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Feuerschutztüren werden korrekt als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Sie werden für Durchbrüche in Brandwänden eingesetzt, um zu verhindern, dass Brände um sich greifen können. 

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Inhaltsverzeichnis

Verpflichtung zum Einbau von Feuerschutztüren

Wo eine Feuerschutztür eingebaut werden muss, unterscheidet sich je nach Bundesland. Dies wird auf Landesebene in der Landesbauordnung bzw. in den Sonderbauvorschriften festgehalten. Typische Stellen, an denen Feuerschutztüren verbaut werden, sind beispielsweise:

  • in Fluren mit einer Länge von mindestens 30 Metern
  • in öffentlichen Gebäuden
  • in sehr hohen Gebäuden mit hohen Treppenhäusern
  • in Notausgängen
  • in Brandwänden, die Privathäuser von Gewerbebauten trennen
  • in Heizungskellern

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Die Feuerwiderstandsklassen

Für die Eingruppierung von Feuerschutztüren wird in Deutschland die DIN 4102-5 herangezogen, die verschiedene Feuerwiderstandsklassen definiert. Zu unterscheiden sind die Klassen T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahlen kennzeichnen die Dauer, die die Tür einem Feuer widerstehen können muss. Eine Tür der Klasse T30 hemmt ein Feuer beispielsweise für 30 Minuten, während eine T180-Türe das Umgreifen eines Feuers sogar für mindestens drei Stunden verhindert. Handelt es sich um eine einflügelige Tür, kann das Suffix „-1“ an die Feuerwiderstandsklasse angehängt werden. Zweiflügelige Türen erhalten das Suffix „-2“. Zudem kann nach der Klasse das Kürzel „RS“ folgen. Dieses bedeutet, dass die Tür zudem einen Rauchschutz aufweist. Welche Feuerwiderstandsklasse erforderlich ist, ist ebenfalls der gültigen Landesbauordnung zu entnehmen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Wand, in die die Türe eingebaut wird, eine höhere Feuerschutzklasse aufweisen muss als die Tür.

Zulassung von Feuerschutztüren

Damit eine Feuerschutztür als solche verkauft und eingebaut werden darf, benötigt sie eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Das Institut erteilt nach einer Prüfung die Zulassung für fünf Jahre, wobei eine Verlängerung auf Antrag möglich ist. Wird die Zulassung nicht verlängert, darf die Türe ab dem Zeitpunkt des Erlöschens nicht mehr verbaut werden. Jede Feuerschutztür muss im Türfalz auf der Bandseite ein Zulassungsschild aufweisen. Dieses informiert über den Namen des Herstellers, das Herstellungsjahr, die erteilte Zulassungsnummer sowie die vergebene Typenbezeichnung.

Montage einer Feuerschutztür

Feuerschutztüren sollten im Idealfall von einem Fachbetrieb montiert werden. Wird durch eine falsche Montage oder durch eine fehlerhafte Kombination aus Baukörper und Feuerschutztür kein ausreichender Schutz gewährleistet, ist im Brandfall die Leistung der Brandversicherung in Gefahr.

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