Die Kaution dient Vermieter:innen während des Mietverhältnisses als Mietsicherheit. Wann und wie die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt, wird im Regelfall ausdrücklich im Mietvertrag geregelt. Welche Rechte Mieter:innen haben und welche Rückzahlungsfristen Vermieter:innen einhalten müssen, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem erhältst du zwecks Rückzahlung der Mietkaution ein Musterbrief als Formulierungshilfe.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Rückzahlung der Mietkaution wird üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Häufig erfolgt die Kautionsrückzahlung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Auszug.

  • Während des Mietverhältnisses wird die Mietkaution auf einem separaten Konto „geparkt“. Entstandene Zinsen müssen Vermieter:innen bei der Rückzahlung der Mietkaution ebenfalls an den:die Mieter:in überweisen.

  • Sollte ein:e Vermieter:in sterben, geht die Pflicht der Kautionsrückzahlung auf seine:ihre Erb:innen über.

Rückzahlung der Mietkaution: Was muss ich beachten?

Die Rückzahlung der Mietkaution muss binnen jener Frist erfolgen, die im Mietvertrag definiert wurde. Wenn die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand an den:die Vermieter:in zurückgegeben wurde und dies auch in einem Übergabeprotokoll so festgehalten worden ist, kannst du bereits nach einer schnelleren Auszahlung der Kaution fragen. Gerade dann, wenn die Wohnung tatsächlich einwandfrei behandelt wurde, agieren Vermieter:innen hier oft kulant und überweisen die Mietkaution inklusive Zinsen zeitnah zurück.

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Kautionsrückzahlung: So funktioniert es

Die Kaution wird beim Einzug in die Mietwohnung hinterlegt und dient Vermieter:innen als gewisse finanielle Sicherheit. Selbstverständlich solltest du dich bemühen, die Wohnung gut und schonend zu behandeln. Für die Rückgabe der Mietimmobilie lohnt es sich, sie vorab gründlich zu reinigen und sie in einen vertragsgemäßen Zustand zu bringen.

Im Anschluss solltest du ein Übergabeprotokoll vorbereiten. In diesem Dokument wird dann festgehalten, dass die Wohnung in gutem Zustand übergeben wurde. Bestehen keine Mängel, wird dieses Dokument von beiden Parteien unterschrieben. Sind auch sonst keine offenen Forderungen mehr vorhanden, hat der:die Vermieter:in auch keine berechtigten Gründe mehr, die Kaution einzubehalten.

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Wichtige Hinweise – das solltest du wissen

Abschließend haben wir dir einige wichtige Hinweise zur Rückzahlung der Mietkaution sowie zu deinen Rechten und Pflichten als Mieter:in zusammengetragen:

  • Ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit besteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und vertragsgemäßen Rückgabe der Mietsache.
  • Es gibt keine gesetzliche Abrechnungsfrist. Vermieter:innen steht eine angemessene Zeit zur Prüfung von möglichen Gegenansprüchen zu. In der Regel beträgt eine solche Frist drei bis sechs Monate. Nur bei besonderen Umständen kann eine längere Frist angemessen sein, zum Beispiel bei noch zu erwartender Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung.
  • Nur unter Umständen ist eine Fristverlängerung möglich. Das können etwa offene Geldbeträge aus noch nicht abgerechneten Nebenkosten sein oder unerledigte (und vorher vereinbarte) Nebenkosten.
  • Mit der vorbehaltlosen Rückzahlung der Mietsicherheit erkennt dein:e Vermieter:in den Zustand der zurückgegebenen Mietsache als vertragsgemäß an. Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache oder wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen sind damit ausgeschlossen.

An wen wird die Kaution zurückgezahlt?

Empfänger:in der hinterlegten Mietkaution ist immer die Person, die im Mietvertrag als (Haupt-)Mieter:in eingetragen ist. Wenn es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, ist der:die Hauptmieter:in empfangsberechtigt. Ist kein:e Hauptmieter:in eingetragen und alle Mieter:innen sind per Mietvertrag gleichberechtigt, so wird der Kautionsbetrag zu gleichen Teilen an alle Personen aufgeteilt.

Mietkaution Rückzahlung: Musterbrief als Vorlage

Bitte beachte, dass unsere Musterschreiben lediglich als Beispiel dienen, um dir eine Formulierungshilfe zu bieten. Im Zweifel solltest du dich an eine:n Anwält:in oder an eine fachkundige Beratungsstelle wenden.

<Adresse Absender:in>


<Anschrift Vermieter:in>


Rückzahlung Mietkaution                     

<Adresse Mietobjekt (ggf. Mietvertragsnr.)>
                                                                                                                        <Datum>

 

<Anrede>,


da das Mietverhältnis über o.g. Mietobjekt seit dem <Datum> beendet ist und gem. Übergabeprotokoll vom <Datum> festgestellt wurde, dass sich die Mietsache im Übergabezeitpunkt im ordnungsgemäßen Zustand befunden hat, bitte/n ich/ wir nun um Auszahlung der zu Anfang des Mietverhältnisses geleisteten Mietsicherheit in Höhe von <Betrag>.

