Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingerichtet und trägt bei nachgewiesenem Versorgungsanspruch einen Teil der Kosten für häusliche oder stationäre Pflege. Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen.
Die einzelnen Stufen der Pflegeversicherung
Die Pflegestufen sind der Kern der Pflegeversicherung. Sie legen fest, wie viel Geld oder Sachleistungen von den Pflegekassen zu erwarten sind. Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit, hier benötigt der Betroffene mindestens 90 Minuten Hilfe pro Tag. Schwere Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegestufe II abgedeckt. Diese setzt einen täglichen Hilfebedarf von mindestens180 Minuten voraus. Schwerste Pflegebedürftigkeit wird als Pflegestufe III beschrieben. Hier ist der Betroffene auf mindestens 300 Minuten Hilfe pro Tag angewiesen. Alles, was dies überschreitet, gilt als Härtefall und wird mit besonderen Hilfsleistungen bedacht.
Leistungen der Pflegversicherung beantragen
Alle Personen, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, können Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Hierzu müssen Sie lediglich die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse über Ihren Pflegeanspruch informieren. In den meisten Fällen reicht hierfür schon ein kurzes Telefonat. Die Kasse wird Ihnen daraufhin den Antrag auf Pflegegeld zusenden. Sie müssen diesen dann ausgefüllt zurückschicken. Anschließend erstellt ein von der Pflegekasse beauftragter medizinischer Dienst ein Gutachten über den Zustand des Pflegebedürftigen. Ausgehend davon wird abschließend die Pflegestufe festgelegt.
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