Das Kreditinstitut für Wiederaufbau (kurz: KfW) hat verschiedene Standards entwickelt, mit denen Sanierungs- und Bauprojekte hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit unterschieden werden. Einer dieser Standards ist das KfW-Effizienzhaus 55. Die Zahl 55 steht dabei für den prozentualen Energieverbrauch im Vergleich zu einem vergleichbaren Neubau. Lesen Sie hier, welche Anforderungen zu beachten sind und wie die Förderung gelingt.

Gleich zum Wunschthema:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem Effizienzhaus KfW-55 erhalten Bauherren einen Tilgungszuschuss von bis zu 5.000 Euro.
  • Für ein Effizienzhaus KfW-55 gibt es Kredite mit einem Effektivzins von 0,75 Prozent bei einer Laufzeit von 10 Jahren.
  • Eigentümer können außerdem einen Zuschuss für die Kosten eines Experten für Energieeffizienz in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zuschusses ist auf maximal 4.000 Euro begrenzt. 
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Welche Idee steckt hinter dem Effizienzhaus KfW-55?

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Energieeffizientes Bauen

Energieeffizientes Bauen oder eine energetische Gebäudesanierung sorgt dafür, dass der Energiebedarf einer Wohnimmobilie minimiert wird. Ziel ist es, dass dem Haus kaum Energie von außen zugeführt werden muss. Der Bau eines Effizienzhauses kann von der KfW bezuschusst und durch zinsgünstige Kredite gefördert werden. So soll zusätzlich ein finanzieller Anreiz für klimabewusstes und ressourcenschonendes Bauen geschaffen werden.


KfW 55 – Anforderungen an den Energiebedarf

Für die KfW-Förderung gilt: Je niedriger der Energiebedarf der Immobilie ist, desto höher fällt die Bezuschussung aus. Der Tilgungszuschuss meint dabei die Höhe der Summe, die von dem Kredit der KfW nicht zurückgezahlt werden muss. In die Berechnung werden der Transmissionswärmeverlust und der jährliche Primärenergiebedarf einbezogen, deren Höchstwerte durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) für vergleichbare Neubauten definiert werden.

Den Vorgaben der EnEV entspricht ein KfW-Effizienzhaus 100. Ein KfW 55-Haus hat einen jährlichen Bedarf an Primärenergie, der nur 55 Prozent eines vergleichbaren Neubaus beträgt. Der Tilgungszuschuss für ein KfW 55-Haus beträgt bis zu 5.000 Euro, was für Bauherren eine lohnende Unterstützung bei der Rückzahlung der Darlehenssumme darstellt.

KfW 55 – Zinssatz und Laufzeit

Bei der KfW-Förderung wird in der Regel ein Annuitätendarlehen vergeben. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ein endfälliges Darlehen in Anspruch zu nehmen. Bei einem endfälligen Darlehen werden während der Laufzeit lediglich die Zinsen bezahlt. Am Ende der Laufzeit wird der Darlehensbetrag auf einen Schlag getilgt.

Für Annuitätendarlehen gelten folgende Zinssätze und Laufzeiten (Stand Dezember 2019):

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
0,75 % (0,75 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
0,75 % (0,75 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre*
0,75 % (0,75 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre*

* Wenn die erste Zinsbindungsfrist abgelaufen ist, erhalten Sie ein Angebot zur Anschlussfinanzierung.

Für ein endfälliges Darlehen gelten folgender Zinssatz und Laufzeit:

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit
0,75 % (0,75 %) 4 bis 10 Jahre

Das Effizienzhaus 55: Ein energieeffizientes Gesamtkonzept

Damit ein KfW-Effizienzhaus 55 den geforderten Standard entsprechen kann, werden beim Hausbau verschiedene Maßnahmen vorgenommen, die den geringen Energieverbrauch der Immobilie ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise

  • Dämmung der Außenwände (18 cm)

  • Dämmung des Dachs (24 cm)

  • Fenster mit Spezialrahmen und Dreifachverglasung

  • Solaranlage zur Erwärmung des Trinkwassers

  • Holzpellet-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe

Um eine gesundheits- und wohnraumklimafördernde Belüftung zu garantieren, wird ein Belüftungskonzept erstellt. Ziel ist es dabei, ein bestmögliches Raumklima bei einem möglichst geringen Wärmeverlust zu erzeugen. Aufgrund des geringen Wärmeverlustes der Immobilie wird auch kaum Heizenergie benötigt – das Haus wird vornehmlich passiv, also durch die abgegebene Wärme von Personen und Geräten sowie durch die Sonneneinstrahlung beheizt.

Welche Vor- und Nachteile hat die Dämmung im KfW-55-Haus?

Vorteile Nachteile
  • geringerer Energieverbrauch
  • umweltfreundlich
  • langfristig geringere Heizkosten
  • Schimmelgefahr durch dichte Dämmung

Wie lässt sich Schimmel im KfW-Effizienzhaus 55 vermeiden?

Um einem Schimmelproblem in den Zimmern vorzubeugen, ziehen Besitzer eines Energiesparhauses meist den Einbau einer Lüftungsanlage in Erwägung. Die Vorteile einer solchen Anlage sind vielfältig:

  • Die Lüftungsanlagen gewährleisten eine ständige gesunde Frischluftzufuhr. Sie arbeiten auch in Abwesenheit des Hausbesitzers. Auf diese Weise wird auch während der Arbeitszeit oder über einen mehrwöchigen Urlaub hinweg der Frischluftgehalt im Haus garantiert auf einem optimalen Wert gehalten. Schädliche Ausdünstungen wie Möbelschutzmittel oder Substanzen zur Fußbodenreinigung werden schnell nach außen geleitet.

