Nebenkosten sind die Kosten, die ein Vermieter zusätzlich zu der Nettokaltmiete an den Vermieter zu entrichten hat. Nebenkosten werden auch als Betriebskosten bezeichnet.
Was zählt zu den Nebenkosten?
Die Nebenkosten sind ein integraler Bestandteil der Mietzahlung. Die wichtigsten Kostenpunkte sind der Betrieb der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage und die Wasserversorgung und Entwässerung für die Wohnung oder das Grundstück. Außerdem zählen folgende Ausgaben dazu: Der Betrieb eines Personenaufzuges, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung und Schornsteinreinigung. Auch die Sach- und Haftpflichtversicherung, der Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage oder einer mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage gehören zu den Nebenkosten.
So werden Nebenkosten berechnet
Wurde nichts anderes vereinbart, sind die kalten Betriebskosten grundsätzlich anteilmäßig nach der Wohnfläche umzulegen. Wenn ein anderer Umlagemaßstab oder eine Inklusivmiete vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, erfasste verbrauchsabhängige Betriebskosten zukünftig nach dem Verbrauch umzulegen. Dazu muss er eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Mieter abgeben. Die Erklärung hat die Wirkung, dass mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums nach Verbrauch abgerechnet wird.
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