Wer sich zum ersten Mal auf Wohnungssuche begibt, sollte vorher wissen, was da finanziell auf ihn zukommt.

Gerade junge Mieter:innen sind mit den Gepflogenheiten des Marktes noch nicht vertraut. Die beiden Begriffe tauchen oft zusammen auf, klingen ähnlich, haben aber inhaltlich nichts miteinander zu tun. Wer erhält Provision und wer Kaution, und welche Beträge müssen eingeplant werden?

Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter

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Mit der Hinterlegung einer Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses gewähren Mieter:innen ihren Vermieter:innen ein Pfand für den Fall, dass sie ihre Miete nicht mehr bezahlen oder sie für von ihnen verursachte Schäden nicht aufkommen will.

Die Kaution wird im Mietvertrag festgelegt und kann innerhalb bestimmter Grenzen frei vereinbart werden. Allerdings darf ihre Höhe drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Das Geld kann direkt überwiesen, auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk angelegt oder in Form einer Bankbürgschaft gestellt werden. Wenn der Vermieter das Geld direkt erhält, muss er es getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Zinsen stehen bei der Rückzahlung der Kaution den Mieter:innen zu.


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Wann wird die Kaution wieder zurückgezahlt?

Wenn dein:e Vermieter:in nach der Beendigung des Mietverhältnisses keine finanziellen Ansprüche mehr gegen dich hat, muss die Kaution mitsamt den Zinsen wieder zurück gezahlt werden. Steht noch eine Nebenkosten-Endabrechnung aus und ist eine Nachzahlung zu erwarten, darf so lange ein angemessener Teil der Kaution zurückgehalten werden. Gleiches gilt, wenn du als Mieter:in beispielsweise noch für die Reparatur von Schäden aufkommen muss, die er verursacht hat.

Die Kaution darf in den letzten Monaten des Mietverhältnisses nicht mit der regulären Miete verrechnet werden. Unabhängig davon, ob eine Kaution gestellt worden ist oder nicht, müssen Mieter:innen die Mietzahlungen bis zum Auszug pünktlich leisten.

Provision ist die Erfolgsgebühr des Maklers

Anders verhält es sich hingegen mit der Provision. Hierbei handelt es sich um ein erfolgsabhängiges Entgelt für die Tätigkeit von Makler:innen, das nicht zurückgezahlt wird. Im Regelfall steht eine Makler:in-Provision an, wenn er oder sie mit der Vermietung einer Wohnung beauftragt wurde, einen Mietinteressenten präsentiert und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt.

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige die Provision bezahlt, wer den oder Makler:in bestellt hat. Beispiel: Beauftragt also dein Vermieter eine Maklerin mit der Vermarktung einer Wohnung, muss dieser als „Besteller“ die Zahlung der Provision leisten.

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