Umzugsunternehmen Berlin

Tipps zur Auswahl von Umzugsunternehmen in Berlin

Der Aufwand eines Umzuges hängt grundsätzlich von der Haushaltsgröße, dem zu transportierenden Inventar und der Entfernung zwischen beiden Orten ab. Selbst Umzüge innerhalb Berlins können aufgrund der Verkehrssituation einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei ImmoScout24 können Sie aus einer Vielzahl geprüfter Umzugsunternehmen in Berlin wählen und Angebote vergleichen. Die wichtigsten Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Woran ist eine seriöse Umzugsfirma aus Berlin zu erkennen?

Professionelle Möbelspeditionen benennen Ansprechpartner, verweisen auf Referenzen und geben alle Daten zum Unternehmen preis. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen lassen sich die Angaben außerdem über öffentliche Register im Internet überprüfen. Ein Zeichen für geprüfte Qualität stellt unter anderem das „Känguru auf Rädern mit Möbelstück im Beutel“ dar – das Umzugsunternehmen ist dann Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und unterliegt strengen Auflagen. Kostenlose Besichtigungstermine sind ein Zeichen für kaufmännische Kalkulation und bieten Ihnen darüber hinaus Kostensicherheit. Entsprechende Kostenvoranschläge enthalten dann ausführliche Leistungsbeschreibungen, alle Kostenpunkte lassen sich untereinander vergleichen.

Wer ist Ansprechpartner für Halteverbote und wie ist der Ablauf?

In der Bundeshauptstadt sind die jeweils in den Bezirken agierenden Straßenverkehrsbehörden für die Ausgabe von sogenannten „mobilen Verkehrszeichen“ zuständig. Die meisten Umzugsunternehmen in Berlin bieten diesen Service standardmäßig in ihren Leistungskatalogen an. Sie sind nicht nur für die rechtzeitige Antragstellung (mindestens 14 Tage vor Umzugsdatum) verantwortlich, sondern organisieren auch Halteverbotsschilder entsprechend den räumlichen Begebenheiten.

Empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung?

Prinzipiell werden alle Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und der Umzugsfirma in Berlin im schriftlichen Umzugsvertrag geregelt. Voraussetzung ist auf Seiten des Unternehmens zunächst eine Güterkraftverkehrserlaubnis. Demnach sind Schäden oder Haftungsansprüche nach den gesetzlichen Regelungen zu regulieren. Das ergibt sich aus der Verkehrshaftpflichtversicherung, die immer dann greift, wenn während des Transportes etwas zu Bruch geht. Gerade bei schwierigen Zugängen über mehrere Etagen, in Altbauten oder bei schlechtem Wetter, sind die Risiken beim Be- und Entladen ebenso hoch. Eine zusätzliche Transportversicherung gibt hier die nötige Sicherheit, die Haftungsgrenze kann individuell vereinbart werden.