Garagen haben in Deutschland normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie die Kündigung möglich ist. Dazu erhalten Sie eine kostenlose Mietvertragsvorlage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Garagen gilt in Deutschland eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Beachten Sie, ob der Garagenmietvertrag separat besteht oder ob die Garagenmiete im Wohnmietvertrag enthalten ist, denn in letzterem Fall ist eine Kündigung der Garage nicht möglich.
  • Vermeiden Sie Komplikationen bei der Garagenvermietung, indem Sie die kostenlosen Mietvertragsvorlagen von ImmoScout24 nutzen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Garagen?

Für Garagen gilt im deutschen Mietrecht die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Mieter sollten schriftlich kündigen. Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben. Dies gilt nicht nur für Garagen, sondern auch für andere Arten von Stellplätzen.

Wie kann ich bei der Garage eine Mieterhöhung durchsetzen?

Wollen Sie als Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen, so bietet sich hierfür die sogenannte Änderungskündigung an. Sie verbindet eine fristgerechte Kündigung von drei Monaten  mit einem Angebot zum Abschluss eines neuen Mietvertrages.

Anders als bei der Mieterhöhung von Wohnraum müssen Sie keine Begründung angeben. Zudem dürfen Sie dem Mieter die Garage ebenfalls ohne Angabe von gründen kündigen. Hier gilt die Frist vom 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats (§ 580 a Abs. 1 BGB).

Was tun, wenn die Mietverträge für Garage und Wohnung nicht getrennt sind?

Wenn die Garage mit der Vermietung von Wohnraum verknüpft ist, gelten Besonderheiten. Die Garage muss nicht explizit im Mietvertrag erwähnt sein. In diesem „einheitlichen Mietverhältnis“ ist eine teilweise Kündigung der Garage nicht möglich. Auch eine Garage ganz ohne Mietvertrag lässt sich nicht kündigen. Hier ist das persönliche Gespräch mit dem Vermieter nötig.

Jedoch ist es möglich, die Garage aus dem Mietvertrag auszuschließen, ohne diesen zu kündigen. Wenn Mieter und Vermieter zustimmen, ist dies möglich. Jedoch muss der Mieter weiterhin die vertraglich vereinbarte Miete zahlen. Der Vermieter kann diese aus Kulanzgründen senken, wenn der Mieter auf die Garage verzichtet, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Auf der anderen Seite ist bei einem einheitlichen Mietverhältnis von Wohnung und Garage keine alleinige Mieterhöhung der Garagenmiete möglich.

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Wichtig

Formulierungen, wonach Vermieter der Garage einen eigenen Mietpreis zugeschrieben haben, werden regelmäßig von Gerichten kassiert. Es gelten dann stets die Kündigungsschutzvorschriften für Wohnraum.

Um sich als Vermieter rechtlich abzusichern, können Sie die von ImmoScout24 angebotenen Muster-Mietverträge kostenlos herunterladen. So gehen Sie sicher, dass Sie den Mietvertrag für Wohnung und Garage korrekt aufteilen, was eine Kündigung der Garage vereinfacht. Wir empfehlen Ihnen immer, zwei separate Verträge anzulegen.

Welche Besonderheiten sollte ich bei der Garagenmiete beachten?

Neben der Kündigungsfrist sollten Sie als Vermieter auch die anderen Besonderheiten bei der Vermietung einer Garage kennen:

  • Wenn der Mieter die Garage oder den Stellplatz gewerblich nutzt, können Sie die Miete der Umsatzsteuer unterwerfen; so können Sie mittels Vorsteuerabzug die bezahlte Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuer aus Rechnungen verrechnen.
  • Legen Sie dem Mieter die Reinigungs- und Streupflicht der Garagenzufahrt im Mietvertrag auf.
  • Überlegen Sie auch, eine Garagenordnung zu erstellen, die Sie explizit im Mietvertrag benennen sollten.
  • Falls sich die Garage nicht auf dem Hausgrundstück befindet, ist ein selbstständiger, vom Wohnungsmietvertrag getrennter Mietvertrag für die Garage besonders wichtig.

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