Bitte überweisen Sie den Betrag einschließlich der angefallenen Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum <Datum> auf das Konto <Bankdaten>.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

 

____________________________

<Unterschrift> (aller Mieter:innen!)



hint
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Wie funktioniert die Rückgabe der Mietkautionsbürgschaft?

Die Kaution, die du beim Einzug gezahlt hast, ist dein Eigentum, auf das du ein grundsätzliches Recht hast. Festgehalten ist dieser Passus in §551 des BGB. Weil Vermieter:innen verpflichtet sind, die Kaution gewinnbringend anzulegen, hast du sogar ein Anrecht auf die dadurch entstandenen Zinsen.

Neben der „normalen“ Kaution gibt es die Option der Mietkautionsbürgschaft beziehungsweise einer Mietkautionsversicherung. Diese funktioniert folgendermaßen: Du hinterlegst bei deinem:deiner Vermieter:in eine Urkunde anstelle von Geld, in der du garantierst, dass ein Bürge bei einem Schadensfall haftet. Bürgen können dabei sowohl Versicherungen oder Banken als auch Privatpersonen sein. Solltest du die Bürgschaft nicht mehr brauchen, gibt dir dein:e Vermieter:in die Urkunde heraus und du überstellst sie der bürgenden Person beziehungsweise dem bürgenden Unternehmen. Daraufhin wird der Vertrag beendet.

Rückzahlung mit einem Mietkautionskonto

Auch das Mietkautionskonto ist eine Option, die Miete beim Einzug anzulegen. Dabei eröffnest du bei einer Bank oder einer Sparkasse ein Konto und unterschreibst eine Verpfändungserklärung. Das Geld zahlst du auf das Konto ein. Während du in deiner Wohnung wohnst, erhältst du sogar Zinsen dafür. Für die Auszahlung bedeutet das, dass du – wenn deine:e Vermieter:in keine Beanstandungen hat – neben dem Geld auch die Zinsen erstattet bekommst.

Vermieter:in zahlt die Kaution nicht zurück – was nun?

Sollte dir das Geld ohne Angabe von Gründen vorenthalten werden, ist es am besten, sich erst einmal freundlich bei deinen Vermieter:innen zu erkundigen – und zwar schriftlich. Oftmals liegt gar keine böse Absicht vor. Du kannst in freundlichen Worten auch eine Frist für die Rückzahlung einräumen. Erwähnen solltest du dabei auf jeden Fall, dass du die Miete stets pünktlich überwiesen und die Wohnung ohne Mängel übergeben hast – weswegen du bei der Abnahme auf ein Übernahmeprotokoll bestehen solltest.

Wann verjährt die Rückzahlung der Mietkaution?

Nach spätestens drei Jahren ist dein Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution verjährt. Soweit solltest du es natürlich nicht kommen lassen – und allerspätestens nach einem Jahr des Wartens mit der Nachfrage beim:bei der Vermieter:in beginnen. Wie eben geschildert, ist die schriftliche Form die beste, denn sie gilt auch als Nachweis, dass du tatsächlich etwas unternommen hast, um dein Geld zurückzuerhalten. Kannst du diesen Nachweis nach Ablauf der drei Jahre nicht erbringen, so erlischt der Anspruch auf die Kautionsrückzahlung.

Die Verjährungsfrist beginnt übrigens erst am 1. Januar des Jahres, nachdem du ausgezogen bist. Um es plakativ zu machen, hier ein Beispiel: Nehmen wir an, du ziehst zum 31. Oktober 2023 aus. Ein halbes Jahr später, also am 30. April 2024, endet die übliche Prüfungsfrist – und spätestens jetzt solltest du vom:von der Vermieter:in die Kaution zurückerstattet bekommen. Die Verjährungsfrist allerdings beginnt am 1. Januar 2024 – und endet am 31. Dezember 2026. Am Tag darauf hast du also keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung deiner Mietkaution.

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Deine Rechte als Mieter:in

Wenn du die Wohnung ohne festgestellte Mängel übergibst, dann sind Vermieter:innen verpflichtet, dir die Kaution wie im Mietvertrag festgehalten zurückzuzahlen. In der Regel handelt es sich dabei um einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Längere Fristen sind Vermieter:innen nicht gestattet, kürzere hingegen schon – in diesem Fall hast du also schon früh nach deinem Auszug das Recht auf die Kautionsrückzahlung.

Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Mieter:innen vergeblich darauf warten, ihre Kaution ausgezahlt zu bekommen. Solltest du in diese Situation geraten, dann formulierst du ein unmissverständliches und dennoch freundliches Schreiben, in dem du deine:n Vermieter:in zur Zahlung aufforderst. Parallel kannst du dich informieren, wer dich im Fall der Fälle beraten oder rechtlich unterstützen kann, zum Beispiel Anwält:innen oder ein Mieterschutzbund. Passiert nach deinem ersten Schreiben nichts, dann setzt du ein mit Nachdruck formuliertes, zweites Schreiben auf und kündigst juristische Schritte beziehungsweise Konsequenzen an, falls deine Kaution nicht zügig zurückgezahlt wird.

