Immobilie verkaufen? Jetzt passenden Makler finden!

Sie möchten gerne eine Immobilie vermieten oder verkaufen? Mit einer Immobilien Kleinanzeige machen Sie gezielt auf Ihre Immobilie aufmerksam. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei Ihrer Anzeige beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Exposé in der Kleinanzeige sollte professionell gestaltet und aussagekräftig sein, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten zu erhöhen.
  • Auf einschlägigen Immobilien-Onlineportalen erreichen Sie mit Ihrer Kleinanzeige eine große Zielgruppe.
  • Wer selbst kaum oder keine Erfahrung mit der Erstellung einer überzeugenden Kleinanzeige hat, kann sich dafür die Dienste eines Maklers sichern.
  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Kleinanzeigen: Immobilien erfolgreich vermarkten

Während früher Kleinanzeigen für Immobilien vorrangig in Tageszeitungen, an Laternenpfählen oder in Supermärkten aufgegeben bzw. ausgehangen wurden, entscheiden sich heutzutage Immobilienverkäufer und -vermieter zunehmend für Anzeigen in einschlägigen Online-Portalen.

Nicht zuletzt ist diese Entwicklung dem Umstand geschuldet, dass Wohnungssuchende immer häufiger auf die Online-Recherche setzen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand:

  • Die Suche nach Immobilien kann bequem von zu Hause aus erfolgen.

  • Verschiedene Filtereinstellungen vereinfachen die Suche nach dem Wunschobjekt.

  • Suchende treffen im Internet auf ein großes Angebot, da auch viele Vermieter, Verkäufer wie auch Makler Immobilien-Onlineportale nutzen, um zu inserieren.

Doch wer eine Kleinanzeige für seine Immobilie schaltet, muss auf verschiedene Aspekte wie einen gültigen Energieausweis, ein ansprechendes Exposé und einen angemessenen wie marktgerechten Verkaufspreis achten.


Selbst oder mit Makler verkaufen?
Der Verkauf einer Immobilie erfordert viel Zeit und Detailwissen. Ob Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen wollen oder lieber einen Makler Ihres Vertrauens beauftragen, machen Sie bestenfalls von Ihren eigenen Erwartungen und Fähigkeiten abhängig.
Vorteile Privatverkauf
Vorteile Privatverkauf
Große Reichweite
Bei ImmobilienScout24 erhalten Sie Kaufanfragen innerhalb kürzester Zeit.
Volle Kontrolle
Sie steuern den gesamten Verkaufsprozess selbst.
Transparenz
Sie verkaufen eigenständig und entscheiden, wer in Ihre Immobilie einzieht.
Vorteile Makler
Vorteile Makler
Minimaler Aufwand
Sie verkaufen schnell & stressfrei - Ihr Makler übernimmt die Abwicklung.
Persönliche Beratung
Ihr Makler berät Sie persönlich und individuell zu allen Fragen.
Regionale Marktkenntnis
Als regionaler Experte kann Ihr Makler einen optimalen Preis festlegen.

Marktgerechten Preis für die Immobilie ermitteln

Immobilien lassen sich auch in Zeiten von Schulden- und Finanzkrise fast immer verkaufen. Wichtig ist nur, dass ein realistischer Preis angesetzt wird. Doch gerade wer die betreffende Immobilie ohne Makler verkaufen möchte, steht häufig ratlos der Frage der Wertermittlung gegenüber.

Grundsätzlich kann ein marktgerechter Preis auf verschiedene Weise ermittelt werden. Wichtig ist jedoch, dass ein gewisser Puffer eingebaut wird, um mit Interessenten verhandeln zu können. Denn nur in seltenen Fällen werden Käufer auf das erste Preisangebot eingehen. Zugleich darf der Preis auch nicht zu hoch angesetzt werden, da dies potenzielle Interessenten abschrecken könnte.

Der Preis einer Immobilie lässt sich gut ermitteln, indem ein Richtwert anhand vergleichbarer Objekte errechnet wird. Auf ImmobilienScout24 können Sie ein entsprechendes Tool nutzen, das für die Preisermittlung ähnliche Immobilien mit vergleichbaren Eigenschaften heranzieht. Alternativ kann die Wertermittlung auch einem Sachverständigen überlassen werden. Allerdings müssen Sie hier mit zusätzlichen Kosten rechnen.


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Mängel können Verkaufspreis drücken

Nicht immer können Immobilienbesitzer den angesetzten Preis erzielen. Vorliegende Mängel der Immobilie können den Verkaufspreis besonders deutlich drücken. Ist die eigene Immobilie im Vergleich zu ähnlichen Objekten weniger gut in Schuss oder nicht so gut gelegen, sind Interessenten in der Regel nicht bereit, einen ähnlich hohen Preis zu zahlen.

Vor dem Verkauf sollte das Objekt daher einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Eine Reparatur aufgedeckter Mängel sollte jedoch nur vorgenommen werden, wenn die hierfür anfallenden Ausgaben durch den Verkauf wieder ausgeglichen werden. Unter Umständen kann es daher besser sein, die Immobilie von vornherein günstiger anzubieten oder bei der Besichtigung einen Abschlag anzubieten.

