Mit dem seit Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag muss nur ein Mitglied des Haushalts die Gebühr des Rundfunkbeitrags bezahlen – zuvor wurde pro Empfangsgerät abgerechnet. Damit ist der früher als GEZ-Gebühr bekannte Beitrag mit 18,36 im Monat eine echte Entlastung für viele Menschen. Wie du den Rundfunkbeitrag abmelden kannst und wann du sogar komplett von den Gebühren befreit bist, verraten wir dir hier.



importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Rundfunkbeitrag, in Höhe von 18,36 Euro, wird pro Wohnung beziehungsweise Haushalt fällig – und nicht wie früher die GEZ-Gebühr pro Empfangsgerät.

  • Es gibt einige Fälle, in denen du dich als zahlende Person von der Beitragszahlung abmelden kannst. Das gilt beispielsweise, wenn du mit anderen Beitragszahlenden zusammenziehst, ob im Rahmen einer WG oder einer Partnerschaft.

  • Aus verschiedenen, etwa sozialen oder gesundheitlichen, Gründen können bestimmte Personengruppen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Dazu gehören unter anderem pflegebedürftige Menschen sowie Empfänger:innen von Ausbildungsbeihilfen wie BAföG.

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  • Was ist der Rundfunkbeitrag?

    Der Rundfunkbeitrag ist der seit 2013 gültige Nachfolger der GEZ-Gebühr. Bis 2013 wurde eine Gebühr pro Gerät erhoben, also beispielsweise auf den Fernseher, das Radio sowie einen Heimcomputer. Seit 2013 jedoch wird pro Haushalt ein Fixbetrag fällig, dieser beträgt (seit August 2021) 18,36 Euro pro Monat. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in der Wohnung leben oder wie viele mögliche Empfangsgeräte dort genutzt werden. Zu diesen Geräten gehören auch Tablets oder Smartphones.

    Für die meisten Haushalte ist dieses Beitragsprinzip im Vergleich zu früher eine finanzielle Entlastung. Nur ein Bewohner trägt die Kosten. Das gilt für Familien, aber auch für Wohngemeinschaften und andere Wohnmodelle, in denen mehrere Personen pro Haushalt leben. 

    Wie kündige ich den Rundfunkbeitrag?

    Ganz wichtig ist es, als Einzelperson die Zahlung einfach einzustellen, wenn du beispielsweise in eine Wohngemeinschaft ziehst, wo bereits ein Gebührenzahler wohnt. Der Rundfunkbeitrag beziehungsweise die Wohnung, für die du bisher gezahlt hast, muss beim Beitragsservice abgemeldet werden. Entweder sendest du ein formloses Schreiben an den Beitragsservice, dass du deine Wohnung abmelden möchtest, oder du nutzt das Formular auf der Website des Beitragsservice. Hier musst du den Grund angeben, im nächsten Schritt deine aktuelle Beitragsnummer bereithalten und im Idealfall einen Nachweis, etwa den neuen Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung, mit hochladen. Die Beitragsnummer findest du sowohl auf dem Kontoauszug als auch auf der Anmeldebestätigung des Beitragsservice.

    Solltest du dich für das formlose Schreiben entscheiden, musst du unbedingt ein paar wichtige Angaben machen. Das muss rein:

    • dein vollständiger Name
    • die vollständige Adresse der Wohnung, die du abmelden möchtest
    • die Beitragsnummer (neun Stellen)
    • die Begründung für die Abmeldung
    • das bevorzugte Abmeldedatum
    • deine Unterschrift

    Bei Kündigungen oder Abmeldungen sind Nachweise nie verkehrt, das gilt auch in diesem Fall. Diesen Nachweis sicherst du dir, wenn du die Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein versendest, dann erhältst du nämlich eine Eingangsbestätigung. Die Anschrift, zu der du dein Schreiben sendest, lautet ARD ZDF Deutschlandradio, Rundfunkservice, 50656 Köln.

