Mit dem Begriff Immobilien werden Grundstücke mit eventuell darauf befindlichen Gebäuden bezeichnet. Es hat sich jedoch im Sprachgebrauch mittlerweile etabliert, Gebäude auch unabhängig vom Grundstück als Immobilien zu bezeichnen.
Immobilien erwerben
Obwohl das Wort Immobilien vom lateinischen "immobilis" stammt und daher "unbeweglich" bedeutet, gelten Immobilien im Bezug auf Kauf und Verkauf als bewegliche Güter. Um Immobilien zu erwerben, bedarf es eines notariell beglaubigten Kaufvertrages, einer Auflassungsvormerkung und — um den Wechsel des Eigentümers endgültig deutlich zu mache - auch des Eintrages in das Grundbuch.
Die Besteuerung von Immobilien
Eigentümer von Immobilien müssen für ihre Grundstücke oder Gebäude eine besondere Abgabe entrichten. Diese von Gemeinden und Städten erhobene Grundsteuer wird in zwei Gruppen unterschieden. Grundsteuer "A" umfasst Grundstücke, die agrarisch genutzt werden. In Gruppe "B" fallen die bebauten Immobilien. Berechungsgrundlage der Steuer ist der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert der Immobilien.
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