Umfrage unter Eigentümer:innen nach einem Jahr Bestellerprinzip

Berlin, 01. Juni 2016 – Seit der Einführung des Bestellerprinzips gilt: Wer den:die Makler:in beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Die Gesetzeseinführung jährt sich heute – das hat ImmobilienScout24 zum Anlass für eine Umfrage unter Eigentümer:innen genommen. Befragt wurden über 1.000 privat vermietende Eigentümer:innen.


Entscheiden sich Eigentümer:innen, eine:n Makler:in zu beauftragen, so schätzen sie vor allem, dass der Immobilienprofi die komplette Transaktion übernimmt. Denn die Vermietung einer Immobilie ist sehr aufwändig. Exposés müssen erstellt, das Objekt beworben, Besichtigungen organisiert und eine Auswahl der Interessent:innen vorgenommen werden.

Ebenso ist der Hälfte der befragten Eigentümer:innen die regionale Marktkenntnis eines:einer Makler:in wichtig. Auch eine bereits erfolgreiche Geschäftsbeziehung veranlasst jeden zweite:n Eigentümer:in, wieder die Serviceleistung eines:einer Makler:in in Anspruch zu nehmen. Knapp 40 Prozent der Befragten meinen, dass der Immobilienprofi die Immobilie im besten Licht präsentiert.

Top 3 Gründe für die Zusammenarbeit mit Makler:innen

  1. Der:Die Makler:in kümmert sich um die komplette Transaktion (57,6 Prozent)
  2. Der:Die Makler:in kennt den regionalen Vermietungsmarkt sehr gut (50,3 Prozent)
  3. Der:Die Makler:in war bereits erfolgreich für uns tätig (49,3 Prozent)

„Die Umfrage zeigt, dass sich Makler:innen mit ihrer Leistung deutlich im Markt positionieren sollten. Durch die Marktveränderung und durch das Bestellerprinzip geht es nicht mehr nur um die schnellste Vermarktung, sondern auch um den nächsten Auftrag. Makler:innen benötigen Sichtbarkeit und Reichweite bei Eigentümer:innen, ihren zukünftigen Auftraggeber:innen.

ImmobilienScout24 unterstützt die Immobilienprofis Eigentümer:innen digital zu erreichen, ihre Marke in der relevanten Zielgruppe bekannter zu machen und Eigentümer:innen zu akquirieren. Hierzu gibt es aufmerksamkeitsstarke Sonderplatzierungen, die den:die Makler:in bei der Markenbildung unterstützt. Im Branchenbuch können sich Immobilienprofis  professionell vorstellen und ihre Kundenbewertungen für sich sprechen lassen,“ sagt Volker Wohlfarth, Vice President Customer Marketing bei ImmobilienScout24. „Immobilienprofis, die professionelle und qualitative Makler-Services anbieten, haben die besten Chancen bei der Akquise."

Makler:innen mit individuellen Leistungspaketen punkten gegenüber Eigentümer:innen

Die befragten Eigentümer:innen, die aktuell mit Makler:innen zusammen arbeiten, entscheiden sich trotz des Bestellerprinzips für einen Immobilienprofi, weil dieser eine wichtige Vorauswahl unter den Miet- oder Kaufinteressent:innen übernimmt. 42 Prozent legen darauf wert. Innerhalb eines Jahres haben damit 14 Prozent diesen Service stärker schätzen gelernt. (42,4 Prozent 2016 vs. 37,1 Prozent 2015*).

Auch Leistungsangebote wie Rund-um-Pakete werden positiv wahrgenommen, da die Befragten dies selbst so nicht leisten können (32 Prozent 2016 vs. 22,9 Prozent 2015*).

„Seit Einführung des Bestellerprinzips bieten wir unseren Kund:innen drei Servicepakete Basic, Plus und Pro mit unterschiedlichen Konditionen an. Auf diese Weise war es uns möglich, uns optimal im Markt zu positionieren“, sagt Andreas Gnielka, Bereichsleiter Wohn-Immobilien von Grossmann & Berger. "Unsere Servicepakete werden gut nachgefragt. Deshalb erwarten wir, dass sich ähnliche Dienstleistungen für Vermieter:innen langfristig im gesamten Markt etablieren werden.“

Markt reagiert - keine starren Provisionsmodelle mehr

Wie die Umfrage „100 Tage Bestellerprinzip“ (Oktober 2015) zeigte, hat sich im letzten Jahr die Mehrheit der Eigentümer:innen ein anderes Preismodell der Makler:innen gewünscht. Zwei Nettokaltmieten waren nicht mehr zeitgemäß nach dem damaligen Stimmungsmonitor. Der Markt scheint darauf zu reagieren.

Knapp jede:r vierte Eigentümer:in (22,7 Prozent), der:die aktuell mit Makler:innen zusammen arbeitet, gibt an, dass Makler:innen ihre Provisionen reduziert haben bzw. ihre Leistung nun kostengünstiger anbieten.

Bestellerprinzip in der Praxis eher untauglich

Knapp die Hälfte der Eigentümer:innen hält das Bestellerprinzip für komplett bzw. weitestgehend praxisuntauglich (49,9 Prozent). Die Mehrheit der befragten Eigentümer:innen meint, dass das Gesetz am tatsächlichen Problem – dem Wohnungsmangel in Großstädten - vorbei gehen würde (59,2 Prozent). Ein Viertel der Befragten ist lediglich der Ansicht, dass das Bestellerprinzip den:die Mieter:in in angespannten Wohnungsmärkten entlastet (26,5 Prozent) und eine gerechtere Lösung ist (25,4 Prozent).

Eine positive Folge des Gesetzes: 15,3 Prozent meinen, dass durch die gesetzliche Regelung die „schwarzen Schafe“ unter den Makler:innen vom Markt verschwinden würden.

Für die Umfrage wurden im Mai 2016 über 1.114 Privateigentümer:innen zum Bestellerprinzip und dessen Folgen im Auftrag von ImmobilienScout24 befragt.

*) Umfrage „100 Tage Bestellerpinzip“ von ImmobilienScout24, Oktober 2015