Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, die dem Versicherungsnehmer nach einem Unfall unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung und sichert unter anderem Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Auszubildende oder Landwirte im Falle eines Unfalls ab. Träger der Unfallversicherung sind zum Beispiel gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, sowie Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen. Im Falle des Unfalls eines Versicherten erbringt die Unfallversicherung im Wesentlichen Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen.
Die private Unfallversicherung
Durch die private Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer permanent und weltweit gegen Unfälle jeglicher Art abgesichert. Der Begriff des Unfalles ist hierbei genau definiert. Er setzt nämlich voraus, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ziel der privaten Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
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