In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Grundschuldbestellung ist und welche Inhalte diese enthält. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Kosten-Beispiel welche Kosten durch die Grundschuldbestellung auf Sie zukommen. 

Inhaltsverzeichnis

Wer finanziert mich?

Was ist eine Grundschuldbestellung?

Eine Grundschuldbestellung entspricht der Zustimmung eines Grundstückeigentümers zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird. Ein Notar leitet die Unterlagen an das Grundbuchamt weiter.

Der Eigentümer oder Darlehensnehmer übernimmt die Kosten für die notarielle Beurkundung der Grundschuld. Die für die Grundschuldbestellung angeschlagenen Kosten richten sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Notare sowie der Höhe der eingetragenen Summe.

Was enthält die Grundschuldbestellung?

Die finanzierende Bank sichert sich mit dem Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch ab. In der Grundschuldbestellung ist also eine detaillierte Angabe der Immobilie zu finden. Sie enthält die Flurstücksnummer, Angaben zum Grundstück und Angaben zu den Eigentümern. Die Eigentümer stimmen außerdem im Rahmen einer dinglichen Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel zu, dass die Bank eine Zwangsversteigerung vollziehen darf, falls die Darlehensnehmer mit den Ratenzahlungen in Verzug geraten.

Viele Banken verlangen zusätzlich eine persönliche Haftungsunterwerfung, durch die sie nicht nur die eingetragene Immobilie, sondern auch sonstige Vermögen als Sicherheit heranziehen können.


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Kosten-Beispiel für eine Grundschuldbestellung

Bei einer durch Fremdkapital finanzierten Immobilie im Wert von 200.000 Euro muss der Käufer bei der Grundschuldbestellung mit diesen Kosten rechnen:

     

Beurkundungsgebühr

Aus 200.000 Euro

453,20 Euro

Betreuungsgebühr

Aus 200.000 Euro

226,60 Euro

Auslagen

In etwa

30,00 Euro

Umsatzsteuer

19 Prozent

121,98 Euro

Summe der Grundbestellungskosten   844,66 Euro

Muss man die Grundschuldbestellung direkt vornehmen lassen?

Wird ein Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben, muss der Käufer bedenken, dass die Kreditsumme erst nach der Grundschuldbestellung ausgezahlt wird, also nachdem das Kreditinstitut an erster Stelle im Grundbuch eingetragen wurde. Diese muss also zeitnah erfolgen, damit der Käufer seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllen kann.

Kommt es zu Verzögerungen bei der Auszahlung, gerät der Käufer in Verzug gegenüber dem Verkäufer und muss Verzugszinsen zahlen. Es empfiehlt sich, die Grundschuldbestellung gleich bei dem Notartermin vorzunehmen, bei dem auch der Kaufvertrag beurkundet wird, um Verzögerungen zu vermeiden.

Voraussetzung für die notarielle Beurkundung der Grundschuld ist das Grundschuldbestellungsformular. Dieses wird vom Kreditinstitut ausgestellt, das die Finanzierung anbietet. Nach der Beurkundung dieses Formulars durch den Notar gibt dieser es an das Grundbuchamt weiter. Dort wird die Eintragung ins Grundbuch vorgenommen. Eine Ausfertigung dieser Urkunde wird an den Darlehensgeber übergeben. Zudem erhält er vom Grundbuchamt den aktualisierten Grundbucheintrag.

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Gibt es Alternativen zur Grundschuldbestellung?

Die Grundschuldbestellung ist in Deutschland die gängigste Form der Kreditsicherung. Eine Hypothek, wie sie in anderen europäischen Ländern üblich ist, kann zwar auch in Deutschland aufgenommen werden, aufgrund der Einschränkungen, die sie mit sich bringt, wird jedoch der Grundschuld in der Regel der Vorzug gegeben. Die meisten Hausbauer oder Käufer einer Immobilie müssen diese mit Hilfe eines Kreditinstituts finanzieren. Als Sicherheit, dass die Forderungen der Bank gegenüber dem Schuldner auch wirklich erfüllt werden, lassen sie eine Grundschuld eintragen.

Was passiert, wenn der Schuldner seine Kredite nicht bedienen kann?

Ist der Schuldner nicht in der Lage, seine Kredite zu bedienen, für die die Grundschuld bestellt wurde, darf das Kreditinstitut die Immobilie versteigern lassen. Der Erlös aus dieser Versteigerung wird dann verwendet, um die ausstehenden Forderungen aus dem Kredit zu tilgen. Erst danach werden mögliche Forderungen anderer Gläubiger erfüllt. Für eine Bank bedeutet die Grundschuldbestellung also das Privileg, vor allen anderen Gläubigern ihr Geld zu erhalten. Die meisten Banken bestehen bei der Kreditvergabe für eine Bau- oder Immobilienfinanzierung auf die Grundschuldbestellung. Diese wird im Grundbuch schriftlich verankert, nachdem sie notariell beurkundet wurde. In der Kombination mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis, das die Haftung des Kreditnehmers auf sein gesamtes bewegliches Vermögen ausweitet, bietet dies die größtmögliche Sicherheit für die Bank. Durch die notarielle Beurkundung kann die Bank im Streitfall auf ein langwieriges Gerichtsverfahren verzichten und gelangt durch die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung schnell an ihr Geld. 

Was passiert mit der Grundschuld, wenn die Forderungen beglichen sind?

Die Grundschuld bleibt auch dann im Grundbuch stehen, wenn die Forderung des Gläubigers bereits erfüllt ist. Da eine Grundschuldlöschung mit Kosten verbunden ist, wird diese von vielen Schuldnern oft aufgeschoben. Soll die Immobilie erneut als Sicherheit für ein Darlehen verwendet werden, kann dies zu Problemen führen, wenn ein anderer Darlehensgeber gewählt wird. Nur wer sicher ist, auch weitere Finanzierungen bei seiner bisherigen Bank in Anspruch nehmen zu wollen, kann die Grundschuld problemlos bestehen lassen. Kommt es erneut zu einer Inanspruchnahme der Grundschuld, spart der Kreditnehmer die Kosten für eine erneute Bestellung. Bei einem Wechsel des Kreditinstituts wird die Grundschuld an den neuen Kreditgeber abgetreten. Dieses abstrakte Schuldanerkenntnis muss erneut notariell beurkundet werden und verursacht so erneute Kosten.

Worin unterscheiden sich Hypothek und Grundschuld?

Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek abstrakt. Es muss für die Eintragung einer Grundschuld keine konkrete Forderung zugrunde liegen. Dies ist bei der Hypothek anders.

Hier ist klar definiert, für welchen Kredit welche Hypothek in welcher Höhe aufgenommen wurde. Die Hypotheken werden mit verschiedenen Rängen versehen. Die Forderungen der Gläubiger werden bei einer Zwangsvollstreckung nach ihrer Rangfolge befriedigt.

  • Ist die Hypothek abbezahlt, kann der Schuldner eine löschungswillige Quittung beim Darlehensgeber beantragen. Damit wird die Hypothek in eine offene Eigentümergrundschuld umgewandelt.
  • Ist nur ein Teil der Hypothek abbezahlt, wird der bereits bezahlte Anteil als verdeckte Eigentümergrundschuld betrachtet, wohingegen die Hypothek im gleichen Maße schrumpft, wie die geschuldete Summe abnimmt.
  • Soll erneut die Immobilie als Sicherheit verwendet werden, muss eine erneute Hypothek aufgenommen werden.

Besteht eine Grundschuld statt einer Hypothek, ist keine neue Bestellung erforderlich, da die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung geknüpft ist, sondern auch weiterverwendet werden kann.

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