Haus kaufen in Italien
Haus kaufen in Italien
- Die Immobilienpreise sind in Italien je nach Standort extrem unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb vorab über das Preisniveau in der Region Ihrer Wahl.
- Kalkulieren Sie objektiv Ihre finanziellen Möglichkeiten. Bei nur zeitweiliger Nutzung lassen sich die laufenden Kosten gegebenenfalls durch Vermietung reduzieren.
- Geben Sie Maklern den Vorzug, die bei einer italienischen Handelskammer zugelassen sind. Dort unterliegen sie strengen Richtlinien und müssen sich versichern.
- Beim Kauf renovierungsbedürftiger Objekte gilt als Faustregel: Kalkulieren Sie für die Renovierung noch einmal 100 Prozent des Kaufpreises ein.
- Ein Vorvertrag ist in Italien üblich. Bestehen Sie darauf, dass dieser direkt mit dem Verkäufer und nicht mit dem Vermittler geschlossen wird. Das schützt Sie gegebenenfalls vor hohen Preisaufschlägen.
- Im Vorvertrag sollte die caparra confirmatoria vereinbart sein. Das ist die Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag nicht erfüllt.
- Wenn man nicht nachweislich des Italienischen mächtig ist, sollte bei Unsicherheiten ein professioneller Übersetzer engagiert werden. Spätestens bei den endgültigen Kaufverträgen ist dies unabdingbar.
- Beim notariellen Vertrag sollte man vom Verkäufer eine zehn Jahre gültige Versicherungspolice für Baumängel verlangen.
- Zahlungen (ausgenommen die Agenturprovision) sollten ausschließlich an den Eigentümer erfolgen.
- Ein Steuertipp: Wer seinen Erstwohnsitz in Italien anmeldet, hat deutliche Vorteile bei der kommunalen Immobiliensteuer ICI.
Fläche: 301.230 km2; Bevölkerung: 58,1 Mio.; Staatsform: Republik; Gründungsmitglied der EU; Hauptstadt: Rom (ca. 2,7 Mio. Einwohner).
EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Selbiges gilt für US-Amerikaner.
Toplagen sind neben den historischen Städten die Toskana, Sardinien (Costa Smeralda), die ligurische Küste, die oberitalienischen Seen sowie Capri und Ischia. In der Käufergunst folgen Umbrien, die Marken,
das Piemont und die Adriaküste. Die Preise sind derzeit leicht rückläufig. Topobjekte sind aber weiterhin wertstabil.
Privatkäufer zahlen 10% des Kaufpreises für Registersteuern (inkl. Grunderwerbsteuer) und, falls eine Hypothek aufgenommen wurde, zudem die Hypothekenregisterabgabe in Höhe von 2% der Kaufsumme minus Registersteuer. Seit Juli 2008 sind italienische Notare verpflichtet, beim Abschluss von Verträgen auf steuerlich eventuell günstigere Lösungen zu verweisen.
Jährliche Grundsteuer (ICI): Berechnungsgrundlage ist der Katasterwert, bei dem die Kommunen einen Spielraum von 0,2 bis 0,7% haben, sowie der Status des Käufers (Resident/Nichtresident). Dazu kommen Betriebskosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Heizung.