Wenn der Haushersteller (nicht mehr) mauert

Drei Tipps bei Bauverzögerungen während der Corona-Krise

Zwar wird auf den meisten Baustellen noch gebaut, Verzögerungen sind aber aufgrund der Corona-Krise jederzeit möglich: zum Beispiel, wenn Mitarbeiter fehlen oder Material nicht angeliefert wird. Wir erklären Ihnen, wie Sie reagieren, wenn es auf der Baustelle nicht weitergeht.


Mann mit Werkzeuggürtel und gelben Bauhelm in der Hand in leerem, unfertigem Flur. Drei Mintgrüne Pfeile zeigen nach links.

Bauherren bekommen die ganze Wucht der Krise vielleicht schon heute, vielleicht später, oder aber auch gar nicht zu spüren. Das hängt an der Frage, ob der Haushersteller vorausschauend geplant hat. Verschiebt sich der Fertigstellungstermin, können die Folgen gravierend sein. Etwa dann, wenn die alte Wohnung gekündigt und der Umzugstermin in Gefahr ist. Wenn der Hausbau stockt, nicht verzweifeln! Stattdessen diese drei Tipps beherzigen:

Tipp 1: Keine pauschalen Ausreden akzeptieren


Hausbau ist Teamwork. Auf der Baustelle müssen mehrere Gewerke reibungslos zusammenarbeiten. Vor allem ist auch die zeitliche Abfolge wichtig. Darauf weist Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), hin: "Kommt es beispielsweise zu Terminverzögerungen bei Rohbauarbeiten, kann der Elektriker nicht beginnen. Die Probleme potenzieren sich." Bauherren empfiehlt er, das Unternehmen nach den Gründen für Verzögerungen zu fragen und keine lapidaren Aussagen zu akzeptieren. Es sollte immer geklärt werden, ob eine fehlerhafte Planung oder tatsächlich die Corona-Krise für die Verzögerungen verantwortlich sind. 


Wichtig: Wenn die Begründung fadenscheinig wirkt, sollten Bauherren das Unternehmen schriftlich zur Fortsetzung der Arbeiten auffordern.



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Tipp 2: Ersatzansprüche geltend machen


Wenn es auf der Baustelle nicht weitergeht und die nächste Tranche der Kreditsumme nicht abgerufen wird, verlangen Banken dafür meist Bereitstellungszinsen. "Die Bereitstellungszinsen an die Bank zahlt der Kunde. Wenn das Bauunternehmen die Fertigstellung verzögert hat, steht dem Kunden ein Anspruch auf Erstattung der Bereitstellungszinsen gegenüber dem Bauunternehmen zu", weiß Michael Herte, Referatsleiter Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Aber Vorsicht: Kann das Bauunternehmen glaubhaft versichern, dass es Opfer höherer Gewalt ist, etwa weil sein Betrieb aufgrund des Infektionsschutzes dichtgemacht wird, könnte der Bauherr auf den Gebühren sitzen bleiben.


Tipp 3: Zahlungsplan beachten


Wenn das Bauunternehmen finanzielle Einbußen erwartet, ist die Verlockung groß, vom Kunden verfrüht Geld zu verlangen. Liquiditätsengpässe müssen allerdings anders beseitigt werden. Bauherren sollten sich also auch jetzt an den Zahlungsplan halten und immer nur die Rate für die erbrachte Leistung bezahlen. Florian Becker vom BSB erklärt, warum: "Zahlen Bauherren mehr als die erbrachte Bauleistung, haben sie bei auftretenden Mängeln kein Druckmittel zur Beseitigung zur Verfügung. Im Falle einer möglichen Insolvenz wäre das zu viel bezahlte Geld weg."



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