Als Wohnung wird der räumlich abgegrenzte Teil eines Gebäudes bezeichnet, in dem Menschen dauerhaft wohnen. In Deutschland hat sich die Bezeichnung Wohnung auch als Synonym für den Begriff der Mietwohnung durchgesetzt.
Besondere Wohnungstypen
Es gibt neben den bekannten 2- ,3- oder 4-Zimmer-Wohnungen weitere interessante Möglichkeiten zu wohnen. So zum Beispiel in einer Souterrainwohnung. Diese ist zum Teil oder auch vollständig unter der Erdoberfläche zu finden. Eine Maisonnettenwohnung dagegen erstreckt sich über mehrere Etagen; häufig im obersten Geschoss eines Gebäudes. Relativ neu ist das Loft. Hier wurde ein ehemaliges Industriegebäude zu einer Wohnung umgebaut. Die luxuriöseste Variante der Wohnung ist das Penthouse — eine separate Wohnung, die auf ein bereist bestehendes Haus aufgesetzt wurde.
Besonderheiten bei der Einordnung von Wohnungen
Um den Kauf- oder Mietpreis einer Wohnung festlegen zu können, muss die Wohnfläche ermittelt werden. Diese wird meistens in Quadratmetern, seltener auch durch die Anzahl der Zimmer angegeben. Hier ist zu beachten, dass Küche, Bad und Flur nicht als Zimmer gelten. Sollten in der Wohnung außerdem Dachschrägen vorhanden sein, muss die Quadratmeterzahl der Wohnung unter Umständen reduziert werden. Ähnliches gilt für Außenflächen der Wohnung, wie Balkone oder Terrassen. Hier wird lediglich die Hälfte der Quadratmeterzahl in den Mietpreis der Wohnung einbezogen.
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