  • Die Lüftungsanlage schafft ein gesundes Raumklima durch die ständige Zufuhr frischer Luft. Dabei wird die Raumtemperatur auf einem Idealwert gehalten. Dies spielt besonders im Winter bei sehr kalter Außenluft und im Hochsommer bei großer Hitze eine wichtige Rolle. Diese hohen Temperaturschwankungen sind mit einer Lüftungsanlage in einem KfW-55-Haus sehr viel weniger spürbar.

  • Die Lüftungsanlage stellt diese ständige Raumlufterneuerung unabhängig von der Witterung zur Verfügung. Ob Regen, Sturm oder Schnee – der Luftaustausch funktioniert immer.

  • Ein KfW-55-Haus mit einer Lüftungsanlage eignet sich besonders für Allergiker: Die Anlage filtert lästige Pollen und Staubpartikel aus der Luft, die ins Haus einströmt. Auch Bewohner, die gegen Hausstaubmilben allergisch sind, können besonders gut in einem KfW-Effizienzhaus 55 wohnen.

  • Dank der Lüftung müssen keine Türen oder Fenster mehr offengelassen werden, die Einbrechern den Einstieg in das Gebäude erleichtern würden. Somit hat eine solche Anlage auch einen hohen Sicherheitsfaktor. Eventueller Straßenlärm, der durch geöffnete Fenster eindringen würde, wird so ebenfalls vermieden.

Ob ein zentrales oder ein dezentrales Lüftungssystem zum jeweiligen Haustyp passt, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Grundsätzlich lohnt sich stets eine fachgerechte Beratung von einem Experten.

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Tipp:

Die KfW übernimmt 50 Prozent der Kosten eines hinzugezogenen Experten für Energieeffizienz. Dieser Zuschuss kann jedoch nur zusammen mit den Förderprodukten 151/152, 430 oder 153 in Anspruch genommen werden.

Warum benötigt ein KfW-55-Haus eine Wärmepumpe?

Zur Erfüllung der KfW-55-Anforderungen müssen neben der guten Dämmung sowie einer Lüftungsanlage auch eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und eine Wärmepumpe im Gebäude vorhanden sein.

Mit der Wärmepumpentechnik werden erneuerbare Energien für die Erwärmung des Wassers genutzt. Das vermindert nicht nur den CO2-Ausstoß und schont damit die Umwelt – Bewohner eines KfW-55-Effizienzhauses haben dadurch deutlich geringere Energiekosten.

Wärmepumpen entziehen ihre Antriebsenergie der Umwelt, dadurch benötigen sie kein Gas oder Öl als Antriebsstoff. Gebäude können mit Luftwärme-, Wasserwärme- oder Erdwärmepumpen ausgestattet werden. Zudem gibt es Pumpen, die im Sommer die heiße Luft kühlen und somit als umweltfreundliche Klimaanlage fungieren.


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Welche Vorteile bietet die Kombination aus Solarthermie und Heizung?

Für das KfW-55-Effizienzhaus empfiehlt sich die Kombination einer Solaranlage mit einer Heizungsanlage, etwa einer Wärmepumpe. Im Sommer kann eine thermische Solaranlage den Warmwasserbedarf decken, ohne zusätzliche Heizenergie aufwenden zu müssen. Im Winter ist allerdings zum einen der Warmwasserbedarf höher und zum anderen die Sonnenstrahlung geringer. Für diese Zeit kann die Solaranlage bei einem KfW-55-Haus mit der Heizungsanlage kombiniert werden.

Dafür eignen sich sowohl Öl-, Gas- oder Pelletheizung als auch eine Wärmepumpe. Die zusätzliche Technik springt selbstständig erst dann ein, wenn die thermische Solaranlage den Bedarf an Warmwasser-Heizenergie nicht mehr allein decken kann. Ihr Vorteil: Bis zu 50 Prozent des Energieaufwands gegenüber einem herkömmlichen Wohngebäude können so eingespart werden.

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Welche Förderungen können mit KfW-55 in Anspruch genommen werden?

KfW-Programm 151/152 – Energieeffizient Sanieren – Kredit

  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus

  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro für vereinzelte Sanierungsmaßnahmen oder Maßnahmenpakete

  • gilt ebenfalls für den Kauf von bereits saniertem Wohnraum

  • ein Tilgungszuschuss bis zu 27.500 Euro ist möglich

  • eine Begleitung durch einen Energieexperten kann zusätzlich mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden

KfW-Programm 167 – Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

  • Förderkredit mit 0,78 % effektivem Jahreszins (Stand Dezember 2019)

  • dieser Kredit kann von denjenigen in Anspruch genommen werden, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umsatteln

  • gilt ebenfalls für den Kauf von bereits saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage

  • Ergänzungskredit mit bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag

KfW-Programm 430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

  • Zuschuss bis zu 30.000 Euro

  • für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus

  • auch für einzelne Sanierungsmaßnahmen

  • gilt ebenfalls für den Erwerb von bereits saniertem Wohnraum

  • können nur private Eigentümer in Anspruch nehmen

KfW-Programm 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

  • Zuschuss bis zu 4.000 Euro

  • es werden bis 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz übernommen

  • gilt für diejenigen, die Wohnraum energieeffizient sanieren oder neu bauen

  • ebenfalls dafür geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen

  • kann nur in Kombination mit den KfW-Programmen 151/152, 430 und 153 in Anspruch genommen werden

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