Bestellerprinzip zur Miete

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz MietNovG

Seit dem 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz vollständig in Kraft getreten. Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG) ist am 27.04.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz sieht vor, dass der Vermieter:in die Makler-Provision bezahlt.




Bestellerprinzip bei Miete - Branchenexpert:innen ziehen ein Fazit



Lesen Sie hier spannende Einschätzungen von Branchenexpert:innen, wie dem ehemaligen Verbandsgeschäftsführer, Sven Johns, und der Journalistin Dagmar Hotze.


Best Practice - So erfolgreich agieren Ihre Kolleg:innen



Mit dem Bestellerprinzip zur Miete ging 2015 ein Ruck durch die Maklerbranche. Kaum eine Gesetzesänderung hat für so viel Aufruhr gesorgt. Hier erfahren Sie, wie es Ihren Kolleg:innen ergangen ist. Wurden die Geschäftsmodelle umgestellt? Und welche Erfahrungen konnten sie machen?


Bestellerprinzip bei Miete - Die Eigentümerumfrage


ImmoScout24 hat über 1.000 privat inserierende Eigentümer zu ihren Erfahrungen mit dem Bestellerprinzip zur Miete befragt. Lesen Sie in den Ergebnissen, welche Gründe Eigentümer:innen dazu bewegen, mit einem Immobilien-Profi zusammen zuarbeiten!

  • Zu den Ergebnissen

Was leistet ein:e Makler:in?

Was Sie in Ihrem Geschäftsalltag leisten, haben wir gemeinsam mit Ihren Kolleg:innen zusammengetragen und in einer Infografik dargestellt. Machen Sie so Ihre Leistung transparent. Zeigen Sie Eigentümer:innen und Interessent:innen, was Sie als Makler:in bei der Vermarktung von Immobilien leisten. Nutzen Sie die Grafik in Ihrer Kommunikation und zeigen Sie potentiellen Kund:innen, warum sie eine:n Makler:in engagieren sollten.

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Warum sich Vermieter:innen trotz Bestellerprinzip zur Miete für Makler:innen entscheiden

Für private Eigentümer;innen ist es nahezu unmöglich, den richtigen Marktpreis und optimale:n Mieter:in/Käufer:in in angemessener Zeit für ihr Objekt zu finden. Aufgaben, wie die Wertermittlung zur Kauf- bzw. Mietpreisfindung, die zielgruppenrelevante Bewerbung einer Immobilie sowie die Auswahl geeigneter Mieter:innen und Käufer:innen inklusive Bonitätsüberprüfung sind Dienstleistungen, die nur ein Immobilienprofi erfolgreich erfüllen kann. Nicht zu vergessen die Bewerberauswahl und das Management der eingehenden Interessentenanfragen – gerade in nachfragestarken Märkten.

Entsprechend eindeutig ist die Antwort auf die Frage: "Wie reagieren Vermieter, wenn das Bestellerprinzip kommt?". ImmobilienScout24 hat gemeinsam mit der Immobilien Zeitung eine Umfrage in der Branche unter 490 gewerblichen Vermietern zum Thema durchgeführt.

Umfrage von Immo Media Consult im Auftrag von ImmoblienScout24 und der Immobilien Zeitung; Apr. 2014

  1. Makler:innen bieten wichtigen Service, auf den nicht verzichtet werden kann
  2. Makler:innen haben bessere Kenntnisse des lokalen Vermietungsmarktes
  3. Fehlende Ressourcen, um Vermietungen selbst durchzuführen
  4. Bestände weit verstreut, Vermieter:innen können nicht überall vor Ort sein
  5. Vermieter:in hat bereits vor Einführung des Bestellerprinzips die Vermietungskosten selbst getragen
  6. Vermieter:in kann höhere Kosten durch höhere Mietforderung gegenfinanzieren
  7. Vermieter:in will mit Makler:innen vor allem personelle Engpässe überbrücken

Interessante Beiträge zum Thema:

100 Tage Bestellerprinzip - Die große Umfrage

ImmobilienScout24 hat gemeinsam mit der Immobilien Zeitung und Immo Media Consult eine Studie zum Bestellerprinzip durchgeführt. Dabei wurden Makler:innen, die im Vermietungsgeschäft tätig sind, sowie gewerbliche Vermieter:innen ausführlich befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Einführung des Bestellerprinzips auf den Umsatz der Makler:innen ausgewirkt hat.

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