen.

Die Wohngebäudeversicherung und ihre Zusätze

Die Wohngebäudeversicherung sichert das bloße Wohngebäude ohne den entsprechenden Inhalt ab. Bewegliche Sachen sind damit von dieser Versicherung ausgeschlossen. Als Ziel ist hierbei die Kostendeckung ausgegeben. Sie soll den Wiederaufbau beziehungsweise die Sanierung des betreffenden Gebäudes sowie die Absicherung gegen weitere Kosten absichern. Damit deckt die Wohngebäudeversicherung die üblichen Schadensereignisse ab. Verbraucher, die nach einem umfassenden Schutz streben, sollten auf die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadenversicherung zurückgreifen.        

Versicherungspolicen ganz genau vergleichen

Jede Ausweitung des Schutzes kostet Geld. Deshalb sollten Sie beim Vergleich verschiedener Policen nicht nur den Preis berücksichtigen, sondern auch den Umfang der zu regulierenden Schäden und der eingeschlossenen Bauteile. Einige Sturmversicherungen erstrecken sich beispielsweise auch auf die Markise über der Terrasse, andere nicht.

Wer einen Altbau kauft, bekommt oft die Möglichkeit, einen hohen Versicherungsschutz zum vergleichsweise günstigen Preis zu erhalten. Grundsätzlich übernimmt der neue Eigentümer die bestehende Wohngebäudeversicherung, erhält aber für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht. Dieses sollte er nicht vorschnell in Anspruch nehmen. Denn gelegentlich enthalten alte Versicherungspolicen bessere Leistungen als neue Verträge. Besonders kritisch kann der Neuabschluss in Gefahrengebieten werden. Das klassische Beispiel: Häuser in Flussniederungen, die einige Versicherungen überhaupt nicht mehr gegen Hochwasser absichern – oder für die sie kräftige Preisaufschläge verlangen.

Wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt, braucht keine zusätzliche Haftpflichtpolice. Hier übernimmt die private Haftpflichtversicherung etwa auch die Folgen herabfallender Dachziegel. Ein als Kapitalanlage vermietetes Gebäude oder ein noch unbebautes Grundstück fällt jedoch nicht in den Geltungsbereich der Privat-Haftpflicht. Die Versicherungswirtschaft bietet stattdessen spezielle Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung an. Nähere Informationen zu Versicherungen für Immobilien als Renditeobjekte finden Sie hier.

Baufinanzierer verlangen lückenlosen Schutz

Beim Neubau beginnt die Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung im Regelfall mit dem Einzug der Bewohner. Ab diesem Zeitpunkt löst sie die Versicherungen der Bauphase ab. Deshalb verlangen die meisten Kreditgeber den Nachweis, dass die Versicherungen der Bau- und der Nutzungsphase nahtlos ineinander übergehen. Nähere Informationen zu Versicherungen für den Hausbau finden Sie hier.

Mit dem Einzug ins Haus ist das Thema Versicherung keineswegs erledigt. Die Police der Wohngebäudeversicherung muss ständig an den Wert der Immobilie angepasst werden. Anbau, Aufstockung, Kellerausbau, Fotovoltaik auf dem Dach: Von diesen Veränderungen muss die Versicherungsgesellschaft erfahren. Sonst besteht das Risiko, im Schadensfall nur einen Teil des Verlustes von der Wohngebäudeversicherung ersetzt zu bekommen.

Ausnahmen der Wohngebäudeversicherung

Schäden, die durch einen Brand hervorgerufen wurden, sind durch die Wohngebäudeversicherung nur dann abgesichert, wenn das betreffende Feuer zu einer offen erkennbaren Flamme führte. Darüber hinaus sichert die Wohngebäudeversicherung keinerlei Brandschäden an beispielsweise Kaminen ab, insofern das Feuer nicht den Kamin verlassen hat.

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Vergleichen lohnt sich. Das gilt insbesondere für die Finanzierung einer Immobilie.