Besonderheiten bei Denkmalschutz

Sofern Sie ein denkmalgeschütztes Objekt erworben haben, um erhöhte Steuervorteile gem. § 7i EStG zu erzielen, sollten Sie sich regelmäßig über den Stand der Sanierung informieren und prüfen, ob die zur Erzielung der Steuervorteile notwendigen Bescheinigungen vorliegen oder beantragt sind. Wichtig ist, dass die Behörde die Sanierungskosten am Ende als erforderlich anerkennt. Sollte es hier zu Problemen kommen, sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen. Beachten Sie, dass die endgültige Anerkennung der Steuervorteile sowohl von der zuständigen Denkmalschutzbehörde, als auch von den Finanzbehörden abhängt.

Am Ende sollten die einmaligen Kosten zusammengestellt und die laufenden Einnahmen den laufenden Kosten gegenübergestellt worden sein. Gleichen Sie gegebenenfalls Ihre Planung vor dem Kauf mit der Umsetzung ab.

Sofern Sie vor dem Kauf beraten worden sind und für Sie eine Liquiditäts- oder Rentabilitätsberechnung erstellt worden ist, sollten sie jetzt die vorliegenden Zahlen mit den Prognosen vergleichen. Stellen Sie hierbei negative Abweichungen fest, sollten Sie sich zur Wahrung Ihrer Rechte fachkundig beraten lassen. Beachten Sie hierbei, dass Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche grundsätzlich der Verjährung unterliegen. Die rechtzeitige Überprüfung und das frühzeitige Erkennen eventueller Probleme ist daher von besonderem Interesse, wenn Sie Ihre Rechte gegebenenfalls juristisch durchsetzen lassen wollen.

 

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