Zu beachten: Wem stehen die Zinsen aus der Mietkaution zu?

Vermieter sind per Gesetz dazu verpflichtet, die von dir erhaltene Kautionssumme bei einer Bank anzulegen – und zwar mit dem üblichen Zinssatz und getrennt von dem eigenen Vermögen. Der im Laufe deiner Mietzeit durch die Zinsen erwirtschaftete Betrag steht nach der Kündigung des Mietvertrags allein Mieter:innen zu.

Wer ist bei einem Eigentümer- oder Vermieterwechsel zuständig?

Wenn deine Mietwohnung – etwa durch Verkauf oder Vererbung – eine:n neue:n Besitzer:in erhält, musst du dir um deine Kaution keine Sorgen machen. Denn diese geht an den:die neue Vermieter:in beziehungsweise Besitzer:in über und damit auch die Pflicht, dir den Kautionsbetrag inklusive Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen.

Todesfall von Vermieter:in: So erhältst du deine Kaution zurück

Das ist ähnlich wie bei einem Wechsel der Vermieter:innen oder Eigentümer:innen: Sämtliche Pflichten gehen wie die Rechte auf die erbenden Personen über. Sollte die Rückzahlung der Mietkaution nicht sofort reibungslos klappen, empfiehlt es sich auch hier, ein erstes freundliches, aber bestimmtes Schreiben an die Erb:innen und neuen Besitzer:innen zu formulieren, das du idealerweise mit einer Bekundung deines Beileids beginnst. Dann solltest du dich als Mieter:in kurz vorstellen und anschließend dein Anliegen in der Sache vorbringen.

Wann dürfen Vermieter:innen die Kaution oder Teile davon einbehalten?

Es gibt einige Fälle, in denen Vermieter:innen deine Mietkaution einbehalten dürfen. Etwa dann, wenn du deine Miete im Laufe der Zeit (wiederholt) nicht gezahlt hast oder die Nachzahlung von Betriebskosten nicht beglichen sind. Auch Schäden, die du in der Wohnung verursacht hast und nach deinem Auszug repariert werden müssen, können für Vermieter:innen ein Grund sein, deine Kaution einzubehalten. 

Das gilt auch für etwaige Schönheitsreparaturen, die laut Mietvertrag (und wirklich nur, wenn auch dort erwähnt) durchzuführen sind oder die du hättest durchführen müssen, das aber nicht getan hast. Die Kosten kann der:die Vermieter:in dann auch mit der Kaution verrechnen. 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Rückzahlung der Mietkaution

Wann ist die Rückzahlung der Mietkaution fällig?

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt meist innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Im Mietvertrag kann eine konkrete Frist zur Kautionsrückzahlung vereinbart werden. Beim Abschluss des Vertrages solltest du darauf achten, dass die Frist nicht zu lange ist, damit du deine Kaution zeitnah wieder bekommst.

Wie läuft das mit der Mietkaution Rückzahlung?

Erstelle bei der Rückgabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll und lasse dir bestätigen, dass du die Wohnung ohne Schäden zurückgegeben hast. Mit einem Schreiben kannst du dann den:die Vermieter:in dazu auffordern, innerhalb einer gesetzten Frist die hinterlegte Kaution samt Zinsen auf dein Konto zu überweisen. 

Was ist eine Kaution kurz erklärt?

Die Kaution ist ein Geldbetrag, den du zu Beginn des Mietverhältnisses bei dem:der Vermieter:in hinterlegst. Dieser Geldbetrag dient als gewisse finanzielle Absicherung für Vermieter:innen, falls die Wohnung nach dem Auszug der Mieter:innen beispielsweise nicht vertragsgemäß übergeben wurde und noch Renovierungsarbeiten notwendig sind.

Wie viel darf der:die Vermieter:in von der Kaution einbehalten?

Das kommt ganz darauf an, in welchem Zustand du die Immobilie zurückgibst. Dokumentiere daher genau, wie du die Wohnung übernommen hast und in welchem Zustand du sie wieder verlässt. Aber auch dann, wenn noch Rückstände bei Mietzahlungen oder Betriebskostenvorauszahlungen bestehen, kann der:die Vermieter:in so viel der Kaution einbehalten, bis die offenen Forderungen beglichen sind.

Was kann alles von der Kaution abgezogen werden?

Von der Kaution können z.B. offene Beträge für nachträglich verrechnete Betriebskosten abgezogen werden. Wurde die Immobilie beschädigt, dürfen die Kosten für die Entfernung der Schäden durch die Kaution gedeckt werden. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um Schäden handelt, die über reine, übliche Abnutzung hinaus gehen. Aber auch sonstige offene Forderungen wie beispielsweise Mietschulden können von der Mietkaution abgezogen werden.

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  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
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