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    Abmeldebestätigung

    Rechtskräftig abgemeldet ist dein Konto beziehungsweise die alte Wohnung erst, wenn du die schriftliche Bestätigung dafür vom Beitragsservice in der Hand hältst. Eine Abmeldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

    In welchem Fall kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden?

    Zunächst einmal solltest du bedenken, dass du als Gebührenzahler:in nur dann keinen Beitrag mehr bezahlen musst, wenn du in einen Haushalt ziehst, in dem bereits jemand lebt, der:die Rundfunkgebühr bezahlt. Bei einem ganz normalen Umzug bleibst du weiter beitragspflichtig und musst daran denken, dich auch beim Beitragsservice umzumelden.

    Zunächst einmal solltest du bedenken, dass du als Gebührenzahler:in nur dann keinen Beitrag mehr bezahlen musst, wenn du in einen Haushalt ziehst, in dem bereits jemand lebt, der:die Rundfunkgebühr bezahlt. Bei einem ganz normalen Umzug bleibst du weiter beitragspflichtig und musst daran denken, dich auch beim Beitragsservice umzumelden.

    Es gibt noch ein paar Situationen, die die Abmeldung von den GEZ-Gebühren erlauben. Dazu gehören etwa:

    • die Aufgabe von gewerblich genutzten Räumen
    • der Umzug ins Pflegeheim
    • ein Umzug zu den Eltern, wenn diese bereits Rundfunkbeitrag zahlen
    • Todesfall eines:einer Gebührenzahlers:in (Vorlage der Sterbeurkunde bei der Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nötig)

    Sollten sich die Lebensverhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt abermals ändern, ist eine erneute Anmeldung beim Beitragsservice notwendig.


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    Gibt es eine Kündigungsfrist für den Rundfunkbeitrag?

    Nein, die gibt es nicht. Nachdem du die Abmeldebestätigung durch den Beitragsservice erhalten hast, wird deine Kündigung zum nächsten Monat wirksam. Eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist jedoch nicht möglich.



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    Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

    Aus verschiedenen, etwa sozialen oder gesundheitlichen Gründen können bestimmte Personengruppen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen oder eine Ermäßgung erhalten. Dazu gehören etwa:

    • Schwerbehinderte und Sehbehinderte mit bestimmten Voraussetzungen
    • Empfänger:innen von Asylbewerberleistungen, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
    • Empfänger:innen der Altersgrundsicherung
    • pflegebedürftige Menschen

    Was sind keine Gründe für eine Abmeldung?

    Immer wieder hört oder liest man von Personen, die das Konzept des Rundfunkbeitrags aus Prinzip ablehnen, oft ist dann vom „Zwangsbeitrag“ für die „Staatsmedien“ die Rede. Doch verleiht diese Einstellung nicht das Recht dazu, den Rundfunkbeitrag einfach nicht zu bezahlen. Das gilt auch für das Argument, dass das Rundfunk- und Fernsehangebot der öffentlich-rechtlichen Sender gar nicht genutzt werde – die Pflicht zur Beitragszahlung wird davon nicht ausgesetzt. Auch wenn du in eine unbewohnte Wohnung umziehst, bist du zur Zahlung verpflichtet, allerdings musst du dem Beitragsservice deine neue Adresse mitteilen. Wer nicht zahlt, muss sich auf Säumniszuschläge gefasst machen. Kritisch wird es, sobald Gerichtsvollzieher:innen vor der Tür stehen oder Kontopfändungen vorgenommen werden. 

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Rundfunkbeitrag

    Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

    Sie können den Rundfunkbeitrag per Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag oder Barzahlung entrichten.

    Kann ich den Rundfunkbeitrag reduzieren oder befreit werden?

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Beitragsservice.

    Wie kann ich Kontakt zum Beitragsservice aufnehmen?

    Sie können den Beitragsservice telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf ihrer Website erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Website des Beitragsservice.

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