Der Begriff Immobilienmietkauf beschreibt den Abschluss eines Mietvertrages mit der Verpflichtung des Mieters, das gemietete Objekt zu einem bestimmten Zeitzpunkt oder innerhalb eines vertraglich bestimmten Zeitraumes zu kaufen.
Vorraussetzungen für einen Immobilienmietkauf
Damit der vereinbarte Immobilienmietkauf seine vertragliche Gültigkeit erhält, muss der Mietvertrag detaillierte Regelungen zur Ausgestaltung des Kaufvertrages enthalten. Deshalb ist es ratsam, ein vollständigen Kaufvertrag in den Mietvertrag aufzunehmen. Dieser sichert den Anspruch des Käufers auf das erworbene Mietobjekt rechtsverbindlich ab. Des Weiteren müssen sich Käufer und Verkäufer (oder deren Vertreter) des übereignenden Mietobjekts bei einem Notar einfinden. Damit der Immobilienmietkauf vom Notar an das Grundbuchamt übertragen werden kann, ist eine öffentliche Beurkundung notwendig. Anschließend erfolgt die Übertragung des Gegenstandes in Form einer Auflassung an den neuen Eigentümer.
Was Sie über den Immobilienmietkauf wissen sollten
Im abgeschlossenen Kaufvertrag vereinbaren Käufer und Verkäufer eine Zahlung des Kaufpreises in monatlichen und jährlichen Raten. Hierbei übernimmt der Verkäufer die Funktion, die normaler Weise das Kreditinstitut des Käufers erfüllt. Des Weiteren muss sichergestellt werden welche Paragraphen greifen, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Käufers verschlechtert, Kaufpreisraten nicht gezahlt wurden und der Käufer das Mietobjekt bereits bewohnt. Doch auch der Käufer muss insofern abgesichert sein, als dass Risiken wie eine Schuldenbelastung des Mietobjekts Seitens des Verkäufers geklärt sind. Generell gilt also, dass der vertraglich vereinbarte Immobilienmietkauf alle Risiken abdecken muss, die sich aus einer Änderung der wirtschaftlichen Rahmendaten von Käufer oder Verkäufer innerhalb der festgelegten Vertragslaufzeit ergeben sollten.
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