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  • Die Reinigung des Treppenhauses gehört nicht zu den Lieblingsaufgaben eines Mieters – aber wenn es der Mietvertrag verlangt, muss geputzt werden.

    Sicher eine lästige Pflicht für viele Mieter: die Treppenhausreinigung. In vielen Mietwohnanlagen ist es üblich, dass die Mieter von Zeit zu Zeit selbst ran müssen, und mit Schaufel und Besen, Eimer und Wischmopp das Treppenhaus sauber zu machen. Grundsätzlich ist die Reinigung von Treppenhaus, Flur und weiterer Räume wie Waschküche, Boden und Keller jedoch Sache des Vermieters. Der kann eine Reinigungsfirma damit beauftragen. In diesem Fall wird er die Kosten an die Mieter weiterreichen – sie zahlen für die Reinigung anteilig über die Betriebskostenabrechnung.

    Weitaus häufiger delegiert der Vermieter aber die Treppenhausreinigung an seine Mieter. Sofern es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde, sind dann die Mieter an der Reihe, für Sauberkeit im Treppenhaus zu sorgen. Wo und in welchen zeitlichen Abständen dann geputzt werden muss, ist in einem ausgehängten Reinigungsplan oder direkt in der Hausordnung beschrieben. Das führt gelegentlich zu Ärger zwischen den Mietparteien.

    Denn nicht jeder Mieter nimmt die Reinigungspflicht ernst. Wird etwa im 1. Stock regelmäßig geputzt, während der Mieter im Erdgeschoss links die Hände in den Schoß legt, ärgern sich die fleißigen Treppenhausreiniger oben zu recht über den Schmutz, der von unten gleich wieder ins Haus getragen wird. Dann sollten die Mieter den Hausmeister oder Vermieter einschalten, damit der auf die Einhaltung des Reinigungsplans achtet. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, darf der Vermieter zu Konsequenzen greifen. Er kann eine Putzhilfe oder eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Dabei darf er nur dort putzen lassen, wo die Faulpelze unter den Mietern nicht sauber gemacht haben – und nur denen darf er den Aufwand berechnen.




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