Welche Hausmeisterkosten muss der Mieter bezahlen? Kosten für die Hausverwaltung sind nicht umlegbar

Neben der Vergütung gehören die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer dem Hausmeister für seine Arbeit gewährt, zu den umlegbaren Betriebskosten.


Was kostet dein Umzug?

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Kosten

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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Im Mietvertrag muss ausdrücklich vereinbart werden, dass Betriebskosten zusätzlich zur Kaltmiete bezahlt werden und welche Betriebskostenpositionen auf den Mieter umgelegt werden. Die umlegbaren Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung allgemein geregelt. Hierauf kann Bezug genommen werden.

Abgrenzung zu Verwaltungsaufgaben

Der Hausmeister hat für die praktische und technische Betreuung eines Anwesens zu sorgen. Zu seinen klassischen Aufgaben gehören die Treppenhausreinigung, das Räumen und Streuen im Winter, Kehren und Reinigen von Bürgersteigen und Außenanlagen, die Bedienung, Überwachung und Pflege haustechnischer Anlagen sowie das Bereitstellen der Mülltonnen.

Nicht dazu gehören das Einziehen der Miete, die Abrechnung der Betriebskosten, die Abnahme und Neuvermietung von Wohnungen, die Vergabe von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Überwachung des Gebäudes und der Außenanlagen. Dabei handelt es sich um Aufgaben der Verwaltung. Die Kosten hierfür muss der Eigentümer selbst bezahlen.

Wie kann ich meine Hausmeisterkosten überprüfen?

Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung ist der Mieter berechtigt, die Belege zu den einzelnen Positionen beim Vermieter einzusehen. Dazu gehören auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Hausmeisters oder die Rechnungen einer Hausmeisterfirma. Die Arbeiten des Hausmeisters sind klar von den Verwaltungsarbeiten abzugrenzen. Tätigkeiten der Hausverwaltung müssen abgezogen werden.

Die Leistungen sollten im Hausmeistervertrag konkret bezeichnet und getrennt berechnet werden. Pauschalabzüge muss der Vermieter auf Anfrage nachvollziehbar aufschlüsseln.

Mangelhaft erbrachte Hausmeisterleistungen berechtigen den Mieter zunächst nicht zur Kürzung seines Betriebskostenanteils an den Hausmeisterkosten. Selbstverständlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Hausmeisterarbeiten ordentlich ausgeführt werden. Kürzt der Vermieter berechtigt die Hausmeistervergütung, darf er auch nur die tatsächlichen Zahlungen in die Betriebskostenabrechnung einstellen.

Abrechnung von Eigenleistung

Der Eigentümer kann die Aufgaben des Hausmeisters selbst übernehmen. In der Betriebskostenabrechnung kann er den Betrag ansetzen, den ein fremdes Unternehmen für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Die Umsatzsteuer muss dabei abgezogen werden.

Die Arbeiten müssen nicht persönlich erbracht werden. Der Vermieter kann diese an seine Mitarbeiter delegieren.

Vermieter muss vernünftig wirtschaften

Der Vermieter muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Als Maßstab gilt der ortsübliche Durchschnitt für vergleichbare Leistungen. Allgemeine Werte sind oft im örtlichen Mietspiegel zu finden. Eine Schätzung ist möglich, wenn keine Durchschnittswerte in Betriebskostentabellen vorliegen. Die marktüblichen Kosten sind anhand von Anzahl, Größe und Lage vergleichbarer Objekte zu ermitteln. Kostenvoranschläge ortsansässiger Hausmeisterfirmen bieten hierfür eine vergleichbare Grundlage.

Bei gemischt-genutzten Immobilien, also Objekten die neben Mietwohnungen auch Gewerbeeinheiten beinhalten, muss der Vermieter einen sogenannten Vorwegabzug vornehmen. Der Mieter darf nicht mit dem Mehraufwand belastet werden, der durch die Gewerbeeinheiten entstanden ist.

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