Immobilien schuldenfrei verkaufen

Ein weiterer Faktor, der sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken kann, sind laufende Belastungen. Mitunter können solche Belastungen den Verkauf ganz verhindern. Vor der Veräußerung der Immobilie sollten daher alle Lasten bezahlt werden.

Bei der Bank können Sie Kredite vorzeitig ablösen. Allerdings verlangen die Institute hierfür zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsgewinne. Wichtig ist zudem, Eintragungen im Grundbuch (Grundschulden) zu löschen. Denn Grundschulden erlöschen nicht automatisch mit der Tilgung der Schulden, wie es beispielsweise bei Hypotheken der Fall. In der Regel ist eine Verzichtserklärung der Bank, für die die Grundschuld eingetragen wurde, ausreichend, um die Grundschuld zu löschen.

Immobilien-Anzeige formulieren

Neben einer realistischen Preisermittlung ist es zudem wichtig, das Immobilien-Exposé ansprechend und aussagekräftig zu gestalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf eine originelle Überschrift und ein ansprechendes Titelbild gelegt werden, da dies der erste Eindruck ist, den potenzielle Interessenten von Ihrem Objekt erhalten. Weitere Fotos von einzelnen Räumen, der Außenansicht oder einem Garten bzw. einer Terrasse dürfen nicht fehlen. Auch der Grundriss der Immobilie sollte in das Exposé eingestellt werden.

Da bei der Suche nur die Ergebnisse erscheinen, die den Suchkriterien des Interessenten entsprechen, sollten zutreffende Merkmale wie etwa Balkon, Stellplatz oder Einbauküche im Exposé angekreuzt werden. Darüber hinaus können Sie im Freitextfeld die Vorzüge des Objekts mithilfe detaillierter Beschreibungen in den Fokus rücken.

Benennen Sie die wichtigsten Merkmale

Benennen Sie die wichtigsten Merkmale Ihrer Immobilie. Geben Sie in den Kleinanzeigen für Immobilien immer an, welche Miete und/oder Kaufpreis Sie haben möchten. Die Angabe „nach Vereinbarung“ hat sich am Markt nicht durchgesetzt, da viele künftige Mieter oder Käufer den Aufwand scheuen, hier noch einmal genauer nachzufragen.

Außerdem sollten Sie die genaue Größe der Wohnung angeben, und zwar sowohl die Wohnfläche in Quadratmetern als auch die Anzahl der Zimmer. Ratsam ist es ebenfalls, im Freitextfeld auf die Verkehrsanbindung einzugehen und die örtlichen Einkaufsmöglichkeiten zu benennen sowie auf Schulen, Kindergärten und Spielplätze in der Nähe hinzuweisen.

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Wichtig

Falls Sie eine Immobilie vermieten wollen, sollten Sie unbedingt auch den Termin in der Kleinanzeige angeben, an dem die neuen Mieter einziehen können.

Energieausweis: Angaben zur energetischen Qualität

Möchten Sie eine Kleinanzeige aufgeben, müssen seit dem 01. Mai 2014 auch Angaben zur energetischen Qualität der Immobilie gemacht werden. Das heißt, dass Sie nicht nur einen Energieausweis haben, sondern diesen schon in den Kleinanzeigen für Immobilien offenbaren müssen.

Angaben zur Art des Energieausweises, zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für das Gebäude sowie den wesentlichen Energieträgern für die Heizung sind zwingend erforderlich. Außerdem müssen das Baujahr und die Energieeffizienzklasse angegeben werden.


Ihr Energieausweis
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ist ein Energieausweis Pflicht.
  • • Mit einem Energieausweis von ImmobilienScout24 sind Sie gesetzlich auf der sicheren Seite
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Was tun, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt?

Die genannten Angaben zur energetischen Qualität dürfen aus der Kleinanzeige für Immobilien ausgelassen werden, wenn zum Zeitpunkt, an dem Sie die Kleinanzeige aufgeben wollen, kein gültiger Energieausweis vorliegt. Aber: Sie müssen diesen spätestens beim Besichtigungstermin vorlegen können. Um die Erstellung des Energieausweises kommen Sie also nicht herum.

Missverständliche Abkürzungen vermeiden

Gängige Abkürzungen sind in Kleinanzeigen für Wohnungen natürlich erlaubt. Unter dem Begriff „2ZKB“ (zwei Zimmer, Küche Bad) versteht wohl jeder das Gleiche, auch die „EBK“ (Einbauküche) ist Jedermann ein Begriff.

Doch wie sieht es mit Kürzeln rund um den Energieausweis aus? Es gibt dazu kein allgemeingültiges Abkürzungsverzeichnis. Kommt es zu Missverständnissen aufgrund der gewählten Abkürzungen, droht jedoch Ärger. Hier bleibt die künftige Rechtsprechung abzuwarten.


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