Mietpreisbremse und Bestellerprinzip treten zum 1. Juni 2015 in Kraft

Im Bundesgesetzblatt wurde das Gesetz zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip am 27.04.2015 offiziell verkündet. Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft.


Laut dem neuen Gesetz dürfen Mieten bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind neu gebaute Wohnungen, die erstmalig genutzt werden. Ebenfalls ausgenommen ist die Neuvermietung von Wohnungen, die umfassend modernisiert worden sind.

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit. Das Gesetz gilt nur für Gebiete mit knappem Wohnungsangebot. Die Bundesländer müssen entsprechende Städte, Gemeinden und Bezirke bestimmen. In den ausgewiesenen Gebieten greift die Mietpreisbremse dann für fünf Jahre.

Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gilt von nun an außerdem: Wer den:die Makler:in bestellt, bezahlt auch dessen Provision.

 

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IVD & BVFI kündigen Verfassungsklage an

Sowohl der BVFI als auch der IVD haben angekündigt, sobald das Gesetz in Kraft tritt, eine Verfassungsbeschwerde als letztmögliches rechtliches Mittel gegen das Bestellerprinzip erheben zu wollen.

Stellungnahme des IVD
Stellungnahme des BVFI