Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig des Sozialversicherungssystems zur Altersabsicherung abhängig Beschäftigter. Grundlage der Rentenversicherung ist der Generationenvertrag.
Mitglieder der Rentenversicherung
In Deutschland wird bei der Rentenversicherung unterschieden zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. Von der Versicherungspflicht betroffen sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden anlässlich der erstmaligen Aufnahme einer Arbeitstätigkeit. Frei von der gesetzlichen Rentenversicherung sind Personen, die sich anderweitig absichern, über ein sehr kleines Einkommen verfügen oder in einem anderen Rentenversicherungssystem organisiert sind. Hier sind vor allem selbstständige Berufe zu nennen. Deren Rentenversicherung wird zumeist über spezielle Kammern organisiert.
Leistungen der Rentenversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ist man gegen Alter, verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod abgesichert. Darüber hinaus erbringen die verschiedenen Träger der Rentenversicherung auch Leistungen, die der medizinischen und beruflichen Rehabilitation dienen und dabei helfen sollen, die Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu verbessern. Wichtige Renten sind: Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.
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