Die Wohnungsbauprämie ist ein Teil der staatlichen Wohnungsbauförderung. In Deutschland haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn sie Bausparbeiträge leisten und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Höhe der Wohnungsbauprämie
Bei der Wohnungsbauprämie ist zu beachten, dass sie sich nach den im Sparjahr geleisteten so genannten prämienbegünstigten Aufwendungen bemisst. Damit sind unter anderem gemeint: Sparzahlungen, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers (aber nur sofern keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird) sowie Guthabenzinsen. Pro Jahr sind Aufwendungen von bis zu 512 EUR (bei Ehepaaren bis 1024 EUR) prämienbegünstigt. Gegenwärtig beträgt die Wohnungsbauprämie 8,8% dieser Aufwendungen. (Alle Angaben: Stand März 2007)
Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie
Maßgeblich für die Berechnung der Wohnungsbauprämie ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Hier beträgt die Einkommensgrenze bei Alleinstehenden 25.600 EUR. Veranlagen Ehepartner ihre Einkommen zusammen, liegt die Grenze bei 51.200 EUR. Das zu versteuernde Einkommen wird unabhängig vom Erhalt von Kindergeld um 5.808 EUR je Kind reduziert. Es ist außerdem zu beachten, dass die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden muss, wenn: die Bausparsumme vor Ablauf von sieben Jahren seit Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ausgezahlt wird; geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden. (Alle Angaben: Stand März 